Bundeskabinett
Die Bundesregierung setzt sich mit neuen gesetzlichen Regelungen weiter für einen verbesserten Tierschutz in Deutschland ein. Das steht im Einklang mit dem Auftrag des Grundgesetzes, in dem das Tierwohl seit 20 Jahren verankert ist.
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Der Tierschutz in Deutschland kommt voran. Die Bundesregierung hat am Freitag eine umfangreiche Änderung des Tierschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Dabei geht es um wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird – zum Beispiel der Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen.
Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe
Tierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz verankert – darauf wies Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir anlässlich der Novellierung des Tierschutzgesetzes hin. „Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere“, sagt Özdemir. Den Tierschutz zu verbessern, habe für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Für den Bundeslandwirtschaftsminister sei ganz wichtig: „Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzesänderung besser als vorher.“
Der Hintergrund: In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen in die Gesetzesänderung ein.
Beispiele für eine bessere Tierhaltung
Qualzucht beenden: Die Regeln zur Qualzucht, die schon lange bestehen, werden um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzt. Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen.
Damit wird der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer gestärkt. Das Züchten gesunder Tiere bleibt erlaubt, es geht nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen.
Rückverfolgbarkeit von Anbietern auf Online-Plattformen: Auf Online-Plattformen dürfen Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, nicht mehr zum Kauf angeboten werden. Zudem müssen Anbieterinnen und Anbieter von lebenden Tieren ihre Daten bei der Online-Plattform hinterlegen.
Beispiele aus dem Nutztierbereich
Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen: Behörden können sich in Zukunft ein deutlich besseres Bild davon machen, was in Schlachthöfen passiert. Künftig gibt es eine Pflicht für Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen. Die Videos werden die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen.
Anbindehaltung von Tieren wird grundsätzlich untersagt – ob Esel, Ziege, Rind etc: Der Verantwortung für den Schutz der Tiere, die für die Pflege von Kulturlandschaften gebraucht werden, wird Rechnung getragen. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren untersagt, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt.
Zirkustiere
Neue Vorgaben in Bezug auf Tiere in reisenden Zirkussen: Das betrifft beispielsweise Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde. Sind diese Tiere im Bestand eines Zirkus, können sie weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten ist jedoch nicht mehr möglich, da sie sich im Zirkusalltag nicht art- und verhaltensgerecht halten und versorgen lassen.
Amt eines Bundesbeauftragten für Tierschutz
Um den Tierschutz in Deutschland zu stärken, wird ein Tierschutzbeauftragter gesetzlich verankert. Aufgabe des Beauftragten ist es unter anderem, den Austausch zwischen Bund und Ländern zu stärken und als Kontaktperson für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden im Hinblick auf Belange des Tierschutzes zur Verfügung stehen.
Mehr zum Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes lesen Sie beim Bundeslandwirtschaftsministerium: Tierschutzgesetz im Bundeskabinett.