EEW Energy from Waste GmbH

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Möglichkeit zur offenen Diskussion am aktuellen Entwurf der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Als das in Europa führendes Unternehmen bei der thermischen Abfall- und Klärschlammverwertung will EEW Energy from Waste GmbH (EEW) sich daran beteiligen. EEW verfügt über 18 Anlagen in Deutschland und im benachbarten Ausland. In diesen werden jährlich knapp fünf Millionen Tonnen Abfall verwertet, um mit rund 1.150 Mitarbeitern Prozessdampf für Industriebetriebe, Fernwärme für Wohngebiete sowie Strom für rund 740.000 Haushalte zu erzeugen. Darüber hinaus entwickelt EEW passgenaue Lösungen für eine ressourcenschonende Klärschlammverwertung. Unter Nutzung sinnvoller Synergien an bestehenden Anlagenstandorten investiert EEW in den Bau von Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen. In ihrer Stellungnahme setzt EEW Schwerpunkte in den folgenden Themen:

Nachhaltigkeit in Europa
EEW begrüßt grundsätzlich eine EU-weite Strategie zur Erreichung der Agenda 2030 im Rahmen des European Green Deals. Eine europäische Agenda schafft Vergleichbarkeit und damit einen stabileren regulatorischen Rahmen für auf EU-Ebene agierende Unternehmen wie EEW. Dabei ist die Einbindung der Wirtschaft in Maßnahmen zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) für den Erfolg einer nachhaltigen Entwicklung weltweit unabdingbar. Auch EEW wird mit unternehmenseigenen Nachhaltigkeitszielen einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Agenda 2030 leisten.


Kreislaufwirtschaft und Recycling
Die Meinung, dass Materialien noch stärker in einen Kreislauf (Kap. A., II, 3.aa (2) überführt werden sollten, teilt EEW im Grundsatz. Dass jedoch die thermische Verwertung von Abfällen das Rückgrat einer nachhaltigen Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft zur Erreichung eines langfristigen Wandels ist, findet unserer Meinung nach in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) nicht ausreichend Berücksichtigung. Die Kernaufgabe der thermischen Verwertung ist die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und Hygienisierung für Siedlungs- und Gewerbeabfälle, die nicht anderweitig stofflich verwertet werden können oder die Inhaltsstoffe enthalten, die sicher aus den Stoffkreisläufen ausgeschleust werden müssen. Ohne die thermische Abfallverwertung ist kein hochwertiges Recycling, keine Schadstoffsenke, keine Hygienisierung und keine Antwort auf neue, (noch) nicht recycelbare Stoffe und Materialien möglich. Durch die Nutzung der durch den Verwertungsprozess umgewandelten Energie und die dadurch substituierten fossilen Energieträger leistet gerade die thermische Abfallverwertung  einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung und einer erfolgreichen Energiewende, gleichzeitig trägt EEW durch seine Tätigkeit schon heute dazu bei, die zunehmende Ressourcenknappheit sowohl auf Seite des Inputs (Substitut für fossile Brennstoffe) als auch des Outputs (Metalle und Industriegestein) zu bewältigen und entwickelt zugleich weitergehende Lösungen für die Zukunft, um einen noch deutlich höheren Beitrag zur Ressourcenschonung zu erbringen.
Zur Umsetzung einer zirkulären Wirtschaft sind konkrete Recyclingquoten (Kap. A., II, 3.aa (2) wichtig und sollten durch Minimierung von schwer trennbaren Verbundstoffen (minimal content) bereits beim Produktdesign mitgedacht werden. Deshalb unterstützt EEW auch die Forderung zur Verbesserung der Möglichkeiten zur erneuten umwelt- und sozialverträglichen Nutzung von Abfall als Wertstoff oder Energieträger (Kap. C., 12.a). Genauso wie das stoffliche Recycling von Wertstoffen bildet die thermische Verwertung von Abfällen einen entscheidenden Baustein zur ökologischen Kreislaufwirtschaft. In der Regel ist die stoffliche Verwertung von Abfällen der nachhaltigste Weg ist. Die Sicherstellung von hochwertigen Recyclingprozessen für bestimmte Stoffgruppen (z.B. Papier und Kunststoffe) kann wegen derer begrenzten Anzahl an stofflichen Verwertungszyklen nur mit einer thermischen Verwertung am Ende des Recyclingprozesses gewährleistet werden. Neben der Nutzung der freigesetzten Energie, z.B. in Form von Strom, Dampf für Industrieanlagen oder Fernwärme zum Heizen von Gebäuden, gewinnen Anlagen zur thermischen Verwertung zusätzlich noch Wertstoffe wie Metalle zurück. Natürliche Ressourcen werden geschont, was ein übergeordnetes Ziel des Recyclings ist. Darüber hinaus lassen sich Reststoffe aus der Abfallverbrennung (z.B. Schlacke) u.a. im Straßenbau verwenden. Im Hinblick auf die Verzahnung von nachhaltigem Bauen (Kap. A., II, 3.aa (3) und Kreislaufwirtschaft ist mitzudenken, dass die Verwertung und Beseitigung von recycelbarem Material (z.B. teerhaltiger Straßenaufbruch) auf Deponien untersagt werden sollte.

Sustainable Finance
Die Harmonisierung der Standards für ESG-freundliche Investitionen und die Regulierung nachhaltiger Geldanlagen im europäischen Finanzmarkt (Kap. A., II, 2) tragen entscheidend zur Erreichung der Klimaziele und einer größeren Transparenz für Investoren bei. Bei der Erarbeitung der Standards sollte jedoch ein möglichst breiter Expertenansatz gesucht werden. Aktuell zeigt sich bei den berufenen Expertengremien der Taxonomie (Technical Expert Groups) ein Übergewicht aus europäischen Finanzmarktakteuren und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), die zudem in den ihnen gestellten Aufgabenstellungen beschränkt sind. Eine übergreifende Wertschöpfungs-betrachtung ist dabei absolut notwendig, um bei der Erarbeitung der ESG-Standards nicht unnötig hohe Hürden für Teilbereiche der Wirtschaft zu schaffen und andere Zweige komplett unberücksichtigt zu lassen. Der Expertengruppe „Müll & Wasser“ war ihrerseits bereits aufgefallen, dass die thermische Abfallverwertung keinen Bestandteil ihrer Aufgabenstellung darstellt und damit nicht erörtert werden kann, obwohl das aus ihrer und aus einer wissenschaftlichen Betrachtung heraus notwendig ist.  Insbesondere die thermische Abfallverwertung mit Energienutzung (Waste-to-Energy (WtE)/Energy-from-Waste (EfW)) kann einen wertvollen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten und ist elementar für die Kreislaufwirtschaft. Für die offensichtlich bestehende Regelungslücke zur thermischen Abfallverwertung wird es voraussichtlich durch die EU-Kommission nur eine kurze Ergänzung zur Rolle in der EU geben. Das ist nicht im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Abfallhierarchie in der Kreislaufwirtschaft. So besteht die Gefahr, dass die ESG-Standards nicht so transparent werden, wie sie es sein könnten. Unter diesen Umständen kann eine vollständige Umsetzung unnötig verzögert werden, statt bereits jetzt einen bestmöglichen Rahmen für die Finanzierung von einer großen Bandbreite an effizienten Technologien und Innovationen zu schaffen.

Wünschenswert ist auch ein kritischer Blick auf den Nachhaltigkeitsaspekt von Unternehmen und Investitionsprojekten, ohne dabei Lieferketten und Kreisläufe aus den Augen zu verlieren. Es sollten Lücken in Kreisläufen geschlossen und Unternehmen mit nachweislichem Beitrag zu einer regionalen oder auch globalen nachhaltigen Entwicklung ebenfalls berücksichtigt werden. Derzeit wird die thermische Abfallverwertung mit Energienutzung (WtE/EfW) ebenso wie andere Unternehmen, beispielsweise Zulieferer für Windturbinen (Zement, Stahl und Kupfer) oder Entsorger (Verbundstoffe) dabei nicht ausreichend bedacht.

THG-Emissionen und Energiewende
Dass die Bundesregierung zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen umgehend Maßnahmen ergreifen will (Kap. C., 13.), begrüßt EEW sehr. Dabei sollten Teilstrategien und deren Maßnahmen die Erreichung dieses Ziels unterstützen. So ist eine Verknüpfung von Methanstrategie und DNS äußerst sinnvoll. Rund ein Viertel der menschenverursachten Methanemissionen in der EU entstehen in der Abfallwirtschaft, hauptsächlich bei der Deponierung von Abfällen. Zur Erreichung der Klimaziele der Europäischen Kommission sind ehrgeizigere Schritte zur Reduzierung der Methanemissionen als vor Kurzem in der Methanstrategie veröffentlicht notwendig. EEW unterstützt deshalb die Forderung nach einem europaweiten Deponieverbot von recycelbaren und verwertbaren Siedlungsabfällen ab 2030. Hier vorgesehene Ausnahmeregelungen bis in das Jahr 2040 sind kontraproduktiv und widersprechen den Zielen der Klimapolitik als auch der Kreislaufwirtschaft. Zusätzlich ist eine kontinuierliche Optimierung bestehender Prozesse und eine Investition von Zeit und Ressourcen in emissionsarme Technologien zur Reduzierung des globalen Emissionsfußabdrucks notwendig.

Für eine Verringerung der fossilen Brennstoffnutzung (Kap. C., 7.2 a/b) ist auch die thermische Abfallverwertung bedeutend: In 18 Anlagen in Deutschland und dem benachbarten Ausland nutzt EEW zu ca. 50 Prozent erneuerbare Energieträger zur Energiegewinnung. Zudem werden die bei der Verbrennung entstehende Abwärme in Prozessdampf für industrielle Kunden aus Lebensmittel-, Papier- oder chemische Industrie sowie in Fernwärme umgewandelt, die durch lokale Fernwärmenetze zu den Verbrauchern gelangt. Gerade auch im Bereich der Wärmebereitstellung, für die rund 56 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland aufgewendet werden, trägt EEW zur Verringerung fossiler Brennstoffe bei. Dadurch können andere fossile Energieträger, wie Öl oder Gas eingespart werden – und infolgedessen entstehen auch weniger CO2-Emissionen. Mit der dezentralen, klimafreundlichen Wärmeversorgung unterstützt die thermische Abfallwertung also Verbraucher, Städte und Regionen beim nachhaltigen Umbau der Wärmeversorgung und bei der Vorbereitung auf den beschlossenen Kohleausstieg. Damit die Bundesrepublik Deutschland ihre gesetzten Klimaziele möglichst effizient erreichen kann, muss das nationale Emissionshandelssystem (Kap. C., 13.1.a) zeitnah eine deutliche Lenkungswirkung entfalten. Der Einfluss von thermischen Abfallverwerter, von Entsorgungsunternehmen und selbst von Abfallerzeugern auf die Zusammensetzung der Abfälle ist oftmals gering oder nur indirekt möglich. Deshalb sind nicht die Betreiber der Abfallverbrennungsanlagen Inverkehrbringer der fossilen Brennstoffe. Im Sinne des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind die entsprechenden Lieferanten als Verantwortliche zu betrachten.
Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung
EEW unterstützt die unter Punkt 6 (Kap. C., 6.1. a & b) genannten Maßnahmen und Ziele zum Schutz unserer Wasserressourcen vor Verschmutzung und Übernutzung, mit denen die Bundesregierung die Reduzierung der Phosphor- und Nitrateinträge in Grund- und Oberflächengewässer anstrebt. Auch die Belastungen unserer Böden mit Stoffen wie Arzneimitteln, Schwermetallen oder Pflanzenschutzmitteln soll weiter verringert werden. In der aktuellen Klärschlammverordnung (AbfKlärV) von 2017 und der Verschärfung der Düngemittelverordnung (DüMV) seit 2019, wurde die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen aus Gründen des Gewässer- und Bodenschutzes deutlich eingeschränkt. Ab dem Jahr 2029 ist eine bodenbezogene Verwertung für Klärschlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ≥ 100.000 Einwohnerwerten (EW) und ab 2032 aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ≥ 50.000 EW nicht mehr zulässig. Demzufolge müssen die in diesen Anlagen anfallenden Klärschlämmen, um die Zerstörung von Mikroplastik, Arzneimitteln, Schwermetallen und Pflanzenschutzmittel sicherzustellen, einer thermischen Behandlung unterzogen werden. EEW investiert in dieses Marktfeld und schafft mit dem Bau von Klärschlamm-Monoverbrennungsanlagen bereits heute die Voraussetzungen dafür, die ab dem Jahr 2029 geltende Rückgewinnungspflicht für Phosphor umzusetzen. Da mittelfristig genügend thermische Behandlungskapazitäten in der Bundesrepublik verfügbar sind und eine entsprechende Entsorgungssicherheit für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen gewährleistet wäre, stellt sich für uns die Frage, ob es nicht sinnvoll ist - zur schnelleren Erreichung der Nachhaltigkeitsziele unsere Bundesrepublik - die in den Verordnungen genannten Übergangsfristen zu verkürzen.
Neben den zu erfüllenden technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Phosphorrückgewinnung, müssen auch potentielle Anwendungsmöglichkeiten der entstehenden Phosphor-Rezyklate mitgedacht werden. Es ist nicht ausreichend, den Phosphor nur zurückzugewinnen, sondern das entstehende P-Rezyklat muss auch wieder am Markt appliziert werden, um den Kreislauf tatsächlich zu schließen. Es ist wichtig, schon jetzt die zukünftige Verwendung anzustoßen, um bei ausreichenden Mengen die Rückführung auch tatsächlich gewährleisten zu können. Da die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm vom Gesetzgeber beschlossen wird, sollte ebenso geprüft werden, wie der Absatz der Rezyklate sichergestellt werden kann. Entsprechend wäre es von Seiten der EEW wünschenswert, Anreize für die Rückführung der P-Rezyklate in den Markt zu schaffen.

Innovative Technologien
Das klare Bekenntnis zum Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) stößt auf Zustimmung seitens EEW. Die Generierung von Wasserstoff (Kap. C., 12.a) an ihren Anlagenstandorten nutzt EEW als  Innovationsfeld. Dabei sollte seitens der Bundesregierung eindeutig festgelegt werden, dass es sich bei Wasserstoff aus Abfall um „grünen Wasserstoff“ handelt. Eine langfristige Förderung solcher Zukunftstechnologien kann dazu beitragen, die Energiewende und den Schutz von Klima und Ressourcen voranzutreiben. Auch eine Berücksichtigung solch innovativer Lösungsansätze im Emissionshandel ist wünschenswert.

Frauen in Führungspositionen
Wie auch bei anderen Aspekten kommt der Bundesregierung bei der Förderung der Gleichstellung in der Gesellschaft eine Vorbildfunktion zu. Das Monitoring des Anteils an Frauen in Aufsichtsräten bei börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen sowie des Anteils der Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes (Kap. C., 5.1.b/c) ermöglicht die Überprüfung der Umsetzung von eingeleiteten Maßnahmen. Es ist jedoch notwendig, die Frauenquote nicht nur in Behörden und Vorständen zu erhöhen, sondern auch für eine übergreifende Förderung von Frauen in Führungspositionen geeignete Indikatoren sowie Umsetzungsmaßnahmen zu definieren. EEW hat sich bereits verpflichtet, die absolute Zahl der Frauen in Führungspositionen von fünf auf zehn im Zeitraum von 2019 bis 2023 zu erhöhen und hat dafür Maßnahmen in ihrer Personalstrategie verankert. Speziell im technischen Umfeld der Anlagen erweist es sich für EEW schwierig, Vakanzen mit weiblichen Bewerberinnen zu besetzen. Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der klischeefreien Berufswahl und der Frauenförderung in technischen Berufen werden deshalb begrüßt.


Zusammenfassung
Nach einem sinnvollen Recycling steckt in verbliebenen Siedlungs- und Industrieabfällen noch das Potential, Energie zu erzeugen und dabei fossile Ressourcen zu schonen. Die thermische Abfallverwertung ist deshalb als essentieller Teil der Kreislaufwirtschaft anzusehen, der durch Hygienisierung und umweltschonende Energieerzeugung die Energiewende in Europa vorantreibt. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie unerwartete, externe Rahmenbedingungen schnelle Reaktionen von Wirtschaft und Gesellschaft erfordern können. Welche große Relevanz die Kreislaufwirtschaft und auch die thermische Abfallverwertung für unser System hat, ist dabei mehr als deutlich geworden. Die aktuellen Erfahrungen sollten als Anlass dienen, auch die DNS so auszurichten, dass Wirtschaft und Gesellschaft noch stärker in die Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele auf dem Weg zur Klimaneutralität involviert werden. Aufklärungsarbeit über umweltschonende Technologien sowie die Bereitstellung von regulatorischen und fördernden Mitteln sind dabei wichtige Pfeiler, die von der Bundesregierung gesetzt werden können.  


Mit freundlichen Grüßen


Bernard M. Kemper, CEO           

Markus Hauck, CFO            

Dr. Joachim Manns, COO