Aktiv im Verbraucherschutz

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Aktiv im Verbraucherschutz

Die BaFin überwacht Geldinstitute, sorgt für die Stabilität und Integrität des Finanzsystems und verfolgt Missstände in bestimmten Unternehmen. Damit schützt sie Verbraucher insgesamt. Was viele nicht wissen: Die BaFin bietet auch viele Informationen und Hilfen für jeden einzelnen Verbraucher an.

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Die BaFin überwacht unter anderem die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute.

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, überwacht Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und den Wertpapierhandel. Eine ihrer Aufgaben ist es, solche Missstände bei den beaufsichtigten Unternehmen zu verfolgen, die sich auf alle Kunden auswirken können.

Dabei geht es vor allem um Fälle, in denen ein Institut oder Unternehmen gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat, die den Verbraucher schützen. Dieser Verstoß muss so schwerwiegend sein, dass seine Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht.

Die BaFin schützt die Verbraucher in ihrer Gesamtheit (kollektiver Verbraucherschutz), vertritt also nicht einzelne Kunden von Finanzdienstleistern. Diese individuellen Verbraucherinteressen zu schützen, ist nach wie vor Sache der Ombudsleute, Schiedsstellen und Verbraucherzentralen. Können diese einen Konflikt im Einzelfall nicht lösen, kann er nur vor Gericht geklärt werden.

Beispiel: Zu hohe Gebühren für Basiskonten

In mehr als 100 Fällen hat die BaFin bisher beim sogenannten Basiskonto eingegriffen. Seit Juni 2016 haben alle Verbraucher das Recht auf dieses Konto, auch Menschen ohne festen Wohnsitz und Geflüchtete. Einige Geldinstitute weigerten sich, das Basiskonto zu eröffnen oder verlangten zu hohe Entgelte.

Die BaFin wurde tätig. Bis Mai 2017 konnte sie in 110 Fällen die Eröffnung eines Basiskontos durchsetzen. Nur 17 Mal musste sie dies förmlich anordnen, in den anderen Fällen haben die Institute schon nach einer Anhörung reagiert.

Informationen über Finanzprodukte

Rahmenkredit oder Ratenkredit? Baufinanzierung oder Bausparvertrag? Finanzprodukte gibt es viele. Wollen sich Verbraucher einen Überblick verschaffen sind sie bei der BaFin richtig. Sie beantwortet Fragen wie diese: Für wen können die einzelnen Produkte sinnvoll sein, welche Risiken bergen sie? Welche Pflichten gehe ich beim Kauf ein? Wie werden Anbieter und Vertrieb beaufsichtigt? Und worüber muss mich der Anbieter informieren?

All diese Informationen dienen dazu, Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern, ob ein Produkt für Sie geeignet ist und welche Fragen vor dem Abschluss zu klären sind.

So hilft die BaFin weiter

Doch die BaFin bietet Verbrauchern noch mehr Hilfestellungen an. Hierzu gehört die Beschwerdemöglichkeit . Auf ihrer Internetseite gibt die BaFin Tipps, wie Verbraucher ihre Beschwerde über ein Unternehmen formulieren sollten, und Hinweise dazu, wie sie diese einreichen können. Auch sind hier Online-Beschwerdeformulare abrufbar.

Haben Verbraucher noch Fragen zum genauen Verfahren bei Beschwerden können Sie sich an das Verbrauchertelefon wenden: 0228 / 299 70 299. Hier können Bürgerinnen und Bürger sich auch erklären lassen, welche Möglichkeiten sie haben, um einen Streitfall etwa mit einer Bank oder Versicherung außergerichtlich zu schlichten.

Insgesamt bearbeitete die BaFin im vergangenen Jahr mehr als 5.160 Eingaben von Verbrauchern zu Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, darunter knapp 5.000 Beschwerden. Hauptsächlich bemängelten Verbraucher Probleme bei der Abwicklung von Krediten, dem Zahlungsverkehr oder der Kontoführung.