Gerhard Endemann und Dr. Matthias Messner; Wirtschaftsvereinigung Stahl

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Allgemein

Nachhaltigkeit ist für die Stahlindustrie von höchster Priorität. Nachhaltiges Wachstum bietet vielfältige Chancen für neue und innovative Geschäftsmodelle, Märkte und Produkte. Maßgeblich für die Industrie ist das Leitbild der Nachhaltigkeit mit den ausgewogenen drei Säulen Ökonomie, Ökologie und sozialer Verantwortung unter Beachtung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). Von besonderer Bedeutung sind dabei die SDGs 6 (Wasser), 7 (Energie), 8 (Wirtschaftswachstum), 9 (Infrastrukturen/Nachhaltige Industrialisierung), 12 (Produkte) und 13 (Klima). Konkret heißt nachhaltiges Wirtschaften in der Unternehmenspraxis daher, Wachstum und Gewinnerzielung ökologisch und sozial verantwortlich zu gestalten und dabei auftretende Zielkonflikte aufzulösen.
Die Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland und der für nächstes Jahr in Vorbereitung befindliche Bericht „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Weiterentwicklung 2021“ haben für die Stahlunternehmen am Standort Deutschland große Bedeutung. Gerne trägt die Wirtschaftsvereinigung Stahl mit dieser Stellungnahme zur Diskussion und Finalisierung bei.


Bewertung

Die Dialogfassung beschreibt den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung der SDGs der Vereinten Nationen bis 2030. Es ist zu begrüßen, dass das Strategiepapier entsprechend breit aufgestellt werden soll und dabei deutlich vom Aufbau und Umfang der letzten Strategie 2018 abweicht. Dennoch ergeben sich dadurch Redundanzen, welche ggfs. in der finalen Fassung auch im Sinne einer Eindeutigkeit reduziert werden sollten.
Der Bericht besteht im Wesentlichen aus drei Teilen. Unter dem Titel „Dekade des Handelns“ beschäftigt sich der erste Abschnitt mit den aktuellen Herausforderungen mit Blick auf 2030. Die UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) könnten nur dann erreicht werden, wenn die Trends  umgekehrt würden, z. B. hinsichtlich Klima, Artensterben und Ressourcenverbrauch. Die Aktualität der Berichts spiegelt sich darin wider, dass bei diesen Herausforderungen richtigerweise die Corona-Pandemie und ihre kurz- und mittelfristigen Konsequenzen mit berückichigt werden.
Nicht nur dort, sondern bei allen Nachhaltigkeitsthemen ist allerdings ein Handeln auf allen Ebenen erforderlich, international, in der EU und in Deutschland. Alleingänge sind dabei oft weniger produktiv als ein breit abgestimmtes Agieren. Sie können sogar kontraproduktiv sein, wenn es dadurch zu Produktionsverlagerungen kommt. Hier kommt der Politik eine besondere Aufgabe zu, die allerdings herausfordernd ist. Dennoch gehören gerade Themen aus dem Bereich der sozialen Verantwortung oftmals primär in das Aufgabenfeld der Politik.
Eine verantwortungsvolle Gestaltung ihrer globalen Lieferketten und die Sicherung von Menschenrechten, die in der Dialogfassung mehrfach thematisiert werden (u. a. S. 74, 83, 169, 227, 304), sind für viele Unternehmen selbstverständlich. Auch der nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), ein Lieferkettenmanagement und die Verantwortung der Unternehmen werden mehrfach angesprochen. Die Wirtschaft bekennt sich zu ihrer Verantwortung, kann letztlich aber nur begleitend wirken. Solange es auf politischem Wege nicht gelingt, die Einhaltung z. B. der Menschenrechte einheitlich einzufordern, wird die europäische Wirtschaft immer Wettbewerbsnachteilen gegenüber Unternehmen aus Ländern mit geringeren Anforderungen in dieser Frage ausgesetzt sein. Gerade dies wird im bisherigen Berichtsentwurf nicht aufgegriffen. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, die Verantwortung läge allein auf Seiten der Wirtschaft.
Ein praktikables Lieferkettengesetz muss dagegen in der täglichen Praxis umsetzbar sein und darf den Unternehmen nicht Pflichten auferlegen, die selbst die Bundesregierung in Vereinbarungen mit anderen Staaten nicht durchzusetzen vermag. Insbesondere die Forderung, dass Unternehmen Haftung für das Fehlverhalten von unabhängigen Geschäftspartnern und Dritten im Ausland übernehmen sollen, die dort eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen, ist nicht nur realitätsfern, sondern kontraproduktiv. Eine derartige Haftung würde dazu führen, dass sich Unternehmen aus Regionen mit problematischer Menschenrechtslage zurückziehen und viele lokal Beschäftigte ihre Arbeitsplätze verlieren würden. Ebenso wird auch die Komplexität globaler Lieferketten verkannt.
Grundsätzlich wird in der Dialogfassung versucht, die drei Nachhaltigkeitssäulen möglichst umfassend zu berücksichtigen. Es finden sich Themen wie Nachhaltige Finanzierung und Taxonomie oder die Deutsche EU-Ratspräsidentschaft

genauso wie Maßnahmen aus Anlass von Corona oder das Klimaschutzprogramm 2030 bis hin zu konkreten Energie- und Umweltthemen, bezeichnet als Transformationsbereiche. Hierzu zählen richtigerweise Themen wie Energiewende, Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiges Bauen und Verkehrswende oder die schadstofffreie Umwelt. Gerade bei der schadstoffreien Umwelt wird jedoch die Gefahr deutlich, dass das Ziel zum Selbstzweck erhoben wird. Natürlich ist eine angemessene Gefahrenvermeidung notwendig. Dies darf aber nicht dazu führen, dass als gefährlich eingestufte Stoffe generell verbannt werden, nur weil ein theoretisches Risiko besteht. Es muss eine geeignete Gefahrenbeurteilung erfolgen, die sich am realen Risiko orientiert. Hier greift die dargestellte Strategie zu kurz, denn falsch angewendet kann diese genau zum Gegenteil ihres eigentlichen Zieles führen und damit z. B. den Ressourcenverbrauch erhöhen und dem Klima schaden.
Das Kapitel „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ befasst sich mit dem Weiterentwicklungsbedarf basierend auf dem internationalen Peer Review (2018) und den Empfehlungen von Expertengruppen mit dem Ziel der Umsetzung der Agenda 2030. Es beschreibt Institutionen, Strukturen und Zuständigkeiten, wie z. B. die Rolle von Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, Parlamentarischen Beirat oder Rat für nachhaltige Entwicklung bzw. Bundesregierung und Ressorts. Auch werden neue Indikatoren i. W. zur Säule Gesellschaft vorgestellt. Änderungen der Indikatoren betreffen dagegen letztlich alle Nachhaltigkeitsbereiche. Generell ist zwar zu begrüßen, dass Aufgaben und Zuständigkeiten der befassten Institutionen aufgezeigt werden, der zu erzielende Überblick wird dabei  durch den Umfang aber eher erschwert.