Die Bundesregierung und die beteiligten Bundesländer und Kommunen haben sich am 28. November 2017 auf Eckpunkte eines "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" zur Verbesserung der Luftqualität in Städten verständigt. Viele der Maßnahmen des Programms unterstützen zudem das Erreichen der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene.
2020 endete das Sofortprogramm. Folgeprogramme finden Sie auf den Seiten der zuständigen Bundesministerien.
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Das Sofortprogramm umfasst folgende Maßnahmen:
- Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs
- Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen
- Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
- Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen
- Elektrifizierung von Busflotten im ÖPNV
- Förderung der Ladeinfrastruktur für die beschafften Elektrofahrzeuge
- Förderung für Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie
- den Aufbau von Low-Cost-Infrastruktur und Mobile-Metering-Ladepunkten
Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung durchgeführt, insbesondere:
- Verbesserung von Logistikkonzepten und Bündelung von Verkehrsströmen
- Förderung des Radverkehrs
- Umweltbonus (Kaufprämie für E-Autos)
- Förderung der Nachrüstung schwerer Kommunalfahrzeuge
- Förderung der Nachrüstung leichter und schwerer Handwerker- und Lieferfahrzeuge
Für die einzelnen Maßnahmen des neuen Sofortprogramms wird so weit wie möglich auf bestehende Förderprogramme zurückgegriffen. Sie erhalten im Rahmen des neuen Sofortprogramms ein größeres Finanzvolumen und werden aufgestockt. Wo erforderlich, legt der Bund neue Förderprogramme auf.
Mit der Umsetzung von Maßnahmen, die im Rahmen des Sofortprogramms gefördert werden können, kann grundsätzlich sofort begonnen werden. Gesonderte Regelungen für einzelne Förderrichtlinien sind zu beachten. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten. Sie sollen betroffene Städte dabei unterstützen, die Maßnahmen entsprechend ihrer Bedürfnisse vor Ort zielgenau zu beantragen.
Unterstützung bei der Einordnung kommunaler Vorhaben in Förderprogramme des Bundes bietet die "Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität" der Bundesregierung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.