1 00:00:08,667 --> 00:00:16,297 Die Wärmeversorgungsunternehmen bekommen für den Monat Dezember 2022 2 00:00:16,297 --> 00:00:24,369 das Geld für Gas oder Fernwärme vom Bund. Darum dürfen sie von ihren Kundinnen 3 00:00:24,369 --> 00:00:30,613 und Kunden keine Zahlung anfordern. Entweder verzichten sie auf den 4 00:00:30,613 --> 00:00:36,615 Lastschrifteinzug für Gas- bzw. Fernwärme im Dezember oder 5 00:00:36,615 --> 00:00:43,114 sie nehmen die Zahlung zwar an, leisten aber eine direkte Rückzahlung 6 00:00:43,114 --> 00:00:47,131 an die Kundinnen und Kunden. Auch eine Kombination aus beiden Elementen ist möglich. 7 00:00:47,132 --> 00:00:58,571 Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Rechnung berücksichtigen.