1 00:00:05,476 --> 00:00:16,614 Jede hilfebedürftige Person erhält durch das Bürgergeld einen fixen monatlichen Pauschalbetrag. 2 00:00:16,614 --> 00:00:29,362 Hiermit kann sie ihre Kosten für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Möbel und Strom decken und 3 00:00:29,362 --> 00:00:44,115 an sozialen und kulturellen Aktivitäten teilnehmen. Dieser Betrag heißt „Regelbedarf“. 4 00:00:44,115 --> 00:00:54,365 Ab 1. Januar 2023 beträgt der Regelbedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen 502 €, 5 00:00:54,365 --> 00:00:59,865 das sind 53 € mehr als vorher. 6 00:00:59,865 --> 00:01:08,615 Wenn wichtige Güter wie Lebensmittel, Kleidung und Energie teurer werden, 7 00:01:08,615 --> 00:01:12,116 wird der Regelbedarf angehoben. 8 00:01:12,116 --> 00:01:20,037 Früher wurde die Anpassung an die Teuerungsrate rückwirkend vorgenommen. 9 00:01:20,037 --> 00:01:28,548 Ab dem 1. Januar 2023 erfolgt eine vorausschauende Anpassung.