Hannes Lange

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Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Ergänzungsvorschlag für die Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zielt auf eine Erweiterung der Nachhaltigkeitsprüfung (s. S. 41 Nhstrategie von 2016) ab:

Die Nachhaltigkeitsprüfung soll neben der Gesetzesfolgenabschätzung und der Subventionsprüfung um eine  

Investitions- u. Haushaltsprüfung erweitert bzw. ergänzt werden: in dieser Prüfung sollen alle Finanzmittel, die der Bund in seinem Gesamthaushalt und in den einzelnen Haushalten der Fachressorts (Ministerien) ausgibt bzw. zur Verausgabung vorgesehen werden in der Planungsphase auf Nachhaltigkeit geprüft werden, d.h. neben ihren ökonomischen Wirkungen sind ebenso die ökologischen und sozialen Wirkungen, die diese Mittelverwendung mit sich bringt, zu untersuchen. Kommt die Investitions- und Haushaltsprüfung zum Ergebnis, dass die geplante Verwendung der Finanzmittel negative ökologische Folgen haben wird, kann der Haushalt so nicht verabschiedet werden und muss vorher nachhaltig umgeplant werden. Ziel ist es dabei, durch alle Investitions- und Haushaltsmittel positive Wirkungen auf den Naturhaushalt und den Menschen zu generieren, mindestens jedoch neutrale und keine negativen ökologischen Wirkungen. Finanzmittel dürfen nur dann  freigegeben und verausgabt werden, wenn diese nach Durchlaufen der nachhaltigen Investitions- und Haushaltsprüfung insgesamt positiv bewertet werden.

Beste Grüße

Hannes Lange