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I. Vorbemerkung
Unsere Stellungnahme nimmt vornehmlich das SDG Ziel 5 Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsziel in den Blick. Als NGO ist es uns nicht möglich, in knapp 4 Wochen eine fundierte Stellungnahme mit allen notwendigen Facetten zu einem über 300-seitigen Text zu verfassen. Deshalb erhebt diese Stellungnahme keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
UN Women Deutschland ist gerne bereit im weiteren Verfahren seine Expertise zur Vorbereitung der Beschlussfassung über die Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeits-strategie einzubringen.
II. Die Corona Pandemie und ihre Folgen
Die Corona Pandemie hat die bestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen wie unter einem Brennglas deutlich sichtbar gemacht. Leider findet dies keine Erwähnung im vorliegend Text. Es ist zu befürchten, dass der Rückfall in längst überwunden geglaubte Rollenmuster während des Shutdown im Frühjahr 2020 nachhaltig negative Folgen auf die immer noch viel zu geringen Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter hat.
Beispielhaft zu erwähnen ist, dass:
- insbesondere Mütter wegen der Schließung von Kitas und Schulen ihre Arbeitszeiten stärker reduzieren mussten als Väter, selbst wenn vorher eine partnerschaftliche Arbeitsteilung bestand. Ob alle von ihnen (auch die ohne Rechtsanspruch) wieder zu ihrer alten Arbeitszeit zurückkehren können ist mehr als fraglich.
- Frauen im Fall der Kurzarbeit in geringerem Umfang als Männer Aufstockung seitens ihres Arbeitgebers erhalten haben und durch den übergroßen Anteil an den prekär Beschäftigten (Teilzeit und Minijob), der in Deutschland enorm hohen Lohnlücke von 20 Prozent, und der ungünstigen Steuerklassenkombination III/V wenig bis keine Lohnersatzleistungen erhalten haben.
- Frauen zunehmend von häuslicher Gewalt betroffen sind. Alle fünf Minuten wird in Deutschland eine Frau misshandelt, gestalkt oder bedroht.
- Frauen überproportional in den sogenannten systemrelevanten Bereichen beschäftigt sind und während des Shutown als Verkäuferinnen, als Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen und später als Erzieherinnen oder Lehrerinnen unser Land in Gang gehalten haben, obwohl gerade in diesen Bereichen niedrigere Löhne bezahlt werden.
Die Rolle der Frauen während der Pandemie und auch die offenkundig gewordenen bestehenden Benachteiligungen müssen Erwähnung in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung finden.
Die Maßnahmen, die von der EU, dem Bund und den Ländern zur Bekämpfung der Pandemiefolgen ergriffen worden sind und noch ergriffen werden, müssen geschlechtergerecht ausgestaltet werden und müssen die Gleichstellung von Frauen und Männern voranbringen. Sie dürfen die bestehenden Benachteiligungen nicht noch verfestigen.
Aber gerade jetzt verfestigt sich der Eindruck, dass bei nicht wenigen politisch Verantwortlichen die Haltung vorherrscht „Gleichstellung ist wichtig – aber jetzt haben wir Wichtigeres zu tun“.
III. Indikatoren und Ziele
Die Bundesregierung muss sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie von Anfang an klar dazu bekennen, dass die Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen die Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung ist. Dies betrifft alle drei Ebenen der Nachhaltigkeitsstrategie . Das transformative Potenzial welches die Gleichstellung der Geschlechter in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf persönliches und berufliches Entfaltungspotential bietet, muss durchgehend berücksichtigt werden.
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung muss sich in allen 17 Zielen verbindlich auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ausrichten – nicht nur beim Ziel 5 Geschlechtergleichstellung, welches von den VN auch auf Betreiben von Deutschland als Querschnittsziel beschlossen wurde.
Es gibt schon längst kein Erkenntnisdefizit mehr, sondern ein Handlungsdefizit. Insbesondere ist deutlich geworden, dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, um die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Die immer noch bestehenden Lücken bei der Vertretung von Frauen in Führungspositionen, der große Lohnabstand, die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit, der geringe Frauenanteil in den Parlamenten u.v.a.m. belegen, dass ohne die Veränderung von Rahmenbedingungen und ohne verbindliche gesetzliche Regelungen, die auch Sanktionen beinhalten, keine Fortschritte erzielt werden, die das Erreichen des Ziel 5 in greifbare Nähe bringen.
Dementsprechend müssen alle wesentlichen Indikatoren in die Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen werden und mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Das sind insbesondere:
• Lohnlücke
• Arbeitszeitlücke
• Führungspositionenlücke
• Einkommenslücke
• Sorgelücke
• Rentenlücke
• Gewalt an Frauen
IV. Forderungen
Die Zivilgesellschaft hat dazu in einer internationalen Konferenz „Europas Beitrag zu den SDG’s, die von UN Women Deutschland und dem European Institute for Gender Equality (EIGE) ausgerichtet wurde, folgende Forderungen erarbeitet:
- Beseitigung struktureller Benachteiligungen, Veränderung von Rollenbildern, Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Erwerbs-Sorgemodell und die Aufwertung sog. systemrelevanten Berufe.
Dazu gehören u.a. Änderungen im Steuer- und Sozialrecht (Ehegattensplitting, Mini-Job Regelung), Arbeitszeitmodelle zur Verwirklichung des Erwerbs-Sorgemodells, bessere Bezahlung im Gesundheitssektor, Einzelhandel, und bei den Sozialen Dienstleistungen, sowie die Förderung der fürsorgenden Männlichkeit.
Gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. - Dazu gehören u.a. die Verabschiedung der EU-Transparenz Richtlinie aber auch gesetzliche Regelungen zur Herstellung von Entgeltgleichheit sowie die Aufwertung der sog. Frauenberufe.
- Umfassende ressortübergreifende Gleichstellungsstrategien auf allen Ebenen. Gleichstellungspolitik muss Querschnittsaufgabe werden. Hierfür müssen alle Ressorts auf EU-, Bundes- und Länderebene die Gleichstellung von Frauen und Männern in ihrem Politikbereich voranbringen.
- Gleichstellungscheck für alle gesetzlichen Maßnahmen und für alle öffentlichen Ausgaben. Alle Maßnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand müssen sich positiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern auswirken. Insbesondere die Corona-Wiederaufbaupläne müssen geschlechtergerecht ausgestaltet werden. Verpflichtendes Gender Budgeting und Gender Reporting.
- Geschlechtergerechte Haushaltspolitik und die ständige Überprüfung der Maßnahmen und des Standes der Gleichstellung sind Voraussetzung um die SDG’s bis 2030 zu verwirklichen.
- Gesetzliche geschlechtergerechte Regulierung von Unternehmen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferketten. Das Lieferkettengesetz muss auch die Einhaltung von Frauenrechten zum Maßstab machen.
- Paritätisch besetzte Entscheidungsgremien und Führungspositionen. In allen gesellschaftlichen Bereichen, wie Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, dem öffentlichen Sektor, Kultur, Wohlfahrtsverbänden, Körperschaften des öffentlichen Rechts usw. sind Frauen hoffnungslos unterrepräsentiert. Die Verabschiedung der EU women on boards Richtlinie und die Erweiterung des Führungspositionengesetzes in Deutschland müssen endlich verabschiedet werden. Das Ziel Parität muss zügig umgesetzt werden.
- Parität in den Parlamenten. Mit Paritätsgesetzen muss sichergestellt werden, dass die Hälfte der Bevölkerung auch zur Hälfte in den Parlamenten vertreten ist.
- Ächtung von Gewalt an Frauen, Bekämpfung von Alltagssexismus, Rollenstereotype überwinden. Gewalt an Frauen ist kein Kavaliersdelikt und muss von allen geächtet und bekämpft werden. Dazu gehört auch die Bekämpfung von Alltagssexismus und die Überwindung von Rollenstereotypen. Dies gilt auch für den digitalen Bereich.
- Istanbul Konvention bekannter machen und in Jurist*innenaus- und Fortbildung implementieren. Die Istanbul Konvention muss von allem EU Mitgliedsstaaten und der EU ratifiziert und angewandt werden. Mit der Ratifizierung ist die Istanbul Konvention unmittelbar geltendes Recht. Die Regelungen müssen sowohl in der Öffentlichkeit, bei allen politisch Handelnden und in der Jurist*innenaus- und Fortbildung bekannt gemacht werden, damit sie auch angewandt werden können.
- Adäquate Finanzierung der Istanbul Konvention. Die mit der Ratifizierung der Istanbul Konvention verbundenen Verpflichtungen müssen adäquat finanziert werden. Das gilt insbesondere für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems sowie das Monitoring.
V. Schlussbemerkung
Das Ziel die Gleichstellung von Frauen und Männern bis zum Jahr 2030 zu erreichen, darf nicht relativiert werden, auch wenn gleichstellungspolitische Maßnahmen nicht einfach gegen harte Widerstände durchzusetzen sind.
Die Nachhaltigkeitsstrategie und die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung müssen eng miteinander verzahnt werden und in einem Dialog mit der Zivilgesellschaft regelmäßig überprüft werden.
Für den Fall, dass bis 2025 keine oder zu geringe Fortschritte erzielt werden, sollten schon jetzt Maßnahmen definiert werden, die dann zu ergreifen sind um die SDG’s bis 2030 zu erreichen.