Flucht und Migration
Die Bundesregierung betrachtet es als ihre humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung, Menschen in Not schnell und unbürokratisch zu helfen. Wichtiges Ziel ist es, für einen geordneten und strukturierten Prozess bei der Aufnahme der Geflüchteten auf allen staatlichen Ebenen zu sorgen. Hier finden Sie zentrale Fakten für eine sachliche Diskussion.

Geflüchtete aus der Ukraine am Berliner Hauptbahnhof: Die Aufnahme von Geflüchteten ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Foto: REUTERS/Hannibal Hanschke
Es ist unsere humanitäre und völkerrechtliche Pflicht, Menschen, die in Not sind, schnell und unbürokratisch zu helfen. Wer nach Deutschland kommt und die Voraussetzungen für Schutz erfüllt (zum Beispiel bei Verfolgung aus politischen Gründen), muss diesen bekommen. Unser Land war und ist bereit, Menschen, die in Not sind, Unterstützung zu gewähren. Es ist eine gesamtstaatliche Verpflichtung, der wir – Bund, Länder und Kommunen mit Unterstützung der Zivilgesellschaft – uns gemeinsam stellen müssen.
Grundsätzlich gilt: Der Anspruch auf Sozialleistungen richtet sich nach dem Aufenthaltstitel, also nach der Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland. Und: Nur diejenigen, die eine Adresse haben, die im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Amtes liegt, können Leistungen dort beantragen. Ohne dauerhafte Anwesenheit in Deutschland besteht also kein Leistungsanspruch.
Asylsuchende können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dazu gehören Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe im Krankheitsfall und Hilfe zur Pflege. Diese Leistungen sind geringer als die Leistungen nach SGB II und SGB XII wie beispielsweise die Grundsicherung im Alter oder das Bürgergeld.
Gleiche Ansprüche auf Sozialleistungen wie schon lange in Deutschland Lebende haben beispielsweise anerkannte Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Sie können also Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld beziehen, wenn sie darauf angewiesen sind.
Flüchtlinge können zudem, wie alle Bedürftigen, Unterstützung bei Hilfsorganisationen oder Wohlfahrtsverbänden suchen. So gibt es beispielsweise die Tafeln. Sie helfen den Menschen, die zu ihnen kommen, weil es ihnen am Nötigsten fehlt. Die Tafeln sind für alle Menschen da, egal welcher Herkunft, welchen Alters oder Geschlechts. Einziges Kriterium: die Bedürftigkeit. Und bedürftig können auch Menschen sein, die mit guter Kleidung, einem modernen Handy oder einem noch neuen Wagen geflohen sind.
Wer die Einrichtungen der Tafeln nutzen möchte, muss seine Bedürftigkeit belegen. Dies kann beispielsweise mit einem Rentenbescheid oder einem Bescheid vom Jobcenter geschehen. Auch wer BAföG erhält, kann einen Tafel-Ausweis erhalten.
Übrigens: Eine Vielzahl der Geflüchteten arbeitet und ist nicht auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Mehr zum Thema Migration und Arbeitsmarkt finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Lesen Sie außerdem mehr zur Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den Arbeitsmarkt. Informationen zum Familiennachzug finden Sie auf der Seite des BAMF.
Beim Bezug der Rente gelten für zu uns kommende Ausländer die gleichen Regeln wie für deutsche Staatsbürger. Das heißt: Es gilt für alle dasselbe Renteneintrittsalter. Voraussetzung für den Rentenbezug: mindestens fünf Jahre muss eingezahlt werden. Die Höhe der Rente bemisst sich nach den geleisteten Beiträgen.
Gerade hinsichtlich ukrainischer Bürgerkriegsflüchtlinge gibt es viele falsche Gerüchte. Wahr ist: Ukrainische Rentenansprüche könnten in Deutschland grundsätzlich nicht realisiert werden. Zwar wurde 2018 zwischen Deutschland und der Ukraine ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, das auch einen gegenseitigen Rentenexport umfasst hätte. Dieses Abkommen ist aber von ukrainischer Seite nicht ratifiziert worden. Daher gelten auch für Ukrainerinnen und Ukrainer die gleichen Voraussetzungen für den Rentenbezug in Deutschland wie für alle anderen. Hier finden Sie Ansprechpartner und weitere Informationen.
Jedoch haben zu uns Geflüchtete Anspruch auf Sozialleistungen. Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Bürgerkriegsflüchtlinge können, wenn sie das Renteneintrittsalter erreicht haben, die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen – wie andere Anspruchsberechtigte auch. Wenn sie erwerbsfähig sind, aber (noch) keine Arbeit haben, können sie zudem Bürgergeld beantragen.
Zu den Sozialleistungen zählt auch die Gesundheitsversorgung. Wem Asyl gewährt wird oder wer als Bürgerkriegsflüchtling aus der Ukraine bei uns ist, kann Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Etwas anders ist es für diejenigen, die neu zu uns gekommen sind und Asyl beantragen. Diese Menschen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das umfasst auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge. Asylbewerber sind zunächst nicht krankenversichert. Staatliche Stellen – das Sozialamt oder das Gesundheitsamt – gewährleisten eine gesundheitliche Grundversorgung.
Je nach Bundesland erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber entweder einen Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte. Das berechtigt zu Behandlungen bei akuter Erkrankung, bei Schmerzen und während der Schwangerschaft. Hier finden Sie weitere Informationen zur medizinischen Versorgung und zu Arbeit und Sozialleistungen.
Die Aufnahme, Versorgung und Betreuung Geflüchteter ist in erster Linie Aufgabe von Ländern und Kommunen. Das Grundgesetz regelt, dass sie dafür auch die Kosten tragen. Dabei unterstützt der Bund sie erheblich – im Jahr 2022 mit etwa 15 Milliarden Euro und im Jahr 2023 mit voraussichtlich 15,6 Milliarden Euro. Zusätzlich wird der Bund für das Jahr 2023 die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöhen. Darauf haben sich Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihren Beratungen verständigt. Das soll die Länder dabei unterstützen, ihre Kommunen weiter zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren. Weil es sich bei der Bewältigung der Fluchtmigration um eine dauerhafte Aufgabe aller staatlichen Ebenen handelt, wollen Bund und Länder nun miteinander klären, wie die Finanzierung dieser Aufgabe in Zukunft geregelt werden kann.
Der russische Überfall auf die Ukraine und seine Folgen belasten uns alle – auch hier in Deutschland, wenn man auf die Energie- und Lebensmittelpreise blickt. Richtig ist aber: Unser Land ist bisher deutlich besser durch diese schwierige Zeit gekommen als viele befürchtet haben. Es hat keine tiefgreifende Wirtschaftskrise gegeben und die Energieversorgung steht. Warum? Weil sich die Bundesregierung entschlossen gegen die Krise gestemmt hat.
Wir haben viel Geld in die Hand genommen, damit mehrere Hilfspakete geschnürt und wichtige Entscheidungen für den Zusammenhalt in der Gesellschaft getroffen: Wir haben eine große Bürgergeldreform beschlossen und den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Wir haben das Wohngeld reformiert, sodass diejenigen, die wenig verdienen oder eine geringe Rente haben, besser zurechtkommen. Und wir helfen Familien, indem wir Kindergeld und Kinderzuschlag deutlich erhöht haben.
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass niemand gegeneinander ausgespielt wird. Das ist das Geschäft der Populisten, und dem treten wir ganz entschieden entgegen. Unser Ziel ist ein ausgewogenes Angebot an effektiven Unterstützungsleistungen für Menschen, die Hilfe brauchen. Für jene, die schon immer hier leben, genauso wie für die, die bei uns Schutz suchen. Dabei geht es um gegenseitigen Respekt und um Zusammenhalt.
Nicht jeder, der neu nach Deutschland kommt, kann seinen Wohnort und damit auch seine Wohnung frei wählen. Flüchtlinge und Asylsuchende werden nach einem Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Bis ihr Status geklärt ist, werden sie dort in Landesaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und anerkannte Asylbewerber können ihren Wohnsitz in Deutschland frei wählen. Für Flüchtlinge ist die Wohnungssuche jedoch oftmals sehr schwierig, nicht nur aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse. Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, muss mit dem zuständigen Amt klären, ob die Miete übernommen wird. Wer keine Wohnung findet, kann sich an die Ämter seiner Kommune wenden. Sie sind für die Unterbringung zuständig. Je nachdem erfolgt die Unterbringung in einer Sammelunterkunft oder in einer Wohnung.
Geflüchtete aufzunehmen und zu versorgen ist eine Aufgabe, die an Ort und Stelle geleistet werden muss, in den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen umfassend, um die Geflüchteten in menschenwürdigen Unterkünften unterzubringen. Mit Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch hat der Bund den Kommunen die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften erleichtert. Diese Sonderregelungen werden bis Ende 2027 verlängert. Der Bund stellt dafür den Kommunen Immobilien des Bundes zur Verfügung.
Die Länder und Kommunen zahlen für diese Gebäude und Grundstücke keine Miete. Aktuell überlässt der Bund den Kommunen rund 340 Liegenschaften mit etwa 70.000 Unterbringungsplätzen. Daneben haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen.
Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt und hat sich nicht zuletzt durch die vielen Flüchtlinge aus der Ukraine weiter verschärft. Der Bundesregierung ist sehr bewusst, dass dringend mehr bezahlbare Wohnungen gebraucht werden. Deshalb unterstützt der Bund die Länder massiv beim Bau neuer Sozialwohnungen – mit einer Rekordsumme von 14,5 Milliarden Euro bis 2026.
Die Bundesregierung hat das Ziel, perspektivisch 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu schaffen, davon 100.000 sozial gebundene. Der Bund fördert den Wohnungsbau steuerlich sowie über ein Neubauprogramm. Außerdem fördert er genossenschaftliches Wohnen und wird zum 1. Juni ein neues Wohneigentumsprogramm für Familien starten. Zusammen mit den Ländern, der Baubranche und der Immobilienwirtschaft arbeitet der Bund intensiv daran, den Wohnungsbau zu beschleunigen, indem Baugenehmigungsverfahren entschlackt und digitalisiert werden, Wohnungen in serieller oder modularer Bauweise kostengünstiger und schneller entstehen.
Bereits Ende 2022 hat die Bundesregierung gesetzliche Regelungen beschlossen, durch die für Straftäter und Gefährder die Ausweisung und die Anordnung einer Abschiebungshaft erleichtert wird. Im Januar 2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sorgen dafür, dass Asylverfahren noch schneller abgewickelt werden können.
Im Februar 2023 hat die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Seine Aufgabe ist die Gestaltung praxistauglicher und partnerschaftlicher Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards. Am 1. Mai 2023 sind Regelungen zum Ausländerzentralregister in Kraft getreten, die Voraussetzungen für einen verbesserten behördenübergreifenden Datenaustausch schaffen. Mit dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Pakt für den Rechtsstaat hat sich der Bund an den Kosten für die bessere personelle Ausstattung der Justiz in den letzten Jahren beteiligt.