1 00:00:06,262 --> 00:00:16,866 Bürgergeld wird nur gezahlt, wenn jemand mit eigenen Mitteln den Lebensunterhalt nicht finanzieren kann. 2 00:00:16,866 --> 00:00:23,612 Zu den eigenen Mitteln zählt neben Einkommen auch Vermögen. 3 00:00:23,612 --> 00:00:31,116 Für das Vermögen gibt es im ersten Jahr (12 Monate) eine Karenzzeit. 4 00:00:31,116 --> 00:00:36,369 Karenz bedeutet ‚Verzicht‘: 5 00:00:36,369 --> 00:00:45,614 Der Staat verzichtet darauf, dass die hilfebedürftige Person zuerst 6 00:00:45,614 --> 00:00:50,865 ihr vollständiges Vermögen verbraucht, bevor sie staatliche Hilfe in Anspruch nimmt. 7 00:00:50,865 --> 00:01:04,866 Wer neu in den Bürgergeldbezug kommt, darf in den ersten 12 Monaten 40.000 € Erspartes behalten. 8 00:01:04,866 --> 00:01:13,866 Jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf je 15.000 € behalten. 9 00:01:13,866 --> 00:01:19,617 Alles Ersparte, was diesen Betrag übersteigt, 10 00:01:19,617 --> 00:01:24,862 muss die hilfebedürftige Person zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verwenden. 11 00:01:24,862 --> 00:01:35,008 Selbst genutztes Wohneigentum (ein Hausgrundstück oder Eigentumswohnung) wird nicht als Vermögen angerechnet.