1 00:00:06,261 --> 00:00:17,359 Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und -ministern. 2 00:00:19,512 --> 00:00:29,012 Zusammen bilden sie das Bundeskabinett (Artikel 62 Grundgesetz). 3 00:00:30,763 --> 00:00:37,261 Den Vorsitz im Bundeskabinett führt der Bundeskanzler. 4 00:00:37,864 --> 00:00:57,012 Der Bundeskanzler bestimmt die Bundesministerinnen und Bundesminister sowie deren Ressorts. 5 00:00:57,611 --> 00:01:03,975 Er unterbreitet dem Bundespräsidenten einen verbindlichen Vorschlag 6 00:01:03,999 --> 00:01:09,962 für die Ernennung oder Entlassung der Ministerinnen und Minister. 7 00:01:16,103 --> 00:01:18,610 Koalition bedeutet: 8 00:01:18,761 --> 00:01:30,862 Zwei oder mehrere im Bundestag vertretene Parteien, die gemeinsam 9 00:01:30,862 --> 00:01:43,512 über die Mehrheit der Abgeordneten verfügen, gehen ein Bündnis ein. 10 00:01:44,362 --> 00:01:54,212 Gemeinsam bilden sie eine Koalition, die Bundesregierung ist dann eine Koalitionsregierung. 11 00:01:55,862 --> 00:02:04,112 Kommt es zu einer Koalitionsregierung, so sind der Kabinettsbildung 12 00:02:04,112 --> 00:02:14,762 in der Regel Verhandlungen über die Koalitionsvereinbarungen vorausgegangen. 13 00:02:16,012 --> 00:02:28,612 Dabei wird das Regierungsprogramm zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt. 14 00:02:30,761 --> 00:02:41,462 Bei seinen Vorschlägen für ein Kabinett einer Koalitionsregierung ist 15 00:02:41,513 --> 00:02:49,464 der Bundeskanzler politisch an die Koalitionsvereinbarungen gebunden. 16 00:02:57,512 --> 00:03:05,262 Die Anzahl der Ministerinnen und Minister ist im Grundgesetz nicht festgelegt. 17 00:03:06,512 --> 00:03:14,512 Während der Amtszeit einer Bundesregierung kann es durch 18 00:03:14,512 --> 00:03:24,012 die Neubesetzung von Ministerämtern zur Umbildung des Bundeskabinetts kommen. 19 00:03:25,011 --> 00:03:35,761 Das Bundeskabinett spielt in der Praxis des Regierens eine wichtige Rolle. 20 00:03:36,512 --> 00:03:47,711 Es tritt regulär jeden Mittwoch unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers zur Beratung zusammen. 21 00:03:48,362 --> 00:03:55,512 Ist der Bundeskanzler verhindert, leitet seine 22 00:03:55,562 --> 00:04:01,262 Stellvertreterin oder sein Stellvertreter die Kabinettssitzung. 23 00:04:02,261 --> 00:04:12,012 In den Sitzungen beraten und beschließen der Bundeskanzler und 24 00:04:12,012 --> 00:04:26,011 die Kabinettsmitglieder gemeinsam die nächsten Vorhaben der Bundesregierung. 25 00:04:26,612 --> 00:04:38,262 Das sind zum Beispiel Gesetzentwürfe, Verordnungen, 26 00:04:38,262 --> 00:04:48,058 Initiativen, Aktionsprogramme, Berichte und der Bundeshaushalt. 27 00:04:49,461 --> 00:05:02,362 Das Bundeskabinett ist beschlussfähig, einschließlich des Bundeskanzlers (oder seines Vertreters) 28 00:05:02,362 --> 00:05:10,111 die Hälfte der Bundesministerinnen und Bundesminister anwesend ist. 29 00:05:15,962 --> 00:05:24,512 Das Grundgesetz unterscheidet drei wichtige Arbeitsprinzipien für die Bundesregierung: 30 00:05:26,012 --> 00:05:31,761 das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip. 31 00:05:32,012 --> 00:05:41,762 Sie regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett. 32 00:05:43,762 --> 00:05:56,011 Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. 33 00:05:56,562 --> 00:06:05,012 Das bedeutet: Er leitet die Geschäfte der Bundesregierung. 34 00:06:06,512 --> 00:06:19,361 Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung. 35 00:06:20,012 --> 00:06:24,012 Diese wird vom Bundespräsidenten genehmigt. 36 00:06:26,262 --> 00:06:34,011 Nach dem Kollegialprinzip entscheiden Kanzler sowie Ministerinnen und Minister gemeinsam, 37 00:06:34,112 --> 00:06:44,262 wenn über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung diskutiert wird. 38 00:06:44,612 --> 00:06:58,261 Bei Meinungsverschiedenheiten ist der Kanzler allerdings Erster unter Gleichen. 39 00:06:58,862 --> 00:07:04,670 Das bedeutet: Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen 40 00:07:04,671 --> 00:07:11,112 den Ministerinnen oder Ministern ist der Bundeskanzler der Schlichter. 41 00:07:11,761 --> 00:07:19,611 Das Kabinett muss schließlich mit Mehrheit entscheiden. 42 00:07:21,511 --> 00:07:33,012 Nach dem Ressortprinzip leitet jede Ministerin und jeder Minister seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. 43 00:07:33,610 --> 00:07:43,612 So darf der Bundeskanzler nicht ohne weiteres in die Befugnisse seiner Minister "hineinregieren". 44 00:07:44,611 --> 00:07:52,261 Zugleich muss jede Ministerin und jeder Minister allerdings darauf achten, 45 00:07:52,262 --> 00:08:01,612 Entscheidungen innerhalb des vom Kanzler vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen. 46 00:08:02,761 --> 00:08:11,011 Ministerinnen und Minister können sich jedoch anderweitig eine starke Stellung schaffen: 47 00:08:11,611 --> 00:08:22,012 durch eigene Leistung, geschickten Umgang mit der Öffentlichkeit oder 48 00:08:22,931 --> 00:08:31,366 starken Rückhalt bei parlamentarischen oder außerparlamentarischen Kräften.