Deutsches Komitee für UNICEF

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Nachhaltigkeit

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Eine Dekade des Handelns für eine gerechte und nachhaltige Welt – das wird nur mit Kindern gemeinsam gelingen

"Leave no one behind" – auf dieses zentrale Leitprinzip haben sich 2015 die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen für die Agenda 2030 verständigt. Auf dem Weg zu einer gerechteren und zukunftsfähigen Welt darf also niemand – auch kein Kind – zurückgelassen werden.

Wie auch die Bundesregierung in der aktuellen Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) 2021 festhält, müssen die Geschwindigkeit und das Ambitionsniveau der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele jedoch deutlich erhöht werden, um die SDGs bis zum Jahr 2030 noch zu erreichen und dem Leitprinzip, niemanden zurückzulassen, gerecht zu werden. UNICEF Deutschland begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung zu einem verstärkten gemeinsamen Handeln in den nächsten zehn Jahren daher ausdrücklich. Denn im Jahr 2020 – das Jahr, das den Eintritt in die Dekade des Handelns für die SDGs markiert – ist das Risiko, dass bisher erreichte Fortschritte bei der weltweiten Zielerreichung stagnieren oder es sogar zu Rückschritten kommt, höher denn je. Dies trifft insbesondere auf den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern zu. Lücken bei der Umsetzung von Kinderrechten werden in Krisensituationen besonders offenbar. So hat die Corona-Pandemie weltweit und auch hier in Deutschland die Situation vieler Mädchen und Jungen verschlechtert.

Wenn die Bundesregierung also in der aktuellen Dialogfassung der DNS bekräftigt, dem akuten Handlungsdruck nachzukommen und weltweit und auch in Deutschland die Weichen für eine gerechte und nachhaltige Welt bis 2030 zu stellen, ist ein Aspekt entscheidend: Dieses Ziel wird nur mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam und nur durch die konsequente Umsetzung ihrer bereits in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Rechte gelingen.

Diese zentrale Weiche darf in einer überarbeiteten Fassung der Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2021 nicht vernachlässigt werden, denn der Erfolg nachhaltiger Entwicklung für alle Menschen wird sich am Grad der Umsetzung von Kinderrechten messen lassen. Kinder und Jugendliche selbst sind wichtige und starke Akteure für notwendige Transformationen durch innovative und zeitgemäße Lösungen. Kinder stellen zudem weltweit fast ein Drittel der globalen Bevölkerung dar, in vielen Ländern Afrikas ist sogar die Hälfte der Bevölkerung unter 15 Jahre alt. Nachhaltige Entwicklung für alle Menschen heißt daher vor allem auch für alle Kinder. Erst wenn jedes Kind gesund, gebildet und geschützt aufwachsen kann und in seinem Potenzial von Anfang an gefördert wird, lässt sich eine weltweite und nachhaltige Verbesserung der Lebensverhältnisse erreichen.  
UNICEF Deutschland empfiehlt der Bundesregierung eindringlich, folgende Aspekte in der DNS zu berücksichtigen, herauszuarbeiten und zu etablieren:

1. Kinder und Jugendliche als zentrale Akteure nachhaltiger Entwicklung anerkennen und beteiligen
Schon in der Definition des Begriffs Nachhaltigkeit ist die Relevanz der nachfolgenden Generation und ihrer Bedürfnisse verankert. Demnach ist nachhaltige Entwicklung nur möglich, wenn die Bedürfnisse künftiger Generationen nicht gefährdet sind. Aktuelle politische Entscheidungen, beispielsweise im Hinblick auf die besorgniserregenden Auswirkungen von Klimawandel und Umweltzerstörung, haben langfristige Auswirkungen, die insbesondere die junge Generation betreffen. Dies macht eine Wahrung der Interessen der Kinder und Jugendlichen in politischen Entscheidungsprozessen besonders wichtig und wird auch bereits umfassend und deutlich von der jungen Generation selbst eingefordert.
Kinder und Jugendliche sind in diesem, aber auch anderen Politikfeldern, relevante Akteure und leisten einen wichtigen Beitrag zu allen drei Dimensionen nachhaltiger Entwicklung – der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen. Die Interessen und Ideen von Kindern und Jugendlichen zur nachhaltigen Entwicklung müssen deshalb gehört und berücksichtigt werden.

Auch bei der DNS sollte es Kindern und Jugendlichen in unterschiedlicher Weise ermöglicht werden, sich aktiv einzubringen, so dass ihre Interessen adäquat gewahrt werden:

  • Kindgerechte Informationen zu nachhaltiger Entwicklung
    Voraussetzung einer befähigten Beteiligung ist der Zugang zu Informationen. Kinder und Jugendliche müssen daher Informationen zu nachhaltiger Entwicklung und zum Nachhaltigkeitsmanagement der Bundesregierung erhalten, die ihrem Alter entsprechen. Ein wichtiger Schritt diesbezüglich ist die Integration von Bildung für Nachhaltige Entwicklung als Schlüsselindikator in der Dialogfassung der DNS, die UNICEF Deutschland sehr begrüßt.
  • Beteiligung von Kindern bei der Weiterentwicklung und dem Monitoring der DNS
    Die Weiterentwicklung der DNS sollte unter Einbeziehung aller relevanter Akteure geschehen – Kinder und Jugendliche können und sollten hier eine aktive Rolle spielen. Neben einzelnen strukturellen Beteiligungsmöglichkeiten wie beispielsweise der Beteiligung des Deutschen Bundesjugendrings an der Dialoggruppe, die wir ausdrücklich begrüßen, sind weitere Möglichkeiten zu schaffen, Kinder und Jugendliche direkt in die Nachhaltigkeitsgovernance einzubeziehen – beispielsweise durch Konsultationen oder Beteiligungsprojekte.
  • Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen bei den Umsetzungsinstrumenten der DNS
    Darüber hinaus müssen Kinder und Jugendliche auch in die Instrumente zur Umsetzung der DNS einbezogen werden. Es ist nach geeigneten Kriterien und partizipativen Maßnahmen zu suchen, um in Verfahren wie beispielsweise der Nachhaltigkeitsprüfung die Interessen der jungen Generation adäquat zu berücksichtigen.

2. Verankerung der Kinderrechte in der DNS, um Fortschritte bezüglich Nachhaltigkeit erzielen und messen zu können
Die Agenda 2030 strebt eine gerechtere Welt und eine lebenswerte Zukunft für alle Menschen an. Dies beinhaltet die konsequente Berücksichtigung von Kinderrechten in allen Dimensionen nachhaltiger Entwicklung – der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen – und auf allen Ebenen – lokal, national wie international.

UNICEF begrüßt daher ausdrücklich, dass in der DNS dargestellt ist, welchen Beitrag Deutschland zur Erreichung jedes einzelnen SDGs im eigenen Land und weltweit leistet (Kapitel C) und wie Bedarfe von Kindern hierbei einbezogen werden. Damit nachhaltige Entwicklung unter umfassender Einbeziehung der Kinderrechte wirksam erzielt und dieser Anspruch auch tatsächlich nachverfolgt werden kann, besteht aus kinderrechtlicher Sicht jedoch in relevanten Bereichen der DNS starker Verbesserungsbedarf. Die folgenden Beispiele zeigen exemplarisch zentrale Aspekte aus kinderrechtlicher Perspektive auf, die bisher nicht ausreichend in der DNS verankert sind:
So wird bisher nicht hinreichend adressiert, dass sich die menschenrechtliche Verantwortung Deutschlands auch hinsichtlich des Wohlergehens von Kindern von der lokalen bis zur globalen Ebene zieht: Denn die Umsetzung von Kinderrechten beginnt auf lokaler Ebene und ist sowohl eine nationale als auch globale Gemeinschaftsaufgabe. Das wird beispielsweise an den Themen Flucht und Migration deutlich. Diese werden in der DNS zwar als zentrale Herausforderungen im Kontext von Ungleichheiten benannt, aber nicht ausreichend auf allen Ebenen abgebildet. Entsprechend SDG 10.7, eine verantwortungs¬volle Migration und Mobilität von Menschen zu erleichtern, sollte es ein zentrales Ziel der Bundesregierung sein, für Kinder und ihre Familien Wege der legalen Einreise zu ermöglichen und sie zu skalieren – etwa durch die Erhöhung des Resettlement-Kontingents, im Rahmen von Relocation und durch wohlwollende, humane und beschleunigte Verfahren für die Familien¬zusammen¬führung. Bisher sind diese Möglichkeiten beschränkt, wodurch viele der Kinder auf ihrem Weg ins Zielland, bei der Ankunft und im Zielland selbst sowie bei Rückführungen Schutzrisiken ausgesetzt sind – beispielsweise durch Inhaftierungen, Ausbeutung, Gewalt und Diskriminierung. Es braucht eine feste Verankerung des Schutzes sowie der Förderung und Beteiligung von migrierten und geflüchteten Kinder in der DNS und den Indikatoren: auf der lokalen Ebene muss für geflüchtete und migrierte Kinder der Zugang zu grundlegenden Leistungen wie gesundheitliche Versorgung oder Bildung und Teilhabe sowie der Schutz vor Diskriminierung oder Gewalt etabliert und nachverfolgt werden. Dazu sind flächendeckende Kinderschutzsysteme und -maßnahmen notwendig. Auf globaler Ebene müssen Ursachen adressiert werden, weswegen sich Kinder überhaupt erst auf die Flucht begeben. Zudem ist eine verbesserte und disaggregierte Datensammlung notwendig, um die Wirksamkeit von Maßnahmen besser überprüfen zu können.

Auch weitere zentrale Herausforderungen für Kinder in Deutschland werden in der DNS bisher vernachlässigt. So kann das festgeschriebene Schlüsselziel SDG 16 zu "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen" nur erreicht werden, wenn auch das Unterziel 16.2 eines gewaltfreien Aufwachsens von Kindern adressiert wird. Das Wohlergehen von Kindern ist wesentlich zur Erreichung des Ziels – doch Unterziel 16.2 spiegelt sich in der DNS nicht wider. Und dies, obwohl aus zahlreichen Studien hervorgeht, dass das Ziel auch in Deutschland noch in keiner Weise verwirklicht ist und auch hierzulande viele Kinder körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt sowie Vernachlässigung erfahren. Das erforderliche Monitoring von Gewalt gegen Kinder, das über regelmäßig stattfindende Untersuchungen eine Datenbasis für gezielte Prävention und Intervention bieten würde, findet nicht systematisch statt. Die Vernachlässigung von solch relevanten Schlüsselindikatoren für das Wohlergehen von Kindern beeinträchtigt langfristig den Erfolg des deutschen Beitrags und lässt auch in Deutschland zahlreiche Kinder zurück.

Ähnlich verhält es sich in Themenfeldern, die in der DNS zwar allgemein adressiert sind, kinderrechtliche Bezüge jedoch vernachlässigen und so Gefahr laufen, das Ziel der Nachhaltigkeit langfristig zu verfehlen: so im Themenfeld Menschenrechte in Lieferketten. Das Themenfeld wird in dem Transformations-bereich "Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende" aufgeführt und UNICEF Deutschland begrüßt, dass die Relevanz von sozialer Verantwortung und unternehmerischer Sorgfalt im Kontext wirtschaftlichen Handelns in der DNS somit als essentiell anerkannt wird. Doch zu einer nachhaltigen Geschäftspraxis und der Umsetzung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten müssen auch die Kinderrechte umfassend beachtet und in der DNS explizit benannt werden. Denn unternehmerisches Handeln hat Auswirkungen auf alle Kinderrechte – weit über die Rechtsverletzung Kinderarbeit (entsprechend SDG 8.7) hinaus. Der aktuelle Indikator der DNS zu globalen Lieferketten, der sich auf das Textilbündnis bezieht, sollte entsprechend umfassender ausgestaltet sein beziehungsweise weitere Indikatoren müssten geschaffen werden, um das komplexe Themenfeld der Wirtschaft und Menschenrechte – die Kinderrechte in Gänze eingeschlossen – adäquat abzubilden und zu erheben.

Gleichzeitig sollte die DNS die nächsten Schritte und Pläne hin zu einer verbindlichen Regelung aufzeigen, die laut Koalitionsvertrag und Planung der Bundesregierung einer Erhebung über die (unzureichende) Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte nun folgen wird – auch hierbei müssen die Kinderrechte Berücksichtigung finden.
Um der zentralen Schlüsselrolle von Kinderrechten für alle Dimensionen von Nachhaltigkeit und auf allen Ebenen nachzukommen, sollten

  • Kinderrechte im übergeordneten Rahmen der DNS stärker berücksichtigt werden
    Wie bereits dargestellt, sind Bestrebungen zur Verwirklichung der Kinderrechte unerlässlich, um tatsächlich nachhaltige Entwicklung zu erzielen. Das muss sich entsprechend auch im übergeordneten Rahmen der DNS wie den "Prinzipien nachhaltiger Entwicklung" und den für die DNS maßgeblichen sechs "Transformationsbereichen" widerspiegeln. Mit der Verankerung von Kinderrechten könnte zu der von der Agenda 2030 angestrebten ausgewogenen Berücksichtigung aller drei Dimensionen (der wirtschaftlichen, der sozialen und der ökologischen Dimension) nachhaltiger Entwicklung gezielt beigetragen werden.
  • Kinderrechte in den Zielen und Indikatoren der DNS adäquat verankert werden
    Die SDGs tragen dem Fakt, dass ein Drittel der Menschen weltweit Kinder unter 18 Jahre sind, durch direkte und indirekte Ziele und Indikatoren Rechnung: 44 der 231 globalen SDG-Indikatoren adressieren explizit Kinder.  Gleichzeitig ist für die Erreichung aller SDGs, einschließlich jener, die Kinder nicht explizit ansprechen, die Verwirklichung von Kinderrechten Voraussetzung und ihre Verwirklichung bedingt sich gegenseitig.  Die Kinderrechte müssen sich entsprechend auch in den Indikatoren der DNS widerspiegeln. Denn wie in der DNS selbst festgehalten, bildet das Steuerungs-instrument aus Zielen und Indikatoren, den "Stand der nachhaltigen Entwicklung ab und [stellt] die Grundlage für das Management der Strategie dar" (DNS, S.54). Es müssen entsprechend Indikatoren ergänzt und Kinderrechte adäquat in existierende Indikatoren einbezogen werden.
  • Investitionen in Kinder als Hebel nachhaltiger Entwicklung in der DNS gestärkt werden
    In der Strategie werden finanzielle Ressourcen als ein wichtiger Hebel nachhaltiger Entwicklung beschrieben. Dieser Hebel ist besonders wirkungsstark, wenn Investitionen in Kinder getätigt werden. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass Investitionen in den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern die besten Investitionen sind, um die SDGs zu erreichen und friedlichere Gesellschaften zu gestalten.

Jetzt den Handlungsspielraum für Nachhaltigkeit durch die Berücksichtigung von Kindern und ihren Rechten entscheidend gestalten

Nur mit einer wie hier beschriebenen Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen als zentrale Akteure und einer adäquaten Verankerung ihrer Rechte in der DNS kann die Bundesregierung ihre bisherigen Bestrebungen so skalieren, dass ein tatsächlich wirkungsvoller Beitrag zur Erreichung der SDGs in den verbleibenden zehn Jahren möglich ist. Die Überarbeitung der DNS ist ein zentraler Moment, um Kinder und ihre Rechte in den Mittelpunkt zu rücken, bestehende Lücken bei der Umsetzung ihrer Rechte zu adressieren und so eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Nur wenn die DNS 2021 Kinderrechte umfassend einbezieht, kann sichergestellt werden, dass niemand zurückgelassen wird – auch kein Kind.