Recht verständlich machen

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Recht einfach! Recht verständlich machen

Das deutsche Recht gilt als komplex und schwer verständlich. Um die Verständlichkeit des Rechts für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein Projekt mit wirksam regieren angestoßen. In einer ersten Projektphase wurden Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung und Verständlichkeit von Rechttexten befragt. Es zeigt sich: Bei Rechtsproblemen befassen sich bis zu 40 % der befragten Bürgerinnen und Bürger mit den Original-Gesetztestexten, die sie als relevant für ihr Rechtsproblem ansehen. Zugleich wird das Recht als „eher unverständlich“ beurteilt. Mit Blick auf die Themen recherchierten sie am häufigsten zu Fragen des Mietrechts. In einer zweiten Projektphase sollen in einem für die Bürgerinnen und Bürger relevanten Rechtsbereich konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.

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Gesetzestexte

Gesetzestexte

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Die Bürgerinnen und Bürger sind mit der Verständlichkeit des Rechts wenig zufrieden

Den Anstoß für das vorliegende Projekt gab die Lebenslagenbefragung , die das Statistische Bundesamt im Auftrag der Bundesregierung seit 2015 durchführt (siehe www.amtlich-einfach.de ). In dieser Befragung wird die Zufriedenheit mit behördlichen Dienstleistungen gemessen. Bürgerinnen und Bürger sind mit der Verständlichkeit des Rechts im Vergleich mit anderen Faktoren behördlicher Dienstleistungen am wenigsten zufrieden. Daher initiierte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein gemeinsames Projekt mit wirksam regieren, um zunächst die Nutzung und die Verständlichkeit des Rechts durch Bürgerinnen und Bürger besser zu verstehen und im Anschluss in einem relevanten Rechtsbereich praktisch zu verbessern.

Befragungen geben Aufschluss darüber, wie sich verschiedene Nutzergruppen bei Rechtsfragen informieren und Rechtstexte nutzen

Zur Klärung dieser und weiterer Fragen wurden vier komplementäre Befragungen mit rechtlichen Laien und beruflichen Rechtsanwendern durchgeführt.

In der ersten Phase dieses zweistufigen Projektes ging es darum, zu erfahren, wie Bürgerinnen und Bürger sich bei Rechtsfragen informieren, wie sie über die Verständlichkeit des Rechts denken und in welchem Rechtsbereich besonders häufig zu Rechtsfragen recherchiert wird. Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, wurden vier aufeinander aufbauende Befragungen durchgeführt: eine bevölkerungsrepräsentative Befragung, eine Befragung mit Nutzern juristischer Online-Plattformen und zwei Befragungen mit Mietern und Vermietern zum Mietrecht. In einer zweiten Projektphase sollen in einem für die Bürgerinnen und Bürger relevanten Rechtsbereich konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.

Bürgerinnen und Bürger nutzten zur Beantwortung ihrer Rechtsfragen Original-Gesetzestexte -Am häufigsten befassten sie sich mit Fragen zum Mietrecht

In der bevölkerungsrepräsentativen Befragung gaben 40 % der Bürgerinnen und Bürger an, beim Vorliegen einer Rechtsfrage den relevanten Gesetzestext gelesen zu haben. Damit wird deutlich, dass Gesetzen nicht nur von beruflichen Rechtsanwendern gelesen werden.

Allerdings gaben die Bürgerinnen und Bürgern an, dass die Gesetzestexte für sie eher unverständlich sein. Diese Auffassung wurde von beruflichen Rechtanwendern und Juristen geteilt.

Eine Mehrheit in allen befragten Gruppen fand, dass Bürgerinnen und Bürger zumindest diejenigen Gesetze verstehen sollten, von denen sie direkt betroffen sind.

Verständnisschwierigkeiten wurden insbesondere auf zu lange und komplizierte Sätze, die Abstraktheit von Gesetzen, die verwendeten Fachwörter und die vielen Querverweise in Gesetzestexten zurückgeführt. Mit dem Mietrecht beschäftigten sich die Bürgerinnen und Bürger am häufigsten.


im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)