1 00:00:09,620 --> 00:00:14,879 Vom 1. Oktober 2022 und bis zum 7. April 2023 galt 2 00:00:15,121 --> 00:00:22,769 ein bestimmter Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. 3 00:00:23,516 --> 00:00:33,513 Geregelt waren diese im Infektionsschutzgesetz § 28b. 4 00:00:34,265 --> 00:00:40,266 Wegen der sich abschwächenden Infektionslage waren 5 00:00:40,310 --> 00:00:50,015 einige bundesweite Schutzmaßnahmen bereits vorzeitig ausgesetzt worden: 6 00:00:51,263 --> 00:00:54,515 Wissenschaftliche Analyse 7 00:00:55,018 --> 00:01:04,762 Ursprünglich sollten alle Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April 2023 gelten. 8 00:01:05,800 --> 00:01:10,862 Den Schritt, zahlreiche Regeln vorzeitig zurückzunehmen, 9 00:01:10,862 --> 00:01:16,776 hatte die Bundesregierung sorgfältig abgewogen. 10 00:01:17,516 --> 00:01:25,018 Dazu hatte sie die Pandemieentwicklung im 11 00:01:25,516 --> 00:01:30,526 Herbst und Winter wissenschaftlich analysiert. 12 00:01:31,015 --> 00:01:34,262 Eine Erkenntnis: 13 00:01:34,528 --> 00:01:39,763 Die bundesweiten Schutzmaßnahmen, die im Oktober eingeführt wurden, 14 00:01:40,265 --> 00:01:48,526 haben dazu beigetragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. 15 00:01:49,561 --> 00:01:54,512 Maßnahmen der Länder 16 00:01:55,265 --> 00:02:03,766 Bis 7. April hatten die Länder zudem die Möglichkeit, 17 00:02:03,824 --> 00:02:12,762 über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – 18 00:02:12,762 --> 00:02:20,762 wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. 19 00:02:21,017 --> 00:02:27,012 Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder 20 00:02:27,523 --> 00:02:33,265 der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. 21 00:02:34,015 --> 00:02:42,513 Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. 22 00:02:43,517 --> 00:02:48,764 Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie 23 00:02:50,513 --> 00:02:54,514 die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen.