Bundeswehr gewährt weiterhin Sicherheit in Kosovo

Fragen und Antworten zum Mandat Kfor  Bundeswehr gewährt weiterhin Sicherheit in Kosovo

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr beteiligen sich weiterhin an der Internationalen Sicherheitspräsenz Kosovo Force (Kfor) in Kosovo. Das hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung beschlossen. Der Bundestag hat dem Beschluss zugestimmt.

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Foto zeigt einen Transportpanzer

Ein Transportpanzer Fuchs mit Bordschütze auf einem Berg in Kosovo: Der Deutsche Bundestag beschloss erstmals am 11. Juni 1999, dass sich deutsche Soldatinnen und Soldaten an Kfor beteiligen dürfen. 

Foto: Bundeswehr/Ink

Was ist das Ziel der Mission Kfor?

Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sollen die Friedensregelung für Kosovo militärisch absichern. Dabei leistet die Bundeswehr einen Beitrag zu einem sicheren Umfeld und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zudem unterstützt und koordiniert sie die humanitäre Hilfe.

Warum soll Kfor auch nach über 20 Jahren fortgesetzt werden?

Die Lage in Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Die Beziehungen zwischen Kosovo und der Republik Serbien haben sich weiterhin nicht normalisiert. Besonders im Norden an der Grenze zu Serbien können jederzeit wieder Konflikte entstehen. Das kann auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Warum beteiligt sich Deutschland an Kfor?

Ein Einsatz der deutschen Streitkräfte in Kosovo liegt im deutschen sicherheitspolitischen Interesse. Die Bundesregierung unterstreicht mit dem Einsatz ihr Engagement zur Stabilisierung von Frieden und Sicherheit in der Region. Es ist zugleich ein Bekenntnis zu den Verpflichtungen gegenüber der Nato und den Vereinten Nationen.

Wie lautet die gesetzliche Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr?

Der Deutsche Bundestag beschloss erstmals am 11. Juni 1999, dass sich deutsche Soldatinnen und Soldaten an Kfor beteiligen dürfen. Der Einsatz der Bundeswehr erfolgt seitdem unverändert auf der Grundlage der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Die deutschen Streitkräfte handeln dabei nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Nato und Vereinte Nationen) gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes