Staatssekretärsausschuss: Bund und Länder wollen gemeinsame Fortschritte  

Der Vorrang der Vermeidung und Verringerung der Treibhausgasemissionen muss vor deren Kompensation gelten, um Klimaneutralität zu erreichen.

Der Vorrang der Vermeidung und Verringerung der Treibhausgasemissionen muss vor deren Kompensation gelten, um Klimaneutralität zu erreichen.

Foto: Photothek / Koehler

Bundesminister Braun, Chef des Bundeskanzleramtes, verwies auf die großen Veränderungen, die zur Erreichung der 17 Ziele der Agenda 2030 erforderlich seien. "Alleine wird keine staatliche Ebene den notwendigen Wandel hin zu einer nachhaltigen Entwicklung bewirken können. Für die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele sind ambitionierte gemeinsame Aktivitäten erforderlich."

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