Claudia Groß

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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Dialogfassung zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), Stand Juni 2020, habe ich unter dem Schwerpunkt der aktuellen Energiewende und ihren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger gelesen und nehme dazu wie folgt Stellung:
Aktuell forciert die Bundesnetzagentur den Ausbau des deutschen Strom-Übertragungsnetzes im Auftrag der Bundesregierung. Begründet wird das mit dem Umstieg auf erneuerbare Energien, dem Erhalten einer hohen Versorgungssicherheit und der Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts.

Nach vorliegender Dialogfassung würden folgende Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung den Rahmen für einen nachhaltigen Strom-Netzausbau setzen:
Ziel 7:  Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
Ziel 8:  Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
Ziel12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

In Kapitel A – II. Handeln auf allen Ebenen ist erforderlich  wird unter dem Gliederungspunkt Transformationsprozesse (Seite 26) zudem u.a. ausgeführt: „…Deutschland will die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und stellt deshalb u.a. seine Energieversorgung grundlegend um.  …“

In der tagtäglichen, tatsächlichen Umsetzung der Energiewende ist genau dieser Wille zu einer echten qualitativen Transformation des Strom- und Energiesystems nicht erkennbar. Konkret: Wie wird die tatsächliche Umsetzung der DNS sichergestellt und nachgehalten?

Die Übertragungsnetze sind in vier Sektoren unterteilt und als Monopole an vier Netzbetreiber übertragen. Mit der Energiewende hat sich der Strommarkt drastisch verändert. Dezentrale Erzeuger flexibilisieren die Stromerzeugung - Strom wird dezentral erzeugt und dezentral eingespeist. Erstmals müssen sich Übertragungsnetzbetreiber und konventionelle Stromerzeuger einem Wettbewerb stellen.
Für eine nachhaltige Energiewende ist es absolut kontraproduktiv ausschließlich Maßnahmen im Bereich des Verteilernetzes, also einseitig auf der Nachfrageseite aufzusetzen. Bei Überkapazitäten werden bislang nur diese vom Netz genommen, nicht die Übertragungsnetzbetreiber und ihre konventionellen Stromerzeuger. In einer nachhaltigen Wertschöpfung stehen Angebots- und Nachfrageseite doch gemeinsam in der Verantwortung!

Auch die Übertragungsnetzbetreiber und Stromerzeuger müssen einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energiewende leisten und ihre Geschäftsmodelle, Anlagenkonzepte und Betriebsprozesse flexibilisieren. Kraftwerke und deren Lastmanagement müssen optimiert werden.
Sollten nicht gerade die Übertragungsnetzbetreiber - zusammen mit der Bundesnetzagentur - als Vertreter der öffentlichen Hand mit gutem Beispiel vorangehen und die Nachhaltigkeitsziele „vorleben“? Auf Seite 164 der DNS heißt es: … „Ein reiner Fokus auf quantitatives Wachstum -– also ein Wachstum ohne Berücksichtigung planetarer Grenzen und sozialer Belange – wird dem Anspruch nachhaltigen Wirtschaftens nicht gerecht.“
Dabei ist die Frage der Speicherung von überschüssiger Energie inzwischen unstrittig technisch gelöst. Neue Technologien und Ansätze wie z.B. smart grid, power to gas etc. müssen nur konsequent eingesetzt werden, siehe z.B. in der Stadt Augsburg. Nachhaltige Speicheranlagen, wie z.B. das Pumpspeicherkraftwerk in Happurg stehen leider wegen angeblich fehlender Rentabilität seit Jahren still. Mit diesen neuen dezentralen Technologien entstehen auch neue Arbeitsplätze, Deutschland könnte als Innovationsmotor europaweit eine führende Stellung im Energiesektor einnehmen. Warum finanziert das BMWi zahlreiche Studien in diesem Bereich, wenn es die zukunftsweisenden Ergebnisse nicht anerkennt und aktiv unterstützt bzw. umsetzt.

Auf den Seiten 33ff der DNS wird die Bedeutung des technologischen Fortschritts ausgeführt:
„ … Die Vorsorgeforschung – z.B. zu Gesundheits- und Umweltfragen – spielt dabei eine besondere Rolle. Potentielle und reale Risiken für Menschen und Umwelt sollen frühzeitig erkannt, abgewendet bzw. minimiert werden. ….  Neue Technologien können in erheblichem Maße zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende technologische Souveränität, sowie eine nachhaltige Gestaltung und Anwendung von Technologien. Gesundheit trägt wesentlich zu Lebensglück, Lebensqualität und Wohlbefinden bei. …“
Nimmt man diese Ausführungen als Handlungsrahmen für eine nachhaltige Energiewende, dann verstehe ich nicht, warum

  • Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur nicht die Notwendigkeit begründen und offenlegen müssen, auf welcher Grundlage sie den Bedarf erhoben bzw. die Dimensionierung des Netzausbaus berechnet haben
  • Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur keine Technologie-Folgenabschätzung durchführen müssen
  • Übertragungsnetzbetreiber und Bundesnetzagentur keine Alternativenbetrachtung und Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen müssen
  • Übertragungsnetzbetreiber weiterhin auf veraltete Technologien setzen dürfen
  • Übertragungsnetzbetreiber ausgewiesene Naturschutzgebiete (DNS: Ökosystem Boden) und gesetzlich geregelte Mindestabstände von Stromtrassen zu Wohngebäuden in ihren Planungen zum Schaden von Mensch, Natur und Heimat missachten dürfen,
  • bis heute nicht die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von elektromagnetischer Belastung anerkannt und Grenzwerte großzügig zu Gunsten der Verursacher festgelegt werden (DNS: schadstofffreie Umwelt),
  • an dem geplanten überdimensionierten Netzausbau weiterhin festgehalten wird, obwohl der technische Fortschritt eine nachhaltige dezentrale Energiewende ermöglicht und dieser Netzausbau damit bereits heute für jeden erkennbar überflüssig ist.
  • das deutsche Stromnetz als elementare Säule der Grundversorgung für den europäischen Stromhandel und Spekulationsgewinne ausgebaut muss.


Welche Bedeutung hat ein Informationsfreiheitsgesetz noch angesichts solch gezielter Intransparenz?
Deutschland hat sich gegen Kohle- und Atomstrom ausgesprochen, dann darf dieser weder mittels grenzüberschreitend agierender Stromerzeugerkonzerne noch über beauftragte Unternehmen wie die Übertragungsnetzbetreiber durch die Hintertür doch eingeführt werden.

Die Monopolstellung der Übertragungsnetzbetreiber verhindert eine echte nachhaltige und bezahlbare Energiewende.
Die Übertragungsnetzbetreiber diktieren mit ihrer Monopolstellung den Energiemix. Bei einer gesetzlich garantierten Eigenkapitalrendite von 6,91 Prozent für Investitionen in Neuanlagen haben sie ein erhebliches ökonomisches Interesse, den Anteil der dezentral erzeugten erneuerbaren Energien klein zu halten, künstliche Engpässe zu erzeugen und das Übertragungsnetz überdimensioniert ohne Rücksicht auf Mensch und Natur auszubauen. Nach Auffassung des BGH ist diese Rendite ein Indiz für fehlenden Wettbewerb.
Experten schätzen die Kosten für diesen geplanten überdimensionierten Netzausbau auf ca. 200 Mrd. Euro, die in erster Linie die privaten Stromkonsumenten werden tragen müssen. Stromintensive Wirtschaftszweige, sofern nicht umlagen-/steuerbefreit, werden ggf. Arbeitsplätze außerhalb Deutschlands verlagern.

Bereits heute machen allein die Transportkosten bis zu ein Drittel des Strompreises aus. Ohne einen hohen Anteil erneuerbarer Energien wird Strom nach Einschätzung vieler Experten zum Luxusgut für private Konsumenten, wie die Strompreisstudie 2019 der Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg belegt.
Es sind die erneuerbaren Energien, die durch ihre Überschüsse die Versorgung und zwar mit bezahlbarem Strom gewährleisten, weil die konventionellen Stromerzeuger auf völlig veraltete Anlagen und Technologien setzen. Und nicht umgekehrt, auch das ist ein Ergebnis der oben genannten Studie.

Angesichts dieser erdrückenden Realität sind die genannten Nachhaltigkeitsziele nicht mehr als eine abstrakte Absichtserklärung, wenn sie auf nationaler Ebene nicht konsequent umgesetzt und nachgehalten werden. Das Monopol der Übertragungsnetzbetreiber muss auf den Prüfstand. Andernfalls bleibt das energiepolitische Zieledreieck aus Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit in Deutschland ein Lippenbekenntnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Groß