Lebensmittel in Deutschland sind sicher

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Amtliche Lebensmittelüberwachung Lebensmittel in Deutschland sind sicher

Lebensmittel in Deutschland sind sicher. Das zeigen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Empfindliche Personen sollten bei einigen Produkten wie Hackfleisch, Salaten oder Fertigteigen jedoch zurückhaltend sein. 

3 Min. Lesedauer

Ein Wissenschaftler untersucht im Labor Eier.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Sicherheit von Lebensmitteln. 2021 fanden mehr als eine halbe Million Kontrollen statt.

Foto: mauritius images/felipe caparros cruz/Alamy

In Berlin hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammen mit der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) die aktuellen Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung vorgestellt. Diese umfasst neben Lebensmitteln auch Bedarfsgegenstände sowie kosmetische Mittel. Konkret fanden 2021 fast 570.400 Kontrollen in 362.000 Betrieben statt.

Keine Krebserregenden Stoffe (PAK) in Spielzeug

Spielwaren, wie Rasseln, Fahrzeuge und Sandspielzeug, sowie Körperkontaktmaterialien – wie Fahrradhelme, Knieschützer und Uhrenarmbänder –wurden auf den Gehalt an acht als krebserregend eingestuften Stoffen untersucht. Ergebnis: Bei fast allen Proben (99,7 Prozent) wurde der Grenzwert eingehalten.

PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) sind krebserregende Substanzen, die in Gegenständen aus Gummi oder Kunststoffen enthalten sein können.

Krankmachende Keime in Hackfleisch, Salaten und Keksteig

Die amtlichen Untersuchungen ergaben, dass in Rinderhackfleisch potentiell krankmachende Keime gefunden wurden. 6,7 Prozent der Proben enthielten STEC-Bakterien (Shiga-Toxin bildende E. coli) und 21,5 Prozent Listerien. Das Bundesamt empfiehlt deshalb empfindlichen Verbraucherinnen und Verbrauchern, wie Kleinkindern, älteren und immungeschwächten Menschen sowie Schwangeren, dass sie auf Hackfleisch verzichten oder es nur ausreichend durcherhitzt verzehren.

Des Weiteren wurden mehr als 400 Proben von Feldsalat, Rucola und Pflücksalat in Fertigpackungen untersucht. In fast jeder zweiten Probe wurden sogenannte präsumtive Bacillus cereus nachgewiesen, welche bei hohen Keimzahlen zu Erbrechen und Durchfall führen können.

In geringerem Umfang wurden ebenfalls STEC-Bakterien und Listerien gefunden. Da Salate roh verzehrt und die Keime damit nicht durch Erhitzen abgetötet werden, sollten empfindliche Verbraucher vorsichtshalber auf den Verzehr von Salat aus Fertigpackungen verzichten. Besonders vorsichtig sollten Verbraucher vor allem bei bereits zerteiltem Salat sein, da dieses besonders anfällig ist. Generell wird zum Kauf von unverpacktem Salatgut geraten.

Vorsicht ist auch bei Fertigteigen geboten. Bei den aktuellen Untersuchungen von Fertigteigen und Backmischungen wurde in jeder zehnten Probe STEC nachgewiesen. Vom Probieren der rohen Teige wird deshalb abgeraten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Teige und Backwaren nur nach vollständiger Erhitzung essen.

Beim Bundesamt für Risikobewertung lesen Sie mehr zum Schutz vor Lebensmittelinfektionen mit Listerien .

Acrylamid in Gemüsechips und geschwärzten Oliven

Bei Acrylamid kann eine krebserregende und erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Es entsteht beim Backen, Braten und Frittieren von Lebensmitteln. Bei den amtlichen Untersuchungen wiesen Gemüsechips, verursacht etwa durch erhöhten Zuckergehalt bei Pastinaken oder Süßkartoffeln, höhere Mengen an Acrylamid auf.

Ebenso wurde bei geschwärzten Oliven – also grünen Oliven, die „künstlich“ geschwärzt wurden – ein höherer Gehalt an Acrylamid nachgewiesen. Hier sind die Hersteller gefordert, weitere Maßnahmen zur Minimierung des Acrylamidgehalts zu ergreifen.

Betrug mit billigem Fisch bei Sushi

Sushi enthält neben Reis und Gemüse häufig auch Fisch und Meeresfrüchte. Oftmals sind das Lachs und Thunfisch. Die Untersuchungen ergaben, dass diese beiden Fischarten – wenn angegeben – in Sushi tatsächlich auch enthalten sind. Daneben werden oft teurere Fischarten angeboten. Hier konnte nachgewiesen werden, dass bei über acht Prozent aller Proben diese unerlaubt gegen preiswertere Arten ausgetauscht wurden.

Für die Sicherheit von Lebensmitteln sind die Lebensmittelunternehmen verantwortlich. Die Behörden der Bundesländer kontrollieren dies durch die amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die dabei gewonnenen Daten werden an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt. Das BVL wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht sie in den jährlichen Berichten zur Lebensmittelsicherheit.