Sicher durch die Silvesternacht

Umgang mit Feuerwerkskörpern Sicher durch die Silvesternacht

Abstand halten, Blindgänger kein zweites Mal anzünden, keine Böller aus dem Ausland kaufen - Tipps zum richtigen Umgang mit Böllern und Raketen.

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Böller und Raketen

Jedes Jahr verletzen sich Menschen durch die falsche Handhabung mit Böllern und Raketen.

Foto: picture alliance / dpa

Um Verletzungen oder Brände zu vermeiden, ist in Deutschland genau geregelt, wer zünden darf und worauf dabei zu achten ist.

Finger weg von illegalen Feuerwerkskörpern

In Deutschland dürfen nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene Feuerwerkskörper gezündet werden. Diese erkennt man an dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM hat die Kennnummer 0589.

Fehlen Prüf- und möglicherweise auch Registriernummer und Verwendungshinweise in deutscher Sprache, handelt es sich wahrscheinlich um illegale Ware: Diese Knaller verfügen oftmals über eine erheblich höhere Sprengkraft und können vorzeitig explodieren. Dadurch kann es zu gefährlichen Verletzungen kommen.

Einfuhr und Verkauf solch illegaler Waren – zum Beispiel aus Osteuropa – sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.

Große Böller erst ab 18 Jahren

Grundsätzlich werden zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern unterschieden: Produkte der Kategorie F1 sind ab zwölf Jahren zugelassen und dürfen das ganze Jahr über verkauft werden. Darunter fallen beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Party-Knaller. Auch wenn diese Böller harmlos erscheinen, sollten Eltern ihre Kinder beaufsichtigen.

Raketen, Batterien, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter und Knallkörper gehören zur Kategorie F2. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur im Zeitraum zwischen dem 28. und 31. Dezember und ausschließlich an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Das Anzünden dieser Feuerwerkskörper ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt. In einigen Städten und Gemeinden gelten zusätzliche zeitliche Beschränkungen.

Nur im Freien böllern

Feuerwerkskörper und auch Knallerbsen gehören nicht in die Hosen- oder Jackentasche. Sie sind immer in einer separaten Tüte zu transportieren. Vor dem Abbrennen darf auf keinen Fall an den Knallern herumgebastelt werden. Raketen und Böller der Kategorie F2 dürfen nur draußen und in sicherem Abstand von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden. Befinden sich Reet- und Fachwerkhäuser in unmittelbarer Nähe, ist Fackeln verboten.

Sicher zünden

Die BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht, bei kleineren Krachern von mindestens einem Meter. Raketen sind auf einer ebenen Fläche aufzustellen, so dass sie nicht umkippen oder rutschen können.

Am besten steckt man die Rakete samt Flasche in einen Getränkekasten - hier steht sie besonders stabil. Beim Aufstellen muss darauf geachtet werden, dass sie frei aufsteigen kann und niemals auf Personen oder Tiere gerichtet ist.

Fenster und Türen sollten sicherheitshalber geschlossen und entzündliche Materialien von Balkonen entfernt werden. Außerdem sollte man einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereithalten. Grundsätzlich gilt: Raketen und Böller niemals in der Hand zünden!

Vorsicht bei Blindgängern

Blindgänger dürfen nicht gesammelt und ein zweites Mal gezündet werden: Sie können unerwartet in der Hand explodieren und zu schweren Verletzungen führen. Besser: Nicht abgefackelte Knaller mit Wasser übergießen und anschließend in der Restmülltonne entsorgen.