So funktioniert der Ausbau der Ladeinfrastruktur

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Fragen und Antworten zur Verkehrspolitik So funktioniert der Ausbau der Ladeinfrastruktur

Eine Million öffentliche Ladepunkte sollen bis 2030 entstehen. Aber: Wie soll das gehen? Was gilt es dabei zu bedenken? Und wer wirkt daran mit? Damit Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität wird, muss die Bundesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen. Teil zwei unserer Serie zur Verkehrspolitik.

6 Min. Lesedauer

Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 um 48 Prozent zu senken. Elektromobilität ist der Schlüssel dazu. Aber: Damit Elektromobilität auch praktikabel ist, braucht es eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur. Die Grundlage dafür schafft der Masterplan Ladeinfrastruktur II. Herunterladen können Sie den Masterplan beim Bundesverkehrsministerium .

Zahlen und Daten: Insgesamt sind der Bundesnetzagentur 63.806 Normalladepunkte und 12.755 Schnellladepunkte gemeldet worden, die am 1. Dezember 2022 in Betrieb waren.

Wozu gibt es einen neuen Masterplan Ladeinfrastruktur?

Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung den Masterplan Ladeinfrastruktur verabschiedet, in dem die Aktivitäten des Bundes zum verstärkten Ausbau der Ladeinfrastruktur gebündelt wurden. Dieser Masterplan wurde kontinuierlich evaluiert und seine Weiterentwicklung im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode festgeschrieben.

Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung eine neue ressortübergreifende Gesamtstrategie erarbeitet: Der Aufbau und Betrieb von Ladepunkten soll einfacher, bequemer und schneller werden. Gleichzeitig soll Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell attraktiver werden, um stärkere Investitionen der Privatwirtschaft zu mobilisieren.

Aus dem Koalitionsvertrag: „Wir werden den Masterplan Ladeinfrastruktur zügig überarbeiten und darin notwendige Maßnahmen aus den Bereichen Bau, Energie und Verkehr bündeln sowie einen Schwerpunkt auf kommunale Vernetzung der Lösungen legen.“

Was beinhaltet der Masterplan Ladeinfrastruktur II?

„Der Masterplan ist der Fahrplan der Bundesregierung, damit Deutschland für die Elektromobilität über eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur verfügt“, so Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Er umfasst 68 Maßnahmen, die insbesondere folgende Aspekte in den Blick nehmen:

  • Ladeinfrastruktur und Stromsystem integrieren: Der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetz muss vorausschauend abgestimmt werden. Ziel ist nicht nur, die Prozesse für den Netzanschluss zu beschleunigen, sondern die Netze für den wachsenden Bedarf zu rüsten.
  • Ladeinfrastruktur durch Digitalisierung verbessern: Die Planung des Ladeinfrastrukturaufbaus soll auf Basis solider Daten über die Verteilung und Nutzung bereits verfügbarer Ladepunkte erfolgen. Dabei sollen erstmals auch private, nicht öffentliche Ladepunkte berücksichtigt werden.
  • Kommunen als Schlüsselakteure befähigen und stärker einbinden: Die Kommunen erhalten ein umfassendes Unterstützungspaket zur Planung, Umsetzung und Finanzierung von Ladeinfrastruktur. Dazu gehören unter anderem digitale Schulungsinstrumente und Leitfäden.
  • Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw initiieren: Das Bundesverkehrsministerium wird ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes für Elektro-Lkw entlang der Fernstraßen ausschreiben. Daneben soll auch Ladeinfrastruktur auf Betriebsgeländen und an Umschlagpunkten entstehen.
  • Ladeinfrastrukturaufbau vereinfachen und beschleunigen: Der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen soll einfacher werden. Dafür wollen Bundesregierung und Kommunen Hindernisse in Planungs- und Genehmigungsprozessen beseitigen und rechtliche Grundlagen anpassen.

Strombedarf bis 2030: Für das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen im Pkw-Bereich werden im Jahr 2030 rund 50 Terawattstunden (TWh) Strom benötigt. Insgesamt geht die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 von einem Anstieg des Bruttostromverbrauchs in Deutschland auf 680 bis 750 TWh aus.

Welche Rolle kommt den Kommunen zu?

Den Kommunen kommt beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur eine Schlüsselrolle zu. Der Grund ist einfach: Ein Großteil der benötigten öffentlichen Ladeinfrastruktur ist hier verortet. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Kommunen mit einem umfassenden Paket an Maßnahmen zur Planung, Umsetzung und Finanzierung.

Zu diesem Unterstützungspaket gehören unter anderem lokale Masterpläne, regionale Ladeinfrastrukturmanager, digitale Beratungs- und Schulungsinstrumente sowie Leitfäden und Muster zur Optimierung und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen sowie Muster für die kommunale Ausschreibung von Ladeinfrastruktur.

Elektro-Schnelladestationen in München.

Schnellladestationen in München: Den Kommunen kommt beim Ausbau der Ladeinfrastruktur eine Schlüsselrolle zu.

Foto: IMAGO/Action Pictures

Warum sind private Investitionen so wichtig?

Die Maßnahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur II sollen den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur einfacher, bequemer und schneller machen. Gleichzeitig soll die Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell attraktiver werden, um stärkere Investitionen der Privatwirtschaft zu mobilisieren.

Warum private Investitionen? Weil Ladestationen, wie Tankstellen auch, in den allermeisten Fällen privatwirtschaftliche Unternehmen sind. „Mein Ansatz ist deshalb: Vorfahrt für Investitionen“, so Bundesverkehrsminister Wissing. Unter anderem durch die Bereitstellung passender Flächen und ausreichender Anschlüsse an das Stromnetz.

Aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur II: „Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland wird dann erfolgreich sein, wenn er als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und von allen Akteuren gemeinsam getragen wird.“

Sind weitere Förderprogramme vorgesehen?

Im Bereich Ladeinfrastruktur verfolgt die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zur Flächen- und Bedarfsdeckung. Auf Grundlage einer kritischen Bewertung der bisherigen Förderprogramme erarbeitet das Bundesverkehrsministerium aktuell ein Konzept für die finanzielle oder sonstige Unterstützung des vorauslaufenden Ladeinfrastrukturausbaus.

Dieses Konzept soll jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Bewertung umfasst alle Anwendungsfälle, also auch das Laden beim Arbeitgeber. Die Bundesregierung wird die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über neue Förderprogramme informieren. Mehr über die bisherigen Förderprogramme erfahren Sie bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur .

Wie viele Haushaltsmittel sind eingeplant?

Der Bund verfügt mit Ausschreibungsmodellen und Zuwendungen über zwei wirkungsvolle Instrumente, um den Ladeinfrastrukturaufbau finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob und wie mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gezielte Anreize für den Aufbau von Ladeinfrastruktur gesetzt werden können.

Laut Haushaltsgesetz 2023 sind für Zuschüsse zur Tank- und Ladeinfrastruktur bis 2026 rund 10,1 Milliarden Euro eingeplant – davon circa 6,3 Milliarden für den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die Finanzierung einzelner Maßnahmen beziehungsweise die Höhe der benötigten Mittel sind abhängig vom Ergebnis der jeweiligen Maßnahmenprüfung.

Wer wirkt an der Umsetzung des Masterplans mit?

Die effektive Umsetzung des Masterplans II erfordert eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts sowie eine verbindliche Einbindung der umsetzenden Akteure in der Privatwirtschaft.

  • Im Auftrag und unter der Fachaufsicht des Bundesverkehrsministeriums plant, unterstützt und begleitet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Weitere Informationen zu Arbeit, Datenprodukten und digitalen Tools der Leitstelle erhalten Sie auf deren Website .
  • Zudem unterstützt die NLL die Interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa), die im August 2022 gegründet wurde. Hauptaufgabe der ISLa ist es, die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan ressortübergreifend zu koordinieren. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Verzahnung von Lade- und Stromnetz.

Die umsetzenden Akteure aus der Privatwirtschaft werden hierbei eng eingebunden, denn: Die Errichtung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur sind eine unternehmerische Aufgabe.

  • So soll die Automobilwirtschaft weiterhin ihren Beitrag zum Erfolg der Elektromobilität leisten. Dazu gehören neben der zeitnahen Auslieferung von Elektrofahrzeugen auch die Vollversorgung mit Strom für Elektrofahrzeuge auf ihren Parkplätzen sowie die Steigerung von Investitionen in öffentliche und nicht öffentliche Ladeinfrastruktur.
  • Die Mineralölwirtschaft wird aufgefordert, entsprechend dem Beschluss der Konzertierten Aktion „Zukunft der Mobilität“ vom November 2020 eine Ausrüstung von mindestens 25 Prozent aller Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur (mindestens 150 Kilowatt) bis Ende 2022, von mindestens 50 Prozent bis Ende 2024 und mindestens 75 Prozent bis Ende 2026 vorzunehmen.

Hier finden Sie weitere Teile unserer Serie zur Verkehrspolitik:

So funktioniert die Planung der Verkehrsinfrastruktur
So funktioniert der Schienenverkehr
So funktioniert die Förderung des Radverkehrs
So funktioniert der öffentliche Personennahverkehr

Glossar: Ladepunkt, Ladestation oder Ladesäule?

Wenn es um die öffentliche Ladeinfrastruktur geht, werden verschiedene Begriffe verwendet. Dies sorgt oftmals für Verwirrung. Denn ein Ladepunkt ist keine Ladestation ist keine Ladesäule. Hier liegen die Unterschiede: