1 00:00:14,920 --> 00:00:20,880 Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und 2 00:00:21,840 --> 00:00:31,960 kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach 3 00:00:32,120 --> 00:00:41,000 dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 4 00:00:41,240 --> 00:00:47,640 14 Tage lang nicht verschlechtert hat. 5 00:01:06,480 --> 00:01:08,880 Öffnung der Außengastronomie 6 00:01:09,440 --> 00:01:16,320 Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos 7 00:01:16,600 --> 00:01:23,680 kontaktfreier Sport im Innenbereich, 8 00:01:24,280 --> 00:01:31,280 Kontaktsport im Außenbereich 9 00:01:56,280 --> 00:02:04,240 Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. 10 00:02:05,160 --> 00:02:14,840 Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, 11 00:02:15,160 --> 00:02:26,040 ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich 12 00:02:26,720 --> 00:02:32,560 Öffnung von Theatern, 13 00:02:32,720 --> 00:02:40,840 Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos 14 00:02:41,000 --> 00:02:43,000 für Besucherinnen und Besucher 15 00:02:43,160 --> 00:02:51,720 mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest 16 00:02:52,200 --> 00:03:00,320 kontaktfreier Sport im Innenbereich 17 00:03:00,600 --> 00:03:07,360 und Kontaktsport im Außenbereich 18 00:03:07,520 --> 00:03:14,480 mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest 19 00:03:17,680 --> 00:03:25,960 Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: 20 00:03:26,360 --> 00:03:36,400 Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 21 00:03:36,560 --> 00:03:44,040 an drei aufeinander folgenden Tagen 22 00:03:44,200 --> 00:03:53,480 in dem Land oder der Region auf über 100, 23 00:03:53,720 --> 00:04:04,600 treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, 24 00:04:04,760 --> 00:04:13,160 die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.