Die Kantine als Vorbild

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Bausteine zur Ernährungsstrategie 2050 Die Kantine als Vorbild

Die Vorbildfunktion der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas oder Kantinen, mehr Kinderschutz in der Werbung: das sind zwei beispielhafte Ansätze der geplanten Ernährungsstrategie, deren Eckpunkte Ende 2022 im Bundeskabinett beschlossen wurden. Bis Ende diesen Jahres soll sie verabschiedet werden. Erfahren sie hier, welche Ziele sie verfolgt.

3 Min. Lesedauer

Gemüse beim Schulessen. Nahaufnahme des Gemüses, das in der Schulkantine serviert wird.

Vegetarische und vegane Gerichte gehören in allen Mensen zum täglichen Angebot.

Foto: Getty Images/iStockphoto

Ende 2022 beschloss das Bundeskabinett die Eckpunkte zur Ernährungsstrategie 2050. Ihr Ziel: gute Ernährungsweisen für alle Menschen so einfach wie möglich zu machen – unabhängig von Einkommen, Bildung oder Herkunft. Dafür sollen unter anderem vorteilhafte Ernährungsumgebungen und -muster gefördert und geschaffen werden. Zudem soll die Änderung von Ernährungsweisen auch einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Artenschutz leisten.

Das beschlossene Eckpunktepapier benennt ernährungspolitische Ziele und Leitlinien. Ebenso definiert es Handlungsfelder und gibt konkrete, möglichst messbare Maßnahmen vor. Es werden bestehende Strategien und Maßnahmenpläne aufgegriffen und weiterentwickelt, so etwa die Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Ein weiteres Beispiel ist die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz. Durch sie soll die Zusammensetzung von Fertigprodukten ernährungsphysiologisch günstiger werden. Zudem sind Einschränkungen der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung vorgesehen.

Um die zukünftige Ernährungstrategie auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen, wird sie unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft entwickelt. Zudem findet ein umfassender Beteiligungsprozess statt – bis sie Ende 2023 von der Bundesregierung verabschiedet werden soll.

Nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung

Ein wichtiges Ziel der zukünftigen Ernährungsstrategie ist es, die Gemeinschaftsverpflegung etwa in Kitas, Schulen, Mensen, Kantinen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern umzugestalten. Sie sollen eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährungsumgebung schaffen. Die außerhäusliche Verpflegung soll auf diesem Weg als Vorbild für gesunde Ernährung wirken und stärker pflanzenbetont aufgebaut sein.

Was bedeutet pflanzenbetonte Ernährung?
Eine stärker pflanzenbetonte Ernährungsweise sollte mit einem reduzierten Konsum tierischer Lebensmittel einhergehen. Vorzugswürdig sind möglichst unverarbeitete oder wenig verarbeitete Lebensmittel, idealerweise saisonal und aus der Region.

Bereits jetzt hat die Hochschulgastronomie hier eine Vorreiterfunktion. Die Sprecherin des Berliner Studierendenwerks, Jana Judisch, betont: „Die gesamte Hochschulgastronomie in Deutschland, allen voran das Studierendenwerk Berlin, passt sein Angebot zunehmend der oft vorwiegend pflanzlichen Ernährungsweise seiner Kunden und Kundinnen an.“

Wachsende Nachfrage nach veganem Angebot

Diese Veränderung wird von Seiten der Studierenden immer stärker gefordert und daher auch gut angenommen. „In allen Hochschulstandorten Deutschlands sind vegetarische und vegane Angebote Teil des täglichen Speiseplans“, so Judisch. In Berlin gebe es zwar – außer montags und mittwochs – weiterhin Gerichte mit tierischen Komponenten (gewissermaßen als Alternativangebot zum pflanzenbasierten Speiseplan). Ingesamt seien mittlerweile jedoch 90 Prozent der verkauften Lebensmittel ganz ohne Fleisch oder Fisch. Ein Umstieg auf ganzheitlich vegane Produkte sei derzeit aber nicht geplant, so die Sprecherin.

Neben der großen Nachfrage waren für das Studierendenwerk auch Fragen des Tierwohls, der Gesundheit und die Kosten Gründe für die Umstellung der Speisepläne. Die Angebotsumstellung der hochschulgastronomischen Einrichtungen in Deutschland sei zudem ein notwendiger Aspekt auf dem Weg zur zukünftigen Klimaneutralität der Hochschulen, betonte Judisch.

Einschränkung von Kinderwerbung

Seine Pläne bezüglich der Einschränkungen der Werbung für Kinder konkretisierte Bundesernährungsminister Cem Özdemir bereits. An Kinder unter 14 Jahren gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt soll in Zukunft eingeschränkt werden.

Bei der Vorstellung der Pläne hob Özdemir hervor: „15 Prozent der Kinder sind übergewichtig, darunter knapp sechs Prozent adipös.“ Da die Lebensmittelwerbung einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten bei Kindern habe, müsse man hier tätig werden. „Kinder sind das Wertvollste, was wir haben“, so Özdemir. Die Beurteilung eines hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes soll sich an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der Weltgesundheitsorganisation orientieren.

„An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“ Aus dem Koalitionsvertrag 2021-2025