Die verbraucherpolitischen Ziele der Bundesregierung

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Verbraucherschutz wird groß geschrieben Die verbraucherpolitischen Ziele der Bundesregierung

Die Bundesregierung will die hohen Verbraucherschutzstandards sichern und weiter ausbauen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend geschützt werden: im Wirtschafts- und Finanzleben und ebenso im Bereich der Gesundheit. Zugleich ist ihre Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Dafür sind gesetzliche Regelungen, effektive Instrumente zur Durchsetzung der Verbraucherrechte sowie mehr und zielgruppengerechte Informationen erforderlich.

1 Min. Lesedauer

Das Bild zeigt ein Gesetzbuch neben dem ein Richterhammer liegt.

Verbraucher sollen noch besser geschützt werden

Foto: mauritius images / Pitopia

Handlungsbedarf besteht auf vielen Gebieten – angesichts von Digitalisierung und globaler Warenströme nicht nur in Deutschland und auf EU-Ebene.

Wichtige Vorhaben im Koalitionsvertrag

Insgesamt gibt es im Koalitionsvertrag annähernd 100 Vorhaben, die die Situation der Verbraucher konkret verbessern sollen: Angefangen mit Maßnahmen, die sozial faire Energiepreise gewährleisten, dem Schutz von Mieterinnen und Mietern auf angespannten Wohnungsmärkten und der Weiterentwicklung kollektiver Rechtsschutzmöglichkeiten wie der Musterfeststellungsklage.

Die Bundesregierung wird verstärkt darauf achten, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung vieler Produkte und Dienstleistungen auch die Verbraucherrechte Schritt halten. Bei finanziellen Verbraucher-Angelegenheiten geht es unter anderem darum, bei Kreditvergaben stärker die individuellen Verhältnisse zu berücksichtigen sowie Schutz vor irreführender Werbung sowie Überschuldung zu bieten.

Bei online-Geschäften, Dauervertragsverhältnissen und Telefonverträgen bekommen Verbraucher mehr Sicherheit und Transparenz. So soll künftig bei allen am Telefon abgeschlossenen Verträgen eine schriftliche Bestätigung erfolgen.

Nachhaltigkeit als Verbrauchermaxime

Nicht zuletzt wird das Nachhaltigkeitsprinzip zum Nutzen der Verbraucher auch in der Konsumwelt verankert. So gibt es beispielsweise künftig ein Recht auf Reparatur als herausgehobenes Produktmerkmal. Und Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen.

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich sicher, gesund und nachhaltig ernähren können. Dafür wird die Bundesregierung mit allen Akteuren bis 2023 eine Ernährungsstrategie entwickeln, deren Schwerpunkt auf Kindern liegt. So soll an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt verboten werden. Verbraucher sollen sich besser orientieren können: Deshalb wird das Nutri-Score-Kennzeichen EU-weit weiterentwickelt und ein verbindliches Tierhaltungskennzeichen mit verbindlichen EU-weit einheitlichen Standards eingeführt und ebenso eine umfassende Herkunftskennzeichnung.

Die Bundesregierung will der Lebensmittelverschwendung weiter Einhalt gebieten. Dafür will sie – gemeinsam mit den Beteiligten – verbindliche branchenspezifische Vorgaben sowie steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden schaffen.

Angesichts der COVID-19-Pandemie steht die Bundesregierung zudem vor der Herausforderung, die damit verbundenen Folgen gegebenenfalls auch für Verbraucher abzumildern.