Dirk Berndzen

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Nachhaltigkeit

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich unterstütze ausdrücklich die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und begrüße die Möglichkeit zur Online-Konsultation. Nachfolgend erhalten Sie meine Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitstrategie Weiterentwicklung 2021 - Dialogfassung-.

Kapitel A.I (Seite 12):

  • "Um die Transformationen voranzubringen, kommt es auf alle Akteure an:
    den Staat und seine Institutionen, die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Zivilgesellschaft" Bitte diese Aufzählung ergänzen um die gesellschaftlichen Gruppen, um zu verdeutlichen, dass nicht nur jede*r einzelne Bürger*in Verantwortung trägt sondern insbesondere zivilgesellschaftliche organisierte Gruppen wie Vereine, Verbände und Parteien.

Kapitel A.3.b (Seite 25): "Langfristigen Wandel erreichen"

  • Das sogenannte "Greenwashing" seitens der Wirtschaft hat im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel deutlich zugenommen und stellt ein Problem dar. Gegen "Greenwashing" sollte entschieden vorgegangen werden.
  • Inwiefern sind in den SDGs Controlling-Instrumente angelegt, die einem Missbrauch bzw. eine Umdeutung in unzulässiger Weise aufzeigen, dieser entgegen wirken oder diese verhindern?

Kapitel A.3.b.aa.1 (Seite 25): "Energiewende und Klimaschutz"

  • Das Ziel muss sein, die Erderwärmung auf maximal 1,5°C zu begrenzen.
  • Bei der Erreichung des Ziels der Treibhausgasneutralität bis zum 2050 sollte dies durch Reduzierung bzw. Minimierung von Treibhausgasemissionen erreicht werden. Dies hat stets Priorität. Die Möglichkeit Treibhausgase durch Abscheide- und Einlagerungstechniken wie bspw. CCS der Atmosphäre bzw. Industrieprozessen zu entziehen, um Treibhausgasneutralität zu erreichen, sollte als "Notausgang" im Sinne einer zu aller letzt anzuwendenden Maßnahme gelten.
  • Es sollte deutlich gemacht werden, dass die Nutzung der Kernenergie in Deutschland dauerhaft ausgeschlossen wird.
  • Ebenso sollte es klare Zielsetzung sein, dass der absolute Energiebedarf sukzessive gesenkt wird. Eine Erhöhung der Energieeffizienz alleine reicht nicht aus.
  • Die Energieerzeugung und -versorung sollte dezentralisiert und demokratisiert werden.

Kapitel A.3.b.aa.3 (Seite 31): "Verkehrswende"

  • Die Verkehrswende sollte zusammen mit dem Thema Stadtentwicklung gemeinsam betrachtet werden. Ein Stadt, in der die Nahversorgungsmöglichkeiten durch Stadtteilentwicklungen gestärkt werden, kann das Gesamtmobilitätsvolumen verringern. Zudem ist zu hierdurch zu erwarten, dass häufiger Fahrrad genutzt wird oder die Wege zu Fuß zurückgelegt werden. Es sollten sowohl das Prinzip des "kurzen Weges" als das Prinzip des "alles auf einem Weg" verfolgt werden.
  • Es sollte die Bedeutung des ÖPNV, des Fahrrades und des Zu-Fuß-Gehens hinsichtlich der Reduzierung von Schall-Emissionen, Schadstoff-Emissionen, des Gefährdungspotentials und des Flächenverbrauchs gegenüber dem motorisierten Indiviudalverkehr (Auto) herausgestellt werden.

Kapitel A.3.b.aa.4 (Seite 32): "Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme"

  • Es sollte klar benannt werden, dass vor allem der Fisch- und Fleischkonsum höchst problematisch ist und ausschließlich erhebliche negative Wirkung auf alle Bereiche der komplexen Agrar- und Ernährungssysteme hat.

Kapitel A.3.b.aa.6 (Seite 33): "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit"

  • Es sollte klar benannt werden, dass die konventionelle Art der Messung des Wohlstands durch Kopplung an das Wirtschaftswachstum, genauer gesagt an das BIP, längst überholt ist und abzulösen ist. Die SDGs stellen hier eine neue Metrik dar, die Wohlstand multidimensional erfassen und durch entsprechende Kennzahlen und Indizes messbar machen.
  • Da die bisherige Art zu Wirtschaften im Wesentlichen auf Umweltzerstörung beruht, stehen die konventionellen Vorstellungen von Wohlstand dem Umwelt- und insbesondere dem Klimaschutz gegenüber. Eine allgemeine Akzeptanz für die SDGs vorausgesetzt sollte die Bedeutung von sozialer Gerechtigkeit in der Gegenwart als Schlüssel für die Bereitschaft zu einem Transformationsprozess für Nachhaltigkeit stärker hervorgehoben werden.

Kapitel A.3.b.bb (Seite 35): "Hebel"

  • Für den Transformationsprozess zur Nachhaltigkeit sind nicht nur das Problembewusstsein, die Lösungsvorschläge und die Zielvorstellungen entscheidend sondern auch das Wissen über die Pfadabhängigkeit kleinster Veränderungen, die erst in ihrer Gesamtheit und im Ergebnis Transformation bedeuten, sowie die Persistenz vorherrschender Systeme.
  • In diesem Zusammenhang sollte für das Gelingen von Transformation zur Nachhaltigkeit folgendes berücksichtigt werden: Jeder Teilbereich sollte hinsichtlich dort stattfinder Ereignisse, sich zeigenden Verhaltensweise, vorzufindender Strukturen und vorherrschender mentaler Muster/Denkweisen analysiert werden. In diesem vier Ebenen kann angesetzt werden, um Transformation zu betreiben. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Ereignisse schnell als nachhaltig umgestaltet werden können, jedoch meist mit geringer Tragweite; mentale Muster oder Denkweisen im Sinne der Nachhaltigkeit zu verändern ist dagegen langwierig und aufwändig, erzeugt jedoch die größte Tragweite im Sinne der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit.
  • die vormals genannten vier Ebenen sollten dann je Teilbereich auf mögliche Hebelpunkte abgeprüft werden und dann konkret Hebel angesetzt werden.
  • Auch sollte für in jedem Teilbereich darauf geachtet werde, dass Ziele/Lösungen, Hintergründe/Motivationen und persönliche Betroffenheit/Relevanz stets gut kommuniziert werden, um die Akzeptanz von und Bereitschaft zu Transformationsprozessen für Nachhaltigkeit zu erhöhen.

Kapitel B.III.5. (Seite 51): "Ressortkoordinatoren/-innen"

  • Ich schlage vor, dass zur Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 und der Maßnahmen zur Nachhaltigkeit auch Beauftragte in den oberen Bundesbehörden benannt werden.

Kapitel B.IV.5 (Seite 64): "Kommunikation"

  • Ich schlage vor, das Behörden in ihrem Verwaltungshandeln, in ihren Berichten, in ihren Publikation, in ihrem Internetauftritt etc. dort wo es sinnvoll und angemessen ist, auf die jeweils einschlägigen SDGs verweisen.
  • Die SDGs treten bereits in einem Corporate Design auf. Die Behörden sollten die Logos der (einzelnen) SDGs häufiger verwenden.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Berndzen