Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

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Einleitung
Der BDI begrüßt und unterstützt die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und ihre Ausrichtung an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen für 2030 (SDGs). Es wäre allerdings wichtig, dass die DNS auch die Verzahnung und Anschlussfähigkeit mit der europäischen Ebene insbesondere mit Blick auf den “European Green Deal” im Blick hat.

Die im BDI organisierte deutsche Industrie bekennt sich zum Leitbild der Nachhaltigkeit. Nachhaltiges Wachstum bietet vielfältige Chancen für neue und innovative Geschäftsmodelle, Märkte und Produkte. Maßgeblich für die Industrie ist das Leitbild der Nachhaltigkeit mit den drei Säulen Ökonomie, Ökologie und sozialer Verantwortung. Im konkreten Unternehmensalltag heißt nachhaltiges Wirtschaften daher, Wachstum und Gewinnerzielung ökologisch und sozial verantwortlich zu gestalten und dabei auftretende Zielkonflikte aufzulösen.

Bewertung der Dialogfassung zur Weiterentwicklung 2021 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

  1. Mit 314 Seiten ist der Text der Dialogfassung sehr umfangreich. Es gibt inhaltlich viele Redundanzen und es ist daher zu empfehlen, den Text nochmals zu überarbeiten mit dem Ziel, die finale Fassung auf ca. 100 Seiten zu begrenzen.
  2. Die Industrie trägt schon seit Jahren dazu bei, durch innovative Produkte und Produktionsprozesse den Schutz von Umwelt, Ressourcen und Klima weltweit voranzubringen. Sie unterstützt dadurch viele der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals SDGs) beziehungsweise macht ihre Erreichung erst möglich. Insbesondere gilt dies für SDG 6 (Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen), SDG 7 (Bezahlbare und saubere Energie), SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), SDG 12 (Nachhaltige/r Konsum und Produktion) und SDG 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz). Zahlreiche deutsche Unternehmen setzen aber auch andere Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen im Geschäftsalltag um – vom Start-Up bis zum Großunternehmen. Dazu zählt unter anderem das Committment von Unternehmen, SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) umzusetzen zum Beispiel durch die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Außerdem engagieren sich viele Unternehmen bei der Fachausbildung in Entwicklungsländern und bilden nachhaltige Partnerschaften in ihrer Wertschöpfungskette. Das unterstützt sowohl SDG 4 (Hochwertige Bildung) als auch SDG 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele).
  3. Die Rolle der Industrie sollte daher insbesondere unter SDG 9 (Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen) angemessen berücksichtigt werden zum Beispiel durch die Aufnahme eines Indikators “Anteil der Industrie am BIP”, unterlegt mit einem entsprechenden Zielwert.
  4. Die entscheidende Rolle von Unternehmen für eine nachhaltige Entwicklung wird in der Dialogfassung noch nicht ausreichend reflektiert. Die gesamtgesellschaftliche Relevanz der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollte weiter gestärkt werden. Zu dieser gesamtgesellschaftlichen Relevanz zählt auch ihre Bedeutung für die Wirtschaft. Dabei ist darauf zu achten, dass von der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie klare und langfristige Signale an die Wirtschaft ausgehen, um Planungssicherheit zu geben. Damit Unternehmen ihre Risiken einschätzen und ihre Geschäftsmodelle entsprechend ausrichten können, ist eine praktikable und verlässliche Rahmensetzung notwendig, an der sich Unternehmen orientieren können. Diese Planungssicherheit ist nur möglich durch Politikkohärenz auf der nationalen, europäischen und internationalen Ebene. Außerdem sollten unklare Begriffe wie “planetare Grenzen” für jeweils geplante Maßnahmen begründet konkretisiert werden.
  5. Für die Wirtschaft sind die verantwortungsvolle Gestaltung von globalen Lieferketten und die Sicherung von Menschenrechten, die in der Dialogfassung an vielen Stellen thematisiert werden, selbstverständlich. Deshalb engagieren sich viele deutsche Unternehmen – auch weltweit – und tragen somit im Ausland zu höheren Standards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei und sind daher begehrte Arbeitgeber. Ein praktikables Lieferkettengesetz muss aber in der täglichen Praxis umsetzbar sein und darf den Unternehmen nicht Pflichten auferlegen, die selbst die Bundesregierung in Vereinbarungen mit anderen Staaten nicht durchzusetzen vermag. Insbesondere die Forderung für eine zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für unabhängige Geschäftspartner im Ausland, die dort eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegen, ist realitätsfern. Diese verkennt auch die Komplexität globaler Lieferketten, die oftmals über 100 Zulieferstufen enthalten und aus Deutschland heraus überhaupt nicht zu kontrollieren sind. Unternehmen können deshalb auch dafür nicht in Haftung genommen werden. Die Sorgfaltsanforderungen müssen außerdem auf reine Menschenrechtsfragen und direkte, überprüfbare Zulieferer begrenzt werden. Ein Gesetz muss mittelstandsfreundlich und praktikabel ausgestaltet sein und Unternehmen erfassen, welche die Anforderungen auch erfüllen können. Der mit diesem Gesetz verbundene Aufwand ist insbesondere in der aktuellen Lage, in der viele Unternehmen mit einem tiefgreifenden strukturellen Wandel und den Herausforderungen durch Corona konfrontiert sind, kaum zumutbar.
    Zu SDG 8 (Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern): Der verwendete Indikator 8.1. “Gesamtrohstoffproduktivität” sollte die im anthropogenen Lager gebundene Rohstoffmengen verbrauchsmindernd berücksichtigen, da diese in der Zukunft recycelt und wieder eingesetzt werden können. Alternativ könnte ein zusätzlicher Indikator „Entwicklung des anthropogenen Lagers“ ergänzt werden. Auf entsprechende Vorarbeiten des Umweltbundesamts kann hierzu zurückgegriffen werden.
    Es erscheint zweifelhaft, ob der vorgeschlagene Indikator 8.6. „Mitglieder des Textilbündnisses“ repräsentativ für globale Lieferketten bzw. übertragbar auf andere Lieferketten ist. Gerade vor dem Hintergrund der Planungen zu einem nationalen Lieferkettengesetz (siehe Punkt 3.) wäre es hilfreicher, hierfür einen aussagekräftigeren Indikator zu definieren.
  6. Zu SDG 9 (Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen) wäre ein zusätzlicher Indikator 9.2. “Anteil der Industrie am Bruttoinlandsprodukt (BIP)” sinnvoll mit der Zielvorgabe, dass dieser bis zum Jahre 2030 nicht sinken soll.
  7. Im SDG 12 (Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen) werden wichtige Maßnahmen der Bundesregierung aufgeführt. Es ist gut, dass die Bundesregierung umfangreiche Hilfen für Unternehmen zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise ergriffen hat. Effektive Maßnahmen zum wirtschaftlichen Neustart nach Corona sollten aber gezielte Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingen umfassen, unter anderem zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, zur Verlängerung von Bearbeitungsfristen in BVT-Prozessen, zur bundeseinheitlichen Verlängerung von fristgebundenen Verpflichtungen, zur Schaffung von Rechtssicherheit für Großfeuerungsanlagen ohne Verschärfungen sowie eine Änderung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) mit dem Ziel, die Industrie nicht weiter zu belasten.
  8. Die Indikatoren zu SDG 12 sollten durch einen entsprechend geeigneten Indikator 12.2.a. “Einsatz von Sekundärrohstoffen in der Produktion” ergänzt werden.
  9. Der geplante Indikator “CO2-Emissionen von handelsüblichen Kraftfahrzeugen der öffentlichen Hand” sollte den jeweils gesamten Lebenszyklus eines Kraftfahrzeugs mit einbeziehen.
  10. Zu Kapitel A II 3. (3) Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende: Auf S. 31 wird ein Aktionsprogramm mit einigen Kernelementen für das Jahr 2021 angekündigt.
    Beim Unterpunkt 3 „Entwicklung eines Förderprogramms zur Unterstützung der Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen und Sekundärbaustoffen bei Bauaufgaben aller Art“ ist auf Technologieoffenheit zu achten. Eine vordergründig einfache Förderung von Holz als nachwachsendem Rohstoff darf gegenüber einer ungleich komplizierteren Förderung der Nutzung von Abfällen (Sekundärrohstoffen) in Produkten nicht bevorzugt werden.
    Beim Unterpunkt 4 „Entwicklung eines vereinfachten Verfahrens der Gebäudeökobilanzierung und Ausbau der ÖKOBAUDAT als Grundlage zur Berücksichtigung des vollständigen Lebenszyklus im Ordnungsrecht und in Förderprogrammen“ ist klarer zu differenzieren. Um technologieoffen zu bleiben, muss die Förderung an die Ökobilanzierung des Gebäudes gekoppelt werden – nicht an eine Förderung auf Basis der ÖKOBAUDAT.
  11. Zu Kapitel A II 3. (4) Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme: Auf S. 32 Abs. 2 wird die Bedeutung nachwachsender Baustoffe für den Baubereich herausgestellt. Der Satz „Die Bereitstellung von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen mit ausreichender Qualität und in benötigter Quantität spielt eine wichtige Rolle, damit der Gebäudebereich seine eigenen Ziele der Ressourcenschonung und Umweltentlastung erreichen kann.“ Dieser Satz suggeriert und nimmt vorweg, dass nur der Holzbau geeignet ist, Effizienzziele im Bausektor zu erreichen. Das ist einerseits nicht technologieoffen und andererseits falsch, da Holzbauten – auf Bauwerksebene beurteilt – nicht nachhaltiger oder effizienter sind als Massivbauten. Dieser Satz muss daher gestrichen werden.
  12. Zu Kapitel C II 11 a., Seite 208 Rubrik “Klimafreundliches Bauen – Charta für Holz 2.0”: Hier gibt es einen Formulierungswiderspruch, der aufgelöst werden muss: denn wenn lediglich „in der Regel“ für die Herstellung und Entsorgung von Holzbaustoffen weniger fossile Energie aufgewendet werden muss, trägt das Bauen mit Holz auch nicht „nachweislich“ zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Tatsächlich muss Bauholz importiert werden, da in Deutschland die genutzten Massen nicht nachhaltig angebaut werden können. Der CO2-Fußabdruck von sibirischem Bauholz ist transportbedingt aber schlechter als der von mineralischen Baustoffen aus der heimischen Kiesgrube.
  13. Zu Kapitel C II 12, Seite 225: Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sollte um eine zeitgemäße Definition für „erneuerbare Ressourcen“ ergänzt werden, die sogenannten permanenten Materialien, die durch Recycling immer wieder erneuert werden können. Außerdem sollte in diesem Zusammenhang ein zusätzlicher Abschnitt zum „Aufbau des anthropogenen Lagers“ als Beitrag zur Sicherung heimischer Rohstoffquellen ergänzt werden.

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)


Beteiligte BDI Gremien
Arbeitskreis Nachhaltigkeitspolitik