Mehr Transparenz beim Verpackungsrecycling

Neues Verpackungsregister Mehr Transparenz beim Verpackungsrecycling

Die Bundesregierung hat das Verpackungsregister LUCID eingerichtet. Damit ist leichter zu kontrollieren, ob die Vorgaben des seit Jahresanfang geltenden Verpackungsgesetzes eingehalten werden. "Es macht für jede Bürgerin und jeden Bürger transparent, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen", meint Bundesumweltministerin Schulze.

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Ab Januar 2019 ist erstmals durch ein öffentliches Register einsehbar, welche Hersteller, Händler und Vertreiber von Verpackungen ihrer Produktverantwortung nachkommen.

Registrierpflicht für Hersteller

Das Verpackungsregister mit dem Namen "LUCID" wurde bei der "Zentralen Stelle Verpackungsregisterzeigt" eingerichtet. Es zeigt an, welche Hersteller beziehungsweise Händler oder Vertreiber von Verpackungen sich mit welchen Marken registriert haben. Die Registrierten kommen damit erkennbar ihrer finanziellen Verantwortung für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen nach. Damit entsteht Transparenz in diesem Markt.

Das ist vor allem für alle Unternehmen, die sich bereits bisher rechtskonform verhalten haben, eine sehr gute Nachricht. Denn die Kosten für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen über die gelben Tonnen, gelben Säcke, Papiertonnen und die weiteren Abholsysteme werden gerecht auf alle Hersteller und Händler verteilt.

Neues Register zeigt bereits Wirkung

"Bis heute haben sich 130.000 Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registriert", berichtet Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung "Zentrale Stelle Verpackungsregister". Damit seien 70.000 Unternehmen mehr registriert als dies in den alten Systemen der Fall war. Das sei ein guter Start.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze betont: "Wer seinen Müll umweltbewusst trennt, muss sich auch sicher sein können, dass die Verpackungen tatsächlich recycelt werden. Nur so schafft man Vertrauen in unser Recyclingsystem. Dafür leistet die Zentrale Stelle einen großen Beitrag.“

Stetig steigende Recyclingquoten

Eine weitere Aufgabe des Verpackungsregisters LUCID ist es, zu überwachen, ob die gesetzlichen Recyclingquoten für Verpackungen eingehalten werden. Am 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten und löste die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Ziel ist es, noch mehr der Rohstoffe aus den Verpackungen zurückzugewinnen und wiederzuverwerten.

Deshalb gelten nun neue und höhere Recycling-Anforderungen bei privaten Haushalten. Vor allem muss mehr Kunststoff recycelt werden.

Hier soll anfänglich eine Quote von 58,5 Prozent erreicht werden, ab 2022 dann sogar 63 Prozent. Für Glas, Eisen, Aluminium und Papier gilt eine 80 Prozent-Quote, ab 2022 sind es 90 Prozent. Auch Getränkekartons (zunächst 75 Prozent, dann 80 Prozent) und sonstige Verbundverpackungen (zunächst 55 Prozent, dann 70 Prozent) nimmt das Gesetz ins Visier.