Raus aus den Schulden

Verbraucherfinanzen Raus aus den Schulden

Ein neues Auto, ein Hauskauf oder der Schritt in die Selbständigkeit - um sich kleine oder größere Wünsche zu erfüllen, verschulden sich viele Haushalte und geraten in eine Schuldenspirale. Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen helfen, aus der Notlage wieder herauszufinden.

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Viele Haushalte nehmen Kredite auf, um private oder berufliche Träume zu realisieren. Sie stecken Geld in ihren Betrieb oder investieren in vielversprechende, wenn auch höchst riskante Wertanlagen. Zumal die aktuell niedrigen Zinsen geradezu zum Kauf auf Pump einladen. Können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Raten nicht zurückzahlen, sollten sie schnell handeln.

Gefahr der Überschuldung

Es gibt viele Gründe, warum Menschen sich verschulden: der Verlust des Arbeitsplatzes, eine schwere Krankheit oder Trennung. Auch unzureichende Aufklärung und schlechte Beratung spielen oft eine Rolle. Immer mehr Menschen "erben" die Finanzprobleme von ihren Eltern - eine generationenübergreifende Verschuldung.


Ein mit Krediten erfüllter Traum wird dann schnell zum Albtraum. Die Mahnungen häufen sich, die Hausbank kündigt den Kredit und zieht die EC-Karte ein. Im schlimmsten Fall steht auch noch der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Umgehend Hilfe in Anspruch nehmen

Schulden oder gar eine Überschuldung müssen aber nicht zwangsläufig in der Sackgasse enden: Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sollte unbedingt sofort handeln. Staatliche und staatlich geförderte Stellen bieten dabei vielfältige Unterstützung. Zum Beispiel die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in den Kommunen und Ländern.

Eine Schuldnerberatung bieten etwa der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt sowie die Verbraucherzentralen an. In manchen Städten haben auch die Sozialämter Schuldnerberatungsstellen.

Diese Stellen sind mit Überschuldungsproblemen gut vertraut und wissen, welche Schritte zu unternehmen sind. Sie helfen, wenn etwa der Vermieter mit Kündigung droht oder die Stadtwerke den Strom abschalten wollen.

Wichtig: Je früher man fachkundigen Rat einholt, desto leichter lassen sich die Schulden regulieren.  

Bessere Chancen für einen Neuanfang

Die Bundesregierung arbeitet ständig daran, die Rahmenbedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher auch beim Schutz vor Überschuldung zu verbessern. Einerseits durch noch mehr Aufklärung und Information, andererseits durch verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen.

So erleichtert das Pfändungsschutzkonto - das sogenannte P-Konto - Verschuldeten, über den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu verfügen. Sie können damit weiter am Wirtschaftsleben teilnehmen. Seit Juli dieses Jahres können verschuldete Verbraucherinnen und Verbraucher bereits nach drei Jahren der Privatinsolvenz entrinnen.

Die Verkürzung des Verfahrens hängt dabei maßgeblich von der Tilgungsleistung des Schuldners ab. Das trägt sowohl den berechtigten Interessen der Gläubiger, als auch denjenigen der Betroffenen Rechnung: Sie erhalten so eine Chance, möglichst zügig den Weg in die Schuldenfreiheit zu finden.