1 00:00:05,183 --> 00:00:10,865 Der Heizkostenzuschuss II muss nicht beantragt werden. 2 00:00:10,865 --> 00:00:18,068 Er wird im Winter 2022/2023 automatisch ausgezahlt. 3 00:00:18,068 --> 00:00:24,864 Die auszahlende Stelle ist entweder die Wohngeldstelle oder die zuständige Stelle 4 00:00:24,864 --> 00:00:31,317 für die Ausbildungshilfe, z. B. Studierendenwerk oder BAföG-Amt. 5 00:00:31,317 --> 00:00:39,595 Der Zuschuss wird einmalig als Pauschale auf das Konto der jeweiligen 6 00:00:39,595 --> 00:00:45,135 anspruchsberechtigten Person überwiesen.