Friedel Heuwinkel,  Präsident Verband Deutscher Naturparke e. V. und Peter Südbeck, Vorstandsvorsitzender Nationale Naturlandschaften e. V.
  

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REGIONALENTWICKLUNG UND NATURSCHUTZ ZUSAMMEN DENKEN

Beiträge und Forderungen der Nationalen Naturlandschaften
zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021 (Dialogfassung)

Die wertvollsten Landschaften Deutschlands sind durch 16 Nationalparke, 18 Biosphärenreservate, 103 Naturparke und ein zertifiziertes Wildnisgebiet geschützt. Diese als Nationale Naturlandschaften bezeichneten Großschutzgebiete nehmen mehr als ein Drittel der Fläche Deutschlands ein. Sie sind Hotspots der biologischen Vielfalt und wahre Schatzkammern der Natur. Aufgrund ihrer Ausweisung als Schutzgebiete und der Arbeit ihrer Verwaltungen und Geschäftsstellen tragen sie entscheidend zu einer nachhaltigen Entwicklung in ländlichen Regionen bei. Eine herausragende, gut geschützte Natur ist Grundlage und immanenter Kern dieser nachhaltigen Regionalentwicklung. Die Ausrichtung auf den Erhalt der Natur und deren nachhaltige Nutzung gehen hier Hand in Hand.

Die Corona-Pandemie macht aktuell in besonderem Maße deutlich, wie wichtig die Nationalen Naturlandschaften gerade auch für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele sind wie z.B. SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“. Denn die Nationalen Naturlandschaften sind von zentraler Bedeutung für die Erholung, das Wohlergehen und die Gesundheitsprävention der Bevölkerung in Deutschland. Tages- und Ausflugstourismus im Umfeld des Wohnortes nehmen ebenso an Bedeutung zu wie längere Urlaubsreisen in die Nationalen Naturlandschaften.

Rund ums Jahr offerieren Mitarbeiter*innen der Nationalen Naturlandschaften, deren Einrichtungen, zertifizierte Partner sowie zahlreiche weitere Partner vielfältige Möglichkeiten, nachhaltig Natur zu erleben und sich in ihr zu erholen, ohne die Natur-Werte zu gefährden. Zu den der Nachhaltigkeit verpflichteten Aufgaben zählt auch, dass die Verwaltungen und Geschäftsstellen der Nationalen Naturlandschaften gemeinsam mit ihren Partnern an regionalen Wertschöpfungsketten arbeiten sowie an der Vermarktung nachhaltig produzierter regionaler Produkte, an der Entwicklung nachhaltiger Mobilität und an nachhaltigen Naturerlebnisangeboten.

Die Nationalen Naturlandschaften leisten somit eine Vielzahl an signifikanten Beiträgen für eine nachhaltige und klimaschonende Entwicklung in Deutschland. Sie sind daher ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Es gilt, dieses Potenzial optimal zu nutzen, vorhandene Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln. Dazu bedarf es der gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern sowie der Unterstützung von Politik und Gesellschaft.


1.    Bedeutsame Beiträge der Nationalen Naturlandschaften zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland


Naturtourismus als Wirtschaftsfaktor

Naturtourismus ist ein in höchstem Maße relevanter Wirtschaftsfaktor für den naturgeprägten ländlichen Raum. Die regionalökonomischen Effekte allein durch Reisen in die deutschen Nationalparke wurden in Studien mit 2,78 Milliarden Euro im Jahr beziffert (Job 2016), in die deutschen Biosphärenreservate mit 2,94 Milliarden Euro (Job 2013). Eine entsprechende bundesweite Studie für Naturparke liegt bisher noch nicht vor, doch nach vorliegenden Untersuchungen zu einzelnen Naturparken ist von vergleichbaren Zahlen auszugehen. Für die Berechnung der regionalwirtschaftlichen Effekte ist nicht allein die Anzahl der Besucher*innen das Entscheidende, sondern vor allem das Ausgabenniveau der Gäste. Nach verschiedenen Studien von Job et al. (2009, 2013) liegt das tägliche Ausgabenniveau in Nationalparken bei durchschnittlich 10 Euro je Tagesgast bzw. bei 50 Euro je Übernachtungsgast, in den Biosphärenreservaten lassen Tagesgäste 17 Euro und bei Übernachtung(en) rund 60 Euro täglich in der Region.

Wirtschaftliches Denken und Handeln sind für die Sicherung von Einkommensquellen der lokalen Bevölkerung in ländlichen Regionen unerlässlich. Im Sinne eines nachhaltigen Handelns werden in den Nationalen Naturlandschaften wirtschaftliche Faktoren mit sozialen und ökologischen Faktoren bestmöglich zusammengedacht. Hier lassen sich daher Konzepte erproben, durch die sich regional abgestimmte touristische Entwicklungsziele mit den Zielen des Naturschutzes vereinen lassen. In Biosphärenreservaten, die weltweit als Modellgebiete nachhaltiger Nutzung und Entwicklung anerkannt sind, wird dies beispielsweise durch das weltweite MAB-Programm (Man and the Biosphere) regelmäßig evaluiert.

Als auf gesetzlicher Grundlage ausgewiesene Schutzgebiete stehen die Nationalen Naturlandschaften gegenüber ihren Gästen für attraktive Landschaften. Investitionen in den Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt sowie für eine nachhaltige, klimaschonende Entwicklung in den Nationalen Naturlandschaften sind daher nicht nur aus ökologischer Sicht notwendig, sondern auch aus touristischer Sicht erforderlich, um Natur und Landschaft für das touristische Erleben verfügbar zu halten und weiter zu gestalten.


Naturerlebnisangebote und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Die Nationalen Naturlandschaften stellen eine qualitativ hochwertige Naturerlebnis-Infrastruktur für Gäste – wie beschilderte Rad- und Wanderwegenetze und Besucher-Informationszentren – sowie An-gebotsbausteine für das Naturerleben – wie Führungen und Veranstaltungen – zur Verfügung. Für den Gästekontakt geschultes und teilweise zertifiziertes haupt- und auch ehrenamtlich tätiges Personal ist ein wesentlicher Garant für einen qualitätsorientierten Tourismus.

Viele der touristisch sehr nachgefragten Angebote in den Nationalen Naturlandschaften leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung. Besucher*innen werden motiviert, sich mit Nachhaltigkeitsaspekten auseinanderzusetzen. Ausstellungen, Führungen zum Beispiel mit zertifizierten Natur- und Landschaftsführern und viele weitere Angebote tragen zur Sensibilisierung vieler Menschen in allen Altersgruppen bei. Die Nationalen Naturlandschaften leisten mit ihrem expliziten, im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Auftrag zur Bildung für nachhaltige Entwicklung einen signifikanten Beitrag zur Aufklärung und Aktivierung im Sinne des bewussten Handelns bei der ansässigen Bevölkerung und den Urlaubsgästen in der Region.


Tourismus für alle

Das bundesweit einheitliche Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“, das über die Barrierefreiheit touristischer Angebote Auskunft gibt, findet bei Angeboten von Partnern und Einrichtungen der Nationalen Naturlandschaften zunehmend Anwendung. Die von ausgebildeten externen Prüfer*innen erhobenen Informationen sind detailliert und verlässlich. Die notwendigen Standards, die Gästegruppen das „Naturerleben für alle“ ermöglichen, werden gemeinsam mit dem verantwortlichen Träger des Systems in Bezug auf spezifische naturräumliche Gegebenheiten geschärft.


Partnernetzwerke für Qualität und Nachhaltigkeit

Nationale Naturlandschaften arbeiten in ihren Regionen mit zahlreichen Partnern in Partnernetzwerken zusammen. Sie verstehen sich in ihrer Zusammenarbeit als Motor für mehr Nachhaltigkeit, der die steigenden Erwartungen der Besucher*innen erfüllen kann. Deren Erwartungen beziehen sich nicht allein auf explizites Naturerleben; weitere qualitativ hochwertige Anbieter*innen entlang der touristischen Servicekette sind entscheidend, damit Besucher*innen mit ihrem Aufenthalt insgesamt zufrieden sind.

Das Zertifikat „Partner der Nationalen Naturlandschaften" oder die Auszeichnung „Aktiv für Naturparke“ erhalten Partner der Nationalen Naturlandschaften, deren Qualität der Angebote hoch ist und die sich in besonderem Maße für die Region und deren nachhaltige Entwicklung engagieren. Die Qualität der Partnerangebote wird in deutschlandweit aktiven Netzwerken kontinuierlich weiterentwickelt.

Mehr als 1.400 regionale Betriebe, zumeist touristische Leistungsträger, sind als Partner der Nationalen Naturlandschaften ausgezeichnet. Mit dieser Auszeichnung ist ein Nachhaltigkeitsversprechen verbunden: Diese Betriebe halten definierte Standards für einen nachhaltigen und Naturschutz fördernden Tourismus ein. Als Mindeststandards sind die Maßstäbe bundesweit einheitlich und orientieren sich an den Sustainable Development Goals der UN. Die Zahl der ausgezeichneten Partner wuchs in den letzten Jahren stetig. Regional ansässige Betriebe und Unternehmen, Verbände und Institutionen, die touristische Produkte und Dienstleistungen anbieten und diese Mindeststandards erfüllen, arbeiten mit den Verwaltungen von Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken zusammen.

Es bestehen noch viele Herausforderungen in den Handlungsfeldern nachhaltige Regional- und Tourismusentwicklung, die politische Mitwirkung erfordern. Die Stärkung der Partnernetzwerke in den Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalparken kann wesentlich dazu beitragen, die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Das vielfältiges Angebotsspektrum der Partner an regionalen, nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen trägt zur Steigerung des Ausgabenniveaus touristischer Gäste bei. Auch die einheimische Bevölkerung profitiert von einer größeren Angebotspalette, beispielsweise durch die Nutzung öffentlicher Mobilitätsangebote.


Klimaschutz und nachhaltige Mobilitätskonzepte

Die Nationalen Naturlandschaften sind ein zentraler Akteur für die Ausrichtung der Entwicklung in den ländlichen Räumen in Deutschland in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Dies wird durch das gesamte Aufgabenspektrum deutlich sowie im Einsatz der Mitarbeiter*innen für den Erhalt der biologischen Vielfalt, für eine nachhaltige Regionalentwicklung oder für Klimabildung im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Nationale Naturlandschaften engagieren sich auch für eine nachhaltige Mobilität und sie unterstützen umwelt- und klimaverträgliches Reisen. Mehr als 20 Nationale Naturlandschaften bieten ihren Gästen im Rahmen des „Fahrtziel Natur“-Programm der Deutschen Bahn in Kooperation mit drei großen Umweltverbänden umfassende Mobilität ohne eigenes Auto. Des Weiteren setzen sich viele Gebiete in regionalen Initiativen für einen klimafreundlichen ÖPNV sowie innovative Mobilitätskonzepte vor Ort ein, wie beispielsweise besondere Busangebote für Wander- und Fahrradtouristen.

Mobilitätskriterien sind auch in den Mindestkriterien für Partnerbetriebe festgelegt. Demnach ist eine umwelt- und klimaverträgliche Mobilität bei der An- und Abreise sowie beim Aufenthalt vor Ort zu bewerben und zu unterstützen. Mit diesem Anspruch soll auch der Überlastung von Naturräumen und Ortschaften durch motorisierten Individualverkehr entgegengewirkt werden.


Stärkung des ländlichen Raums

Arbeitsplätze, die mit dem Tourismus in Nationalen Naturlandschaften einhergehen, sind standortgebunden. Mit ihren für Gäste besonders attraktiven und daher gut besuchten Natur- und Kulturräumen tragen Naturparke, Nationalparke und Biosphärenreservate mit ihren Partnernetzwerken insbesondere in peripheren Regionen zur Stärkung des ländlichen Raums bei. Die regionale Vernetzung ermöglicht die Bündelung von Angebotsbausteinen im Tourismus und eine gemeinsame Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen.
Die in den Partnerbetrieben aktiven Menschen haben ein Bewusstsein für die Nutzung regionaler Wirtschaftskreisläufe, sie beauftragen zum Beispiel Handwerksbetriebe und andere ortsansässige Unternehmen. Und sie identifizieren sich mit ihrer Nationalen Naturlandschaft – dies ist eine Voraussetzung für die Stärkung der regionalen Identität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der jeweiligen Region. Ein erfolgreicher Tourismus benötigt Unternehmer*innen und Bürger*innen vor Ort, die die Schätze der Region kennen und von ihnen begeistert sind.

Die Verwaltungen und Geschäftsstellen der Nationalen Naturlandschaften unterstützen die Entwicklung einer Region auch dadurch, dass sie verschiedene Interessensgruppen aus den Bereichen Natur, Kultur, Wirtschaft und Sozialpartner sowie die verschiedenen Belange wie Natur- und Landschaftsschutz, Tourismus, Land-, Wasser- und Forstwirtschaft etc. zusammenführen.


2.    Abgeleitete Forderungen zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (Dialogfassung)


Nationale Naturlandschaften e. V. als Dachverband der deutschen Nationalparke, zertifizierten Wildnisgebiete, Biosphärenreservate und Naturparke und der Verband Deutscher Naturparke e. V. als Dachverband der deutschen Naturparke nehmen wie folgt Stellung zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021 (Dialogfassung):

  1. Die Nachhaltigkeitsstrategie wird dem Anspruch bisher nicht gerecht, die Ziele der Agenda 2030 in Deutschland umzusetzen. So hält das Statistische Bundesamt in seinem Indikatorenbericht zur Nachhaltigkeitsstrategie 2018 fest, dass es bei rund der Hälfte der 65 Indikatoren zu langsam voran oder sogar in die falsche Richtung geht.
  2. Ein Defizit der Nachhaltigkeitsstrategie ist es, dass sie bisher ausschließlich den Beitrag des Staates – konkret der Bundesebene – für eine nachhaltige Entwicklung im Fokus hatte. Wichtig wäre eine grundlegende Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie unter Einbeziehung aller staatlichen Ebenen und aller gesellschaftlichen Gruppen. Daher wird der in der Dialogfassung genannte Ansatz des „Gemeinschaftswerks Nachhaltigkeit“ voll unterstützt. VDN e. V. und NNL e. V. werden sich hier gerne gemeinsam mit den Nationalparken, Wildnisgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken beteiligen.
  3. Auch wenn die in der Nachhaltigkeitsstrategie dargestellten Maßnahmen in erster Linie Maßnahmen der Bundesregierung abbilden, stellen wir fest, dass die erheblichen Leistungen der Nationalen Naturlandschaften für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland ergänzt werden müssen. Mit den Nationalen Naturlandschaften und den darin wirkenden Partnernetzwerken stehen dauerhafte und auf gesetzlicher Grundlage ausgewiesene Strukturen zur Verfügung, die in den oft strukturschwachen ländlichen Räumen zu einer nachhaltigen und naturverträglichen Regionalentwicklung beitragen. Die Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesene Schutzgebiete und verfolgen u.a. nachhaltige Regionalentwicklung und BNE als zentrale Aufgaben. Es ist ein deutliches Defizit, wenn sich diese Aufgaben der im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Großschutzgebiete nicht in der DNS widerspiegeln. Bei Biosphärenreservaten ist die „Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen“ und bei Naturparken dass sie „besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern“ sogar als Aufgabe im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.
  4. Bisher sind in der Nachhaltigkeitsstrategie ausschließlich Nationalparke und Biosphärenreservate und zwar nur im Kapitel 15. „Landökosysteme schützen“ unter den Unterkapiteln „Schutzgebiete als unverzichtbare Instrumente zum Biodiversitätsschutz“ und „Globales Schutzgebietsnetzwerk“ als wichtige Instrumente zum Erreichen des SDG 15 „Leben an Land“ genannt


Die Nationalen Naturlandschaften müssen noch im Zusammenhang mit weiteren SDGs im Kapitel C der Nachhaltigkeitsstrategie Berücksichtigung finden:

SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen / Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern:

Vielfältige Studien zeigen die außergewöhnliche Kraft von Naturerlebnissen zur Gesundheitsförderung. Hier sind Nationalparke, zertifizierte Wildnisgebiete, Biosphärenreservate und Naturparke in vielen Bereichen bereits Vorreiter durch vielfältige gesundheitsfördernde Naturerlebnisangebote. Die meisten Großschutzgebiete arbeiten bereits mit institutionellen Akteuren der Gesundheitswirtschaft zusammen, um gesundheitsfördernde Angebote zu entwickeln und durchzuführen.


SDG 4 Hochwertige Bildung / Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern

Nationalparke, zertifizierte Wildnisgebiete, Biosphärenreservate und Naturparke unterstützen dieses Ziel z.B. durch ihre qualitativ hochwertige außerschulische Bildungsarbeit und enge Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas vor Ort.


SDG 6 Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen / Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke unterstützen dieses Ziel z.B. durch Projekte zur Fließgewässerrenaturierung und umweltgerechten Landnutzung sowie Unterschutzstellung. Sie haben damit eine bedeutende Wirkung für die Grundwasserneubildung. So liegen bspw. 89% der Fläche der gemeldeten Ramsar-Gebiete zum Schutz der bedeutendsten Feuchtgebiete in Deutschlands Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken.


SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum / Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke unterstützen dieses Ziel z.B. durch ihre Leistungen zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Als Modellregionen für Nachhaltige Entwicklung setzen Naturparke und besonders Biosphärenreservate wichtige Entwicklungsimpulse zum Thema nachhaltiges Wirtschaften und Konsum.


SDG 11. Nachhaltige Städte und Gemeinden / Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Biosphärenreservate, Naturparke und Nationalparke sind wichtige Impulsgeber für nachhaltige Planungsprozesse und nachhaltige Siedlungsentwicklung in der Region. Die Verwaltungsstellen beteiligen sich aktiv an lokalen Entscheidungsprozessen.


SDG 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion / Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke unterstützen dieses Ziel z.B., indem sie durch BNE zu bewusstem und nachhaltigem Konsum beitragen und die Verwendung regionaler Produkte unterstützen. Als Modellregionen für Nachhaltige Entwicklung setzen Naturparke und besonders Biosphärenreservate wichtige Entwicklungsimpulse zum Thema nachhaltiges Wirtschaften und Konsum.


SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz / Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.

Nationalparke, zertifizierte Wildnisgebiete, Biosphärenreservate und Naturparke unterstützen dieses Ziel z.B. durch Moorrenaturierungen, Grünlandschutz, BNE und Mitwirkung bei ÖPNV-Maßnahmen. Alle Nationalparke, zertifizierten Wildnisgebiete und Kernzonen der Biosphärenreservate sowie Naturparke weisen einen hohen Anteil naturnaher, widerstandsfähiger Ökosysteme auf. Insbesondere großflächige naturnahe Wälder und Moore leisten außerdem einen substanziellen Beitrag zur Kohlenstoffspeicherung und damit auch zur Abschwächung des Klimawandels und zum Schutz von natürlichen CO2-Senken.


SDG 14 Leben unter Wasser / Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

In Nationalparken, Biosphärenreservaten und Naturparken steht ein bedeutender Teil der Meeresfläche des Landes als marine Lebensräume unter Schutz.


SDG 15 Leben an Land /Landökosysteme schützen“

In Bezug auf SDG 15 in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie müssen die Naturparke und Wildnisgebiete zusätzlich zu den bereits genannten Nationalparken und Biosphärenreservaten aufgeführt werden. Sie unterstützen dieses Ziel z.B. durch ihre Projekte für den Schutz von Landökosystemen und den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Nationale Naturlandschaften sind aufgrund ihrer im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Aufgaben auf mehr als einem Drittel der Fläche Deutschlands ein wichtiger Pfeiler für die nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Und sie sind bereits heute Referenzräume für best-practice Beispiele in vielen Facetten der Nachhaltigkeitsstrategie. Ihr Beitrag für Nachhaltigkeit sollte in der Fortschreibung der Strategie stärker verankert und ihre Leistungen für die nachhaltige Entwicklung sollten weiter gestärkt werden.

Der Verband Deutscher Naturparke e. V. und Nationale Naturlandschaften e. V. stehen für einen weiteren Dialog zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gerne zur Verfügung und werden sich gerne aktiv an einem „Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit“ beteiligen.