18. Mai 1990: Bundeskanzler Helmut Kohl, DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière sowie die Finanzminister Theo Waigel und Walter Romberg unterzeichnen den „Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Kohl spricht von der Geburtsstunde des freien und einigen Deutschlands.
1 Min. Lesedauer
Der Vertrag schreibt die Angleichung im sozialen, wirtschaftlichen und Umwelt-Bereich fest. Die D-Mark soll damit zum offiziellen Zahlungsmittel in der DDR werden.
Mit der Ankündigung der D-Mark wollten die Politiker beider deutscher Staaten den Strom von DDR-Flüchtlingen eindämmen. Strittig blieb jedoch der Umtauschkurs für die DDR-Bürger. Die Bundesbank wollte den Kurs auf 2:1 festlegen. Das sorgte nicht nur bei der ostdeutschen Bevölkerung für Proteste. Auch der neue DDR-Ministerpräsident de Maizière wehrte sich entschieden dagegen.
Die beiden Regierungen einigten sich schließlich darauf, dass alle laufenden Zahlungen, wie Löhne und Gehälter, Renten, Mieten und weitere, im Verhältnis 1:1 umgetauscht werden sollten. Für Ersparnisse sollte eine andere Regelung gelten: Jeder DDR-Bürger sollte 4.000 Mark, Rentner 6.000 und Kinder 2.000 Ostmark 1:1 umtauschen können. Darüber hinausgehende Beträge sollten 2:1 getauscht werden können.
Der Vertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion trat am 1. Juli 1990 in Kraft. Seitdem konnten die Deutschen die Grenzen zwischen beiden Staaten sowie innerhalb Berlins ohne Kontrollen überwinden.