Mehr Bauland für mehr Wohngebäude

Wohnraumoffensive der Bundesregierung - Fragen und Antworten Mehr Bauland für mehr Wohngebäude

Die Bundesregierung verbessert mit der Novelle zur Mobilisierung von Bauland die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum. Kommunen können dank der Anpassungen im Baurecht leichter Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Auch Mieterinnen und Mieter erhalten mehr Schutz. Das Gesetz zur Baulandmobilisierung ist am 23. Juni in Kraft getreten.

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Foto zeigt ein Neubaugebiet.

Mit dem Gesetz können Kommunen brachliegende Grundstücke einfacher für den Wohnungsbau nutzbar machen.

Foto: imago images/Jochen Tack

Wie hilft das Gesetz, mehr Bauland zur Verfügung zu stellen?

Das Gesetz stellt klar: Es gehört zur Sicherung des Allgemeinwohls, den Wohnbedarf in Gemeinden zu decken. Damit Gemeinden leichter auf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zugreifen können, werden die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Kommunen können so unbebaute, geringfügig bebaute oder brachliegende Grundstücke einfacher für den Wohnungsbau nutzbar machen. 

In solchen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen zudem leichter Baugebote anordnen können, um etwa Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Es entsteht zudem eine neue Baugebietskategorie: das "Dörfliche Wohngebiet". Auch diese Maßnahme erleichtert es den Gemeinden, Bauland zu mobilisieren, indem ein einvernehmliches Miteinander von Wohnen und – insbesondere landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnutzung vereinfacht wird.

Wie sorgt das Gesetz für mehr sozialen Wohnungsbau?

Die Einführung von sogenannten "sektoralen Bebauungsplänen" ermöglicht es Gemeinden, Flächen für Wohnbebauung festzulegen. Zusätzlich können die Gemeinden vorschreiben, dass geplante Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen.  Baugenehmigungen können auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – insbesondere die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten werden.

Wie sollen Mieterinnen und Mieter besser vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden?

Um Mieterinnen und Mieter besser vor der Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen, wird bis längstens zum 31. Dezember 2025 ein neuer Genehmigungsvorbehalt im Baugesetzbuch eingeführt. Damit können Gemeinden die Umwandlung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt untersagen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich. Der Bundestagsbeschluss sieht Ausnahmen für Häuser mit drei bis 15 Wohnungen vor. Die Länder können entscheiden, wo sie sich in dieser Spanne verorten. Damit sollen Kleineigentümer geschützt werden. 

Welche fachliche Expertise hat die Bundesregierung mit einbezogen?

Der Gesetzentwurf baut auf den umfangreichen Empfehlungen der Expertenkommission für "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik", der sogenannten Baulandkommission, auf. Die Kommission befasste sich seit September 2018 schwerpunktmäßig mit strategischen Fragen einer aktiven Liegenschaftspolitik und Instrumenten, um mehr Bauland bereitstellen zu können.

Was tut die Bundesregierung noch für den Wohnungsmarkt?

Die Bundesregierung will zusammen mit Ländern und Kommunen in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen schaffen und bezahlbare Mieten sichern. In den großen Ballungszentren ist Wohnraum zu einer relevanten sozialen Frage geworden. Alle zentralen Beschlüsse des Wohngipfels vom September 2018 sind umgesetzt oder auf den Weg gebracht: Der Bund fördert sozialen Wohnungsbau und Städtebau mit mehreren Milliarden Euro. Sehen Sie auch im Überblick die verschiedenen Maßnahmen zum Thema Bezahlbares Bauen und Wohnen.