Energiekosten
Die Bundesregierung entlastet etwa 2,1 Millionen Menschen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG. Wegen der zuletzt noch stärker gestiegenen Energiekosten verdoppelt sich der Zuschuss gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Der Bundesrat hat abschließend darüber beraten.
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Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark. Sie will die Bundesregierung mit dem Heizkostenzuschuss zielgenau unterstützen. Vom Heizkostenzuschuss profitieren insgesamt 2,1 Millionen Menschen – davon allein etwa 1,6 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in 710.000 Haushalten.
Den Zuschuss sollen außerdem rund 370.000 BAföG-Empfängerinnen und -empfänger erhalten sowie etwa 65.000 Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Auch rund 75.000 Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss können ihn bekommen.
Das Kabinett hat Anfang Februar eine Formulierungshilfe für das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag verdoppelten die Zuschusshöhe, weil sich die Energiekosten seit der ersten Berechnung im November 2021 enorm erhöht haben. Der Bund stellt nun fast 380 Millionen Euro dafür bereit.
Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?
Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:
- bei einer Person 270 Euro (statt 135 Euro nach dem ersten Entwurf)
- bei zwei Personen 350 Euro (statt 175 Euro)
- für jede weitere Person 70 Euro (statt 35 Euro)
Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro (statt 115 Euro).
Heizkostenzuschuss wird automatisch ausgezahlt
Alle Berechtigten bekommen den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gezahlt, also ohne gesonderten Antrag. Er wird im Sommer aufs Konto überwiesen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.
Zwei Entlastungspakete
Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung Mitte März steuerliche Entlastungen beschlossen. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 hat das Bundeskabinett am 9. März beschlossen. Dann müssen Stromkunden keine EEG-Umlage mehr zahlen.
Die Bundesregierung erarbeitet außerdem ein zusätzliches Programm, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern, kündigte Bundesfinanzminster Lindner am 23. März an. Denn die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer großen Belastung geworden. Auch besonders betroffene Unternehmen kommen zunehmend in Schwierigkeiten. Der Koalitionsausschuss hat sich auf am 23. März auf entsprechende Maßnahmen verständigt.
Verbraucher-Tipp: Was Sie bei Kündigung von Energieverträgen und hohen Energiekosten tun können, erfahren Sie im Newsletter Verbraucherschutz.
Außerdem wird das kostenlose Beratungsangebot „Stromspar-Check" ausgebaut, um mehr Menschen mit geringem Einkommen beim Energiesparen zu helfen.