Tabakwerbung wird weitgehend verboten

Gesundheitsschutz Tabakwerbung wird weitgehend verboten

Werbung für Tabakprodukte wie Zigaretten wird künftig stark einschränkt. Das dient dem Gesundheits- und dem Jugendschutz, denn Rauchen schadet erwiesenermaßen der Gesundheit. Am 1. Januar 2021 soll das Gesetz in Kraft treten. Wichtige Fragen und Antworten zum Werbeverbot finden Sie hier.

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Ein Werbeplakat für Zigaretten.

Wird bald der Vergangenheit angehören: Außenwerbung für Tabakprodukte.

Foto: imago images/Peter Endig

Für welche Bereiche soll Werbung künftig verboten sein?

Außenwerbung soll künftig nur noch für den Fachhandel möglich sein, sofern diese an den Außenwänden oder im Schaufenster angebracht wird.

Kinowerbung soll weiter eingeschränkt werden. Für Filme, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend seien können gilt nun ein generelles Verbot von Tabakwerbung. Es soll die bisher geltende zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr ablösen. Tabakwerbung und Werbung für ähnliche Produkte ist dann nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.

Für welche Produkte gelten die Verbote?

Der Entwurf stellt nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in bestimmten Bereichen den nikotinhaltigen Produkten gleich. Diese wurden unter den Jugendlichen in den vergangenen Jahren immer beliebter. Die Aromenvielfalt erleichtert den Einstieg ins Rauchen.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Sie treten stufenweise in Kraft:

Die geänderten Vorgaben für Kinowerbung sowie ein Verbot von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften – etwa bei Musikfestivals und Tabakprodukten - und als Gewinne bei Preisausschreiben – soll schon zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die Verbote für Außenwerbung wie auf Plakatwänden oder Haltestellen für herkömmliche Tabakprodukte sollen ab dem 1. Januar 2022 gelten. Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Werbeverbot dann auch für sogenannte Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter.

Welche Werbeverbote gibt es bereits?

Verboten ist Tabakwerbung bereits in der Presse und in anderen gedruckten Veröffentlichungen, ebenso im Internet, im Hörfunk und Fernsehen. Tabakunternehmen dürfen auch keine Hörfunkprogramme, Veranstaltungen oder Aktivitäten mit grenzüberschreitender Wirkung sponsern. Das Verbot betrifft auch audiovisuelle Mediendienste und Sendungen, die vom klassischen Fernsehen ausgestrahlt werden. Ebenso Mediendienste auf Abruf, wie zum Beispiel video-on-demand.

Als Sponsoring gilt ein Beitrag von Unternehmen zur Finanzierung von audiovisuellen Mediendiensten oder Sendungen mit dem Ziel, zum Beispiel ihren Namen oder ihre Marke zu fördern. Außerdem ist eine Produktplatzierung (product placement) von Tabakerzeugnissen oder Tabakunternehmen in audiovisuellen Sendungen, einschließlich Fernsehen, verboten.

Rund 121.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland sind unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen. Das Rauchen verursacht knapp 100 Milliarden Euro volkswirtschaftliche Kosten, und das allein durch Arbeitsausfälle und Krankheiten. Das geht aus dem aktuellen Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, hervor.

Erfreulich ist, dass sich der Anteil rauchender Jugendlicher in den vergangenen zehn bis 15 Jahren um zwei Drittel verringert hat. Auch die Raucherquote bei Erwachsenen ist gesunken. Sie liegt derzeit bei etwa 28 Prozent. Allerdings steigt der Konsum von E-Zigaretten klar an, gerade bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Diesen Trend gilt es zu stoppen.