1 00:00:07,587 --> 00:00:16,641 Wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist, wird der Sofortzuschlag für Kinder, 2 00:00:16,641 --> 00:00:23,125 Jugendliche und junge Erwachsene ausgezahlt: 3 00:00:23,125 --> 00:00:40,118 Bis 31.12.2022: Es bestand ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. 4 00:00:40,118 --> 00:00:45,863 Seit Januar 2023: Es besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. 5 00:00:45,863 --> 00:00:50,360 Oder:Es besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe. 6 00:00:50,360 --> 00:00:58,113 Oder:es besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, 7 00:00:58,113 --> 00:01:06,739 z. B. weil Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. 8 00:01:06,739 --> 00:01:15,017 Oder: es besteht Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. 9 00:01:15,017 --> 00:01:26,370 Oder: wenn Bürgergeld, früher Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, 10 00:01:26,370 --> 00:01:34,116 nur deshalb nicht bewilligt wurde, weil durch die Berücksichtigung des Kindergelds 11 00:01:34,116 --> 00:01:39,703 die Grenze zur Hilfebedürftigkeit knapp überschritten wurde. 12 00:01:39,703 --> 00:01:46,364 Oder: wenn Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden, 13 00:01:46,364 --> 00:01:53,864 sofern die Leistungsberechtigen unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind und 14 00:01:53,864 --> 00:02:00,114 mindestens mit einem Elternteil zusammenleben. 15 00:02:00,114 --> 00:02:05,866 Der Sofortzuschlag muss nicht beantragt werden. 16 00:02:05,866 --> 00:02:20,044 Er wird zusammen mit der jeweiligen Grundleistung ausgezahlt, also zum Beispiel dem Bürgergeld oder dem Kinderzuschlag.