1 00:00:06,425 --> 00:00:11,332 Alle vier Jahre sind in Deutschland Bundestagswahlen, 2 00:00:11,901 --> 00:00:18,112 d.h. die Bürgerinnen und Bürger entscheiden alle vier Jahre neu, 3 00:00:18,112 --> 00:00:22,862 wer sie im Parlament, dem Deutschen Bundestag, vertreten soll. 4 00:00:22,862 --> 00:00:31,611 Nach einer Wahl kommen die neu gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter - genannt Delegierte – 5 00:00:31,611 --> 00:00:37,653 im Parlament zusammen und entscheiden darüber, 6 00:00:37,654 --> 00:00:44,011 wer an der Spitze der Bundesregierung stehen soll, also wer Bundeskanzlerin bzw. Bundeskanzler wird. 7 00:00:45,012 --> 00:00:56,261 In diesem Video wird erklärt, wer Bundeskanzler/ Bundeskanzlerin werden kann und wie die Wahl abläuft. 8 00:00:56,762 --> 00:01:02,612 Geregelt ist dies im Grundgesetz im Artikel 63. 9 00:01:02,612 --> 00:01:10,200 Ziel ist ein einziger Wahlgang, aber es ist hier auch geregelt, 10 00:01:10,200 --> 00:01:19,829 wann und wie ein zweites oder sogar ein drittes Mal gewählt wird. 11 00:01:20,362 --> 00:01:25,361 Es gibt zwei Bedingungen, um Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler werden zu können: 12 00:01:25,361 --> 00:01:33,612 Man muss mindestens 18 Jahre alt sein und man muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 13 00:01:35,046 --> 00:01:43,612 Man muss jedoch nicht zwingend ein Bundestagsmandat haben. 14 00:01:45,362 --> 00:01:50,971 Die Person muss auch nicht zwingend ein Mann sein, obwohl im Grundgesetz nur 15 00:01:50,971 --> 00:01:58,105 „der Bundeskanzler“ steht; gemeint ist damit natürlich immer auch eine Bundeskanzlerin. 16 00:02:03,867 --> 00:02:08,762 Beim ersten Wahlgang schlägt der Bundespräsident einen Kandidaten / eine Kandidatin vor. 17 00:02:09,361 --> 00:02:18,512 Dafür spricht er zunächst mit den verschiedenen Bundestagsfraktionen und hört deren Vorschlag an. 18 00:02:18,762 --> 00:02:27,055 Die koalierenden Fraktionen haben sich in der Regel zuvor auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. 19 00:02:28,167 --> 00:02:34,781 Die Wahl erfolgt im Bundestag ohne vorherige Aussprache. 20 00:02:36,512 --> 00:02:44,762 Die Wahl ist dann erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten 21 00:02:44,763 --> 00:02:52,942 der vorgeschlagenen Kanzlerkandidatin oder dem Kanzlerkandidaten ihre Stimme geben. 22 00:02:54,812 --> 00:03:02,761 Man spricht dann von einer absoluten Mehrheit oder auch von der "Kanzlermehrheit". 23 00:03:04,011 --> 00:03:11,123 Wenn die Kandidatin / der Kandidat beim ersten Durchgang der Wahl nicht die Mehrheit 24 00:03:11,124 --> 00:03:20,868 der Stimmen auf sich vereinen konnte, schließt sich eine zweite Wahlphase an. 25 00:03:21,768 --> 00:03:33,871 Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen. 26 00:03:35,081 --> 00:03:40,830 Die Zahl der Wahlgänge ist nicht begrenzt. 27 00:03:41,431 --> 00:03:49,431 Auch hierbei ist die absolute Mehrheit notwendig (Artikel 63, 3 GG). 28 00:03:50,581 --> 00:03:56,931 Ist diese zweite Phase ebenfalls nicht erfolgreich, so muss das Parlament 29 00:03:56,931 --> 00:04:04,682 in einer dritten Phase sofort nach Ablauf der 14 Tage erneut abstimmen. 30 00:04:05,330 --> 00:04:14,580 Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit). 31 00:04:16,581 --> 00:04:27,081 Wurde im ersten oder im zweiten Wahlgang eine Kandidatin/ein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt, 32 00:04:27,131 --> 00:04:34,080 so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl zur Bundeskanzlerin / zum Bundeskanzler ernennen. 33 00:04:35,848 --> 00:04:49,080 Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit im dritten Wahlgang, so hat der Bundespräsident die Wahl: 34 00:04:49,980 --> 00:04:56,686 Er kann sie oder ihn entweder binnen sieben Tagen zur Kanzlerin / zum Kanzler ernennen 35 00:04:56,710 --> 00:05:05,130 oder den Bundestag auflösen. (Artikel 63, 4 GG) 36 00:05:09,830 --> 00:05:15,431 Nach der Kanzlerwahl händigt der Bundespräsident der Bundeskanzlerin 37 00:05:15,431 --> 00:05:18,931 oder dem Bundeskanzler die Ernennungsurkunde aus. 38 00:05:18,931 --> 00:05:24,680 Mit diesem Datum beginnt die Amtszeit der neuen Kanzlerin / des neuen Kanzlers. 39 00:05:25,331 --> 00:05:37,681 Sie endet gewöhnlich mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages (Artikel 69 GG). 40 00:05:39,181 --> 00:05:44,181 Das Parlament kann jedoch der Regierungschefin oder dem Regierungschef 41 00:05:44,181 --> 00:05:49,180 das Misstrauen aussprechen und sie oder ihn abwählen. 42 00:05:49,731 --> 00:05:59,931 Allerdings müssen die Abgeordneten gleichzeitig eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen. (Artikel 67 GG) 43 00:06:01,628 --> 00:06:11,260 In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang mit Helmut Kohl nur einen einzigen Anwärter, 44 00:06:11,261 --> 00:06:18,697 der durch dieses so genannte „konstruktive Misstrauensvotum“ ins Amt kam. 45 00:06:19,080 --> 00:06:28,930 1982 wurde er als Nachfolger von Helmut Schmidt gewählt. 46 00:06:30,831 --> 00:06:36,431 Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist dazu angehalten, 47 00:06:36,431 --> 00:06:40,931 auf Bitte des Bundespräsidenten seine Geschäfte bis zur Ernennung 48 00:06:40,932 --> 00:06:46,241 seines Nachfolgers weiterzuführen, heißt es in Artikel 69 GG.