1 00:00:17,960 --> 00:00:24,380 Der zweite Öffnungsschritt ist ab dem 8. März vorgesehen. 2 00:00:25,203 --> 00:00:33,555 Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden 3 00:00:33,630 --> 00:00:53,172 dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. 4 00:00:53,887 --> 00:00:59,540 Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten 5 00:00:59,663 --> 00:01:05,083 und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen. 6 00:01:05,542 --> 00:01:17,567 Vorgesehen sind eine Kundin oder ein Kunde pro 10 Quadratmeter 7 00:01:17,643 --> 00:01:24,217 für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche 8 00:01:24,357 --> 00:01:40,340 und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. 9 00:01:42,280 --> 00:01:48,040 Ebenfalls ab 8. März können 10 00:01:48,113 --> 00:01:54,173 die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe, 11 00:01:54,243 --> 00:02:00,020 wie zum Beispiel Kosmetik- und Fußpflegestudios, 12 00:02:00,595 --> 00:02:07,993 sowie Fahr- und Flugschulen 13 00:02:08,258 --> 00:02:16,440 mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. 14 00:02:16,955 --> 00:02:22,060 Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft 15 00:02:22,123 --> 00:02:29,615 eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), 16 00:02:29,683 --> 00:02:36,120 sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnell- 17 00:02:36,168 --> 00:02:44,855 oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden 18 00:02:45,308 --> 00:02:57,753 sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.