Umweltgutachterausschuss (UGA)

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Nachhaltigkeit

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Der Umweltgutachterausschuss (UGA) begrüßt die Ausführungen zur Rolle und zur weiteren Entwicklung von EMAS im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ausdrücklich. EMAS verbindet mit seinen Prinzipien eines systematischen Umweltmanagements wichtige Grundprinzipien, die auch für ein Nachhaltigkeitsmanagement immanent wichtig werden: die Rechtskonformität als Basislinie, eine zielorientierte kontinuierliche Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung in Verbindung mit einer regelmäßigen und öffentlich zugänglichen Berichterstattung in Form einer validierten Umwelterklärung. Da das EMAS-System bereits auf 25 Jahre erfolgreiche Umsetzung in Unternehmen und Organisationen zurückblicken kann, bestehen vielfältige Erfahrungen bei der Anwendung, die im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele genutzt werden sollten.

Deshalb ist der UGA überzeugt, dass EMAS als Strukturbeispiel für ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement dienen kann. EMAS kann als Kristallisationskeim fungieren, um hieran verschiedene andere Nachhaltigkeitsinstrumente anzukoppeln. Deshalb wird es sehr begrüßt, wenn die Bundesregierung Anreize für die Einführung von Umweltmanagementsystemen weiterhin ausbauen will und als zentralen Ansatzpunkt hierfür die stärkere Verzahnung von EMAS mit anderen Instrumenten und Maßnahmen vorsieht, die auf die Förderung nachhaltiger Unternehmensführung und des nachhaltigen Wirtschaftens abzielen (S. 239). Hierzu zählt auch die Entwicklung eines EMAS-Bausteins für unternehmerisches Klimamanagement, mit dem Unternehmen und sonstige Organisationen Klimaneutralität glaubwürdig belegen können. Der UGA unterstützt diese Arbeiten im Rahmen eines eigens eingerichteten Arbeitskreises.

Eine Basis für die Weiterentwicklung von EMAS bietet der 2017 und 2018 geänderten Rechtsrahmen, mit dem es nun ausdrücklich möglich ist, Nachhaltigkeitsaspekte stärker im Umweltmanagementsystem zu verankern. Der Zulassungsbereich der staatlich zugelassenen Umweltgutachter wurde ab dem 1.1.2020 auf Kenntnisse nachhaltiger Unternehmensführung in ihrem jeweiligen Zulassungsbereich erweitert. Umweltgutachter sind damit in der Lage, die auf der vorhandenen Umweltberichterstattung aufbauenden Nachhaltigkeitsinformationen ebenfalls zu überprüfen und zu validieren.

In diesem Zusammenhang begrüßt der UGA auch die Aktivitäten der Bundesregierung im Hinblick auf die Förderung der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die auf einer vorhandenen EMAS-Umweltberichterstattung aufgebaut wird (S. 227). Das EMAS-System sollte für bessere Qualität und höhere Transparenz und Glaubwürdigkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt und die erweiterte EMAS-Umwelterklärung gestärkt werden. Die genannten Maßnahmen zur Vertiefung der Schnittstellen zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex werden durch den UGA sehr begrüßt und durch eigene Arbeiten inhaltlich und politisch unterstützt. Hierzu arbeitet der UGA mit dem DNK-Büro seit einiger Zeit inhaltlich an Schnittstellen von Nachhaltigkeits-Kodex und der EMAS-Umwelterklärung. Diesbezüglich hat der UGA eigens eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse jüngst vorgelegt wurden .

In diesem Zusammenhang wird vom UGA begrüßt, dass die Bundesregierung EMAS auch im Zusammenhang mit der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung (CSR-RL) anspricht (S. 239). Hier sollte von der Bundesregierung EMAS stärker in die Debatte um die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CSR-RL auf europäischer Ebene eingebracht werden. EMAS bietet mit seiner durch einen Umweltgutachter unabhängig geprüften Umwelterklärung eine hochgradig verlässliche Basis der Berichterstattung.

Die Initiative der Bundesregierung, eine Online-Plattform zu entwickeln, auf der das EMAS-Validierungs- und Registrierungsverfahren weitgehend digital abläuft, wird durch den UGA sehr begrüßt (S. 239). Die vermuteten Potenziale eines sinkenden Aufwands und schnelleren Verfahrens fördern die Verbreitung von EMAS insgesamt und schaffen Anreize für Unternehmen, EMAS ein- und fortzuführen.

Im Entwurf der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bleibt aus Sicht des UGA die potenzielle Rolle von EMAS als Werkzeug für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement weitgehend offen. Hier sollte die Bundesregierung die großen Potenziale, die in einer Berücksichtigung produktbezogener Auswirkungen und der Rolle des Einkaufs EMAS-umsetzender Unternehmen liegen, in die Debatte um ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement einbeziehen. Diese Potenziale sind bisher in den Diskussionen wenig beleuchtet worden, obwohl hier EMAS vielfältige Anknüpfungspunkte bietet.

Ferner sollte EMAS stärker zur Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung und als umweltpolitisches Instrument (ergänzend zu seinem Potenzial als betriebliches Instrument) genutzt werden. Die hierzu in der Nachhaltigkeitsstrategie aufgeführten Ansätze begrüßt der UGA ausdrücklich.

Vor diesem Hintergrund unterbreitet der UGA die folgenden Vorschläge:

IV. Nachhaltigkeitsgovernance:

Mit einem Nachhaltigkeitsmanagement können alle Bundesbehörden die Voraussetzungen für die Gestaltung und Steuerung ihrer Aktivitäten im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie verbessern. Als Basis für ein solches Nachhaltigkeitsmanagement in der Bundesverwaltung bietet sich EMAS an, da es als einziges Managementsystem die Einhaltung externer (d.h. rechtlicher) und interner (d.h. freiwilliger) Umweltschutzverpflichtungen sowie die transparente und valide Berichterstattung hierzu sicherstellt. Dies wird durch einen unabhängigen und fachkundigen Umweltgutachter überprüft, der auf klarer Rechtsgrundlage (nämlich der europäischen EMAS-Verordnung und des Umweltauditgesetzes) zugelassen und überwacht wird. Gegenstand der EMAS-Prüfung ist u.a., ob die Bundesbehörden die Verpflichtungen aus der Nachhaltigkeitsstrategie und dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit einhalten. Damit ist EMAS auch ein Instrument zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsgovernance.


V. Maßnahmenprogramm:

In ihrem Maßnahmenplan Nachhaltigkeit hat die Bundesregierung insgesamt elf Maßnahmen beschlossen, die Nachhaltigkeit in der Bundesverwaltung zu stärken. Von den unter Nr. 5 b) des Maßnahmenplanes genannten Managementsystemen gewährleistet nur EMAS eine systematische, unabhängige und fachlich fundierte externe Überprüfung der sich aus dem Maßnahmenplan ergebenden Verpflichtungen zum Umweltschutz. Die Einführung von EMAS in der Bundesverwaltung kann damit das Monitoring des Maßnahmenprogramms und die Berichterstattung der beteiligten Verwaltungen sinnvoll unterstützen und voranbringen.


Kapitel C II 12:

Der UGA begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Hinblick auf nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster. Darin drückt sich ein weites und zeitgemäßes Staatsverständnis aus: Die öffentliche Hand tritt dabei nicht nur als gestaltende und vollziehende Staatsgewalt auf, die den rechtlichen Rahmen definiert und durchsetzt. Indem die Akteure und Institutionen des Staates selbst Gebäude nutzen, Fahrzeuge, Anlagen und Geräte betreiben, Dienstreisen durchführen, Produkte beschaffen, Aufträge vergeben, Veranstaltungen durchführen usw., sind sie immer auch Verursacher, Betroffene und Leidtragende nicht nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster. Die Einführung und Etablierung von EMAS in Einrichtungen der öffentlichen Hand hilft den staatlichen Akteuren, Umweltschutz und weitere Aspekte der Nachhaltigkeit aus der Perspektive der Betroffenen wahrzunehmen und zu gestalten sowie transparent und glaubwürdig darüber zu berichten. Das trägt auch dazu bei, mögliche Diskrepanzen zwischen den Anforderungen, die der Staat an seine Bürgerinnen und Bürger sowie an die Wirtschaft stellt, und dem Handeln der staatlichen Akteure zu verringern.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der UGA das auf Seite 227 (linke Spalte, vorletzter Spiegelstrich) formulierte Ziel, bis 2025 EMAS/LUMASplus an 300 zusätzlichen Standorten der Bundesverwaltung einzuführen. Damit stärkt die Bundesregierung nicht nur die Vorbildfunktion der Bundesverwaltung, sondern bringt darin auch das erwähnte moderne Staatsverständnis zum Ausdruck. Wir bewerten dies als einen wirksamen und glaubwürdigen Beitrag zu einer bürgernahen Bundesverwaltung. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Umweltmanagementsystemen in der Bundesverwaltung nur sichergestellt wird, wenn sie durch unabhängige und fachkundige zugelassene Umweltgutachter/innen überprüft wird und die Umweltberichterstattung einbezieht. Vor diesem Hintergrund bewerten wir LUMASplus als sinnvolle Vorstufe zu EMAS, nicht aber als gleichwertiges Instrument.
In der Nachhaltigkeitsstrategie werden transparente und unabhängige Zertifizierungs- und Zeichensysteme als Differenzierungsmerkmal für informierte Kaufentscheidungen in der Verbindung von Konsum und nachhaltiger Produktion als „zwei Seiten derselben Medaille“ (S. 225) gesehen. Die Nachfrage nach möglichst günstigen Produkten soll nicht auf Kosten von Arbeitsbedingungen und der Umwelt gehen und bei Produktion und Vertrieb sowie beim späteren Verwerten und Entsorgen sollen transparente, verbindliche und wirkungsorientierte Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards eingehalten werden (S. 226). Der UGA begrüßt diese Perspektive ausdrücklich und schlägt vor, EMAS deutlicher und stärker als Kriterium im Rahmen von Beschaffungsprozessen zu positionieren und dies in der Gesetzgebung (Vergabeverordnungen etc.) vorzusehen. So könnte EMAS auch im Rahmen einer konsequent nachhaltigen öffentlichen Beschaffung im Sinne der Vorbildfunktion der Bundesregierung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt werden (S. 226).


Kapitel C II 13:

Wie bereits erwähnt, unterstützt der UGA die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Im Klimaschutz kommt dies insbesondere in Abschnitt 5 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zum Ausdruck. Wir sind überzeugt, dass das in § 15 KSG formulierte Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 durch die stärkere Einführung von EMAS in der Bundesverwaltung wirksam unterstützt wird. Den beteiligten Verwaltungen bietet sich dabei die Gelegenheit, die Anforderungen an klimaneutrale Produktions- und Konsummuster selbst zu erproben, anzuwenden und auf Basis von Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen fortzuentwickeln. Darüber hinaus sehen wir EMAS vor allem als Instrument, um den Klimaschutz systematisch, glaubwürdig und transparent in der Wirtschaft zu etablieren, Synergien mit anderen Umweltaspekten zu nutzen und mögliche Konflikte zu anderen Zielen zu minimieren. Daher halten wir es für notwendig, dass deutlich mehr Unternehmen ein an EMAS orientiertes Klimaschutzmanagement einführen. Die auf Seite 239 (rechte Spalte unten) formulierte Maßnahme, einen EMAS-Baustein für unternehmerisches Klimamanagement zu entwickeln , stellt sicher, dass immer mehr Unternehmen einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten, und kann Grünfärberei glaubwürdig ausschließen. Der UGA stellt der Bundesregierung gern seine Expertise und Erfahrung zur Verfügung, um die Anforderungen an ein solches Klimamanagement zu konkretisieren und – sofern die hierzu erforderlichen Personal- und Sachmittel zur Verfügung stehen – in ein valides Instrumentarium zu übersetzen.


Der Umweltgutachterausschuss (UGA)
Der UGA ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums. Als Multi-Stakeholder-Forum führt der UGA unterschiedliche Interessengruppen im Bereich Umweltmanagement zusammen und setzt sich aktiv für die verlässliche Umsetzung und Verbreitung des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS ein. Aufgaben, Zusammensetzung und Zuständigkeiten des UGA sind im Umweltauditgesetz geregelt. Der UGA hat 25 stimmberechtigte ehrenamtliche Mitglieder mit jeweils einer Stellvertreterin bzw. einem Stellvertreter aus den Interessensgruppen Unternehmen, Gewerkschaften, Umweltverbände Umweltgutachter sowie Umwelt- und Wirtschaftsverwaltungen von Bund und Ländern.
Die Mitglieder und deren Stellvertretung werden von den jeweiligen Bundesdachverbänden bzw. den zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden vorgeschlagen und vom Bundesumweltministerium für drei Jahre berufen. Sie unterliegen keinen Weisungen und sind ehrenamtlich tätig.
Die neunte Berufungsperiode des UGA begann im Dezember 2019 und dauert bis Ende 2022. Jede Gruppe entsendet eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in den fünfköpfigen Vorstand. Vorsitzende des UGA ist Dr. Marianne Schönnenbeck (Rheinzink GmbH & Co. KG). Als stellvertretende Vorsitzende wurden gewählt: Thorsten Grantner (OmniCert Umweltgutachter GmbH), Andreas Hirsch (Umweltministerium Thüringen), Markus Jordan (Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB) und Prof. Dr. Frank Ebinger (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - BUND e.V.).