Bestandsaufnahme zur Halbzeit
Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit, wirtschaftliches Wachstum, für Arbeitsplätze in allen Regionen und für ein gutes Leben in der Stadt und auf dem Land. Eine moderne, umweltgerechte, sichere und bezahlbare Infrastruktur ist dafür die Voraussetzung.
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Vieles ist für den Verkehr bereits erreicht:
- 2019 stehen Mittel in Rekordhöhe für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung.
- Die Autobahngesellschaft des Bundes führt zur Übernahme der Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen durch den Bund.
- Das Planungsbeschleunigungsgesetz sorgt dafür, dass Verkehrswege schneller geplant und gebaut werden können.
- Mit dem Entwurf eines Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes wollen wir die verfahrensmäßige Grundlage dafür schaffen, in geeigneten Einzelfällen Verkehrsinfrastrukturprojekte durch den Deutschen Bundestag zu genehmigen, wenn hierfür im Einzelfall gute Gründe bestehen, etwa weil die schnelle Verwirklichung des Vorhabens von besonderer Bedeutung für das Gemeinwohl ist.
- Die Erhöhung von Bundesmitteln soll dazu führen, die Deutsche Bahn attraktiver zu machen. Bund und Deutsche Bahn investieren bis 2030 insgesamt 86 Milliarden Euro in das Schienennetz.
- Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19 auf 7 Prozent zum 1. Januar 2020 soll Bahnfahren billiger machen.
- Die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs durch die Kommunen unterstützt der Bund ab 2021 mit einer Milliarde Euro pro Jahr – das entspricht einer Verdreifachung der bisherigen Mittel. Ab 2025 sollen es jährlich sogar zwei Milliarden Euro sein.
- Die Mautpflicht auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen wurde ausgedehnt, um die Umgehung der Lkw-Maut zu verhindern.
- Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ wurde auf 1,5 Milliarde Euro aufgestockt, um in den Kommunen mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, die Ladeinfrastruktur auszubauen und den Verkehr weiter zu digitalisieren.
- Die steuerlichen Bedingungen für Jobtickets verbessert. Mit rund 130 Millionen Euro finanziert der Bund bis 2020 modellhafte Projekte im Bereich ÖPNV zur Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung in fünf Modellstädten.
- Die Mittel zur Förderung von Elektromobilität verlängert und ausgebaut.
- Das Maßnahmenpaket „Saubere Luft und Sicherung individueller Mobilität“ fördert bei einer Hardware-Nachrüstung bei Handwerker-, Liefer- und schweren Kommunalfahrzeugen.
- Die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für Euro 5-Diesel Pkw wurden geschaffen, damit die Hardware-Nachrüstung vorgenommen werden können, die mehrere Automobilunternehmen bezuschussen, um dort wo Fahrverbote unumgänglich sind, Nachteile für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, die auf individuelle Mobilität angewiesen sind.
- Das Nationalen Luftreinhalteprogramm stellt dar, wie die nationalen Reduktionsverpflichtungen, die Deutschland gegenüber der EU eingegangen ist, ab 2020 und ab 2030 eingehalten werden können.
- Die Neufestlegung der Flottengrenzwerte für PKW und erstmals auch für LKW auf EU-Ebene, um den CO2-Ausstoß und den Kraftstoff-Verbrauch auch nach 2020 weiter deutlich zu senken und für die Automobilwirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
- Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung schafft fahrradfreundliche Rahmenbedingungen.