Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)

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Als Spitzenverband der ökologisch wirtschaftenden Landwirte, Verarbeitungs- und Handelsunternehmen ist Nachhaltigkeit ein Kernanliegen des BÖLW und seiner Mitgliedsverbände. Daher nehmen wir hiermit gerne zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie auf Basis der vorgelegten Dialogfassung Stellung:


Grundsätzliche Anmerkungen

Der Prozess der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie fällt in eine Zeit, in der die existenzbedrohende Dimension der großen ökologischen Krisen wie dem Artensterben oder der Klimakrise unübersehbar geworden ist. Die Corona-Pandemie hat zusätzlich die geringe Widerstandsfähigkeit (Resilienz) unseres derzeitigen Wirtschafts- und Konsumsystems gegen globale Krisen schmerzhaft deutlich werden lassen. Alle relevanten wissenschaftlichen Einrichtungen und Vereinigungen und immer größer werdende Teile von Zivilgesellschaft und Wirtschaft weisen deshalb darauf hin, dass „kleine Schritte in die richtige Richtung“ (Greta Thunberg ) nicht mehr ausreichen, sondern eine grundlegende Transformation notwendig ist. Diese Erkenntnis ist in der Nachhaltigkeitsforschung und -politik keineswegs neu (z. B. WBGU 2011). Deshalb ist nicht nachvollziehbar, dass der Entwurf der neuen Nachhaltigkeitsstrategie immer noch auf eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen abstellt, obwohl mit dieser Strategie die z. T. vor Jahren definierten Ziele offensichtlich bei weitem nicht erreicht wurden bzw. werden. Dieser Ansatz, statt auf systemisch wirkende Transformationsinstrumente auf punktuelle Maßnahmen zu setzen, zieht sich durch die gesamte Strategie und wirkt im Jahr 2020 aus der Zeit gefallen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung bei sehr vielen Nachhaltigkeitsherausforderungen auch im Jahr 2020 erst noch „Konzepte“ entwickeln oder Forschungsprojekte starten will. Damit wird die objektive Dringlichkeit der Erreichung vieler Nachhaltigkeitsziele ignoriert, die (endlich) konkrete, mess- und überprüfbare Maßnahmen und die Bereitstellung entsprechender Ressourcen erfordert, damit die planetaren Belastungsgrenzen nicht noch massiver überschritten werden, als das heute schon der Fall ist.

Auch in der jetzt vorgelegten Neufassung bleibt die Nachhaltigkeitsstrategie also in ihrer Ambition und in der Unterfütterung der einzelnen Elemente mit konkreten, nachweislich wirksamen Maßnahmen und Ressourcen hinter den wissenschaftlich klar belegten objektiven Notwendigkeiten zurück. Es ist daher vielleicht nicht verwunderlich, dass die Bundesregierung die z. T. scharfe Kritik am bisherigen Vorgehen bzw. der Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen, dem Nachhaltigkeitsrat oder auch dem Bundesrechnungshof entweder gar nicht oder so verzerrt wiedergibt, dass sie für uninformierte Leser/innen als Lob an der Nachhaltigkeitsstrategie missverstanden werden muss.

Die von der Bundesregierung sehr kurzfristig beschlossenen und umgesetzten umfassenden Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise belegen, dass die Bundesregierung tatkräftig agieren und umfangreiche Ressourcen mobilisieren kann, wenn sie von der Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Maßnahmen überzeugt ist. Letzteres scheint in Bezug auf die Ziele und Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie (noch) nicht der Fall zu sein.
Auch in sich selbst ist die Strategie nicht kohärent: In Kapitel A werden „Transformations-bereiche“ und „entry points“ definiert, in denen eine Erreichung einzelner Nachhaltigkeitsziele besonders stark die Aussichten auf einen Gesamterfolg der Nachhaltigkeitsbemühungen in allen Zielen erhöhen würde. In Bezug auf den Transformationsbereich „Ernährung und Landwirtschaft“ wird richtigerweise die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Politikansatzes zur Transformation des Ernährungssystems beschrieben. Bei den Einzelzielen und -maßnahmen in Kapitel C wird jedoch eben dieser ganzheitliche Ansatz im Sinne einer auch vom Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) geforderten „integrierten Ernährungspolitik“ nicht verfolgt.
Auch die im Ausblick (Kapitel D) als notwendig beschriebenen „schnellen und weiten“ Schritte zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele finden in den Einzelmaßnahmen in Kapitel C keine Entsprechung.

Um der Nachhaltigkeitsstrategie zur notwendigen Wirksamkeit zu verhelfen, muss sich nicht nur ihre Ambition erhöhen, sondern auch ihre Wirkung in der Umsetzung. Dazu sollten die Kapazitäten des Bundeskanzleramtes zur Koordination und Führung der NHS gestärkt werden.


Anmerkungen zu konkreten Punkten in Kapitel C (deutscher Beitrag zu den SDGs)

Ziel 2.1 20 % ökologischer Landbau:

Im Strategie-Entwurf wird auf die vielfältigen Nachhaltigkeitsleistungen der ökologischen Landwirtschaft verwiesen, die auch wissenschaftlich gut belegt sind . Eine ambitionierte Ausweitung des ökologischen Landbaus würde also nicht nur zur Erfüllung des Einzelziels 2.1 beitragen, sondern auch die Erreichung der Zielindikatoren in anderen Nachhaltigkeits-feldern erleichtern, insbesondere bei den Zielen 3.1 e/f, 6.1 b, 11,12, 14.1 aa/ab und 15. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Frage, warum in der Strategie nach wie vor an einem bereits vor fast 20 Jahren formulierten Ziel von nur 20 % Ökolandbau-Fläche festgehalten wird, statt dieses Ziel vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und aktueller politischer Weichenstellungen wie der „Farm to Fork“-Strategie der EU-Kommission ambitionierter zu fassen. Angesichts der oben beschriebenen Dringlichkeit werden deutlich mehr als 20 % Ökolandbau notwendig sein, um die o. g. anderen Nachhaltigkeitsziele tatsächlich erreichen zu können.
Für die Ausweitung des Öko-Landbaus zur Erreichung von Umweltzielen spricht auch, dass sich die Verbraucher/innen über den Kauf von Bio-Lebensmitteln an den Kosten beteiligenund eine Umstellung auf Bio in der Regel nicht am Ende der jeweils fünfjährigen Bindung an Umweltprogramme der Agrarförderung endet. Die Umstellung ist zumeist eine Lebensentscheidung, die dauerhaft für eine natur- und tierfreundliche Landwirtschaft sorgt und mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum schafft bzw. erhält.

Das statistische Bundesamt betont in seiner Beschreibung der Zielerreichung dieses Indikators, dass mit den bisherigen Maßnahmen und Ressourcen offensichtlich eine Erreichung des Strategie-Ziels von 20 % Ökolandbau bis 2030 nicht realisiert werden kann. Allerdings möchten wir auch darauf hinweisen, dass der Betrachtungszeitraum zur Entwicklung des Öko-Landbaus im Entwurf veraltet ist. In den vergangenen 5 Jahren ist die Bio-Fläche in Deutschland um 50 % angestiegen. Die Erreichung des Ziels von 20 % und auch 25 % ist daher durchaus realisierbar, wenn die dafür notwendigen politischen Weichenstellungen vorgenommen werden.
In der Dialogfassung wird die zentrale Bedeutung der Zahlungen aus der gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für die weitere Entwicklung der Öko-Fläche betont. Dabei ist die Vorzüglichkeit der Öko-Förderung gegenüber anderen Agrarförderprogrammen entscheidend. Nur wenn die Förderkulisse für den sehr grundlegenden Transformations-schritt einer Umstellung auf Ökolandbau (die in aller Regel dauerhaft erfolgt) deutlich attraktiver gestaltet ist als alternative Förderprogramme, wird sich die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe dauerhaft weiter erhöhen.
Angesichts der jüngsten Beschlüsse von Rat und Europaparlament zur Reform der GAP wird das nur möglich sein, wenn sich die Bundesregierung konsequent zu einer maximalen Mobilisierung der EU-Zahlungen für die Ausweitung des Ökolandbaus verpflichtet. Aufgrund der Hochwertigkeit der Umweltleistungen des Öko-Landbaus ist seine Verankerung in der zweiten Säule sinnvoll. Das Ziel von 20 % Ökolandbau erfordert (1.) eine umfassende bzw. jährlich steigende Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule und (2.) die uneingeschränkte Kombinierbarkeit sämtlicher dafür in Frage kommender Förderangebote für Bio-Betriebe, egal ob diese Angebote der ersten oder der zweiten Säule zugeordnet sind.

Die von der Bundesregierung in der Strategie als weitere zentrale Maßnahmen und Förderinstrumente für den Ökolandbau aufgeführte Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) und das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) wurden in den letzten Jahren weder institutionell verstärkt (z. B. durch eine Stabstelle im BMEL oder Personalressourcen für eine aktivere Steuerung der Strategie), noch in dem notwendigen Umfang aufgestockt (BÖLN). Inflationsbereinigt und unter Berücksichtigung der nicht für Fragestellungen der ökologischen Produktion genutzten Mittel liegen die real für den Ökolandbau vorgesehenen Projektmittel des BÖLN aktuell deutlich unter den Mittelansätzen der Jahre 2002 bis 2010. Die Haushaltsmittel für die in der Nachhaltigkeitsstrategie zu Recht positiv hervorgehobene Eiweißpflanzenstrategie des BMEL sollen nach den Wünschen des Ressorts für 2021 sogar um 20 % gekürzt werden.

Der politische und finanzielle Fokus der BMEL-Bemühungen für eine Ausweitung des Ökolandbaus vernachlässigt bisher die nachgelagerten Bereiche der Wertschöpfungskette und insbesondere die Schlüsselrolle der Verarbeitungsunternehmen. Eine ökologische Milchviehhaltung ist ohne Molkereien mit Biomilch-Verarbeitung unmöglich, ähnlich existenziell sind bio-zertifizierte Schlacht- und Zerlegebetriebe für die ökologische Schweine- Rinder- und Geflügelmast etc. Auch für die mehrfach erwähnte geplante Ausweitung der Nutzung von Bio-Produkten in der Gemeinschaftsgastronomie ist eine breite Vielfalt und dezentrale Verteilung von Bio-Verarbeitungsunternehmen zwingende Voraussetzung. Um auch im vor- und nachgelagerten Bereich die notwendige Dynamik auslösen bzw. unterstützen zu könnten, bräuchte es einen integrierten Politikansatz der gesamten Bundesregierung, der über das Agrarressort hinausgeht und z. B. die Förderprogramme der Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern wie die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) umfasst, sowie die Forschungs-förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Auch die eigene Zielsetzung der ZöL „Nachfragepotenziale voll ausnutzen und weiter ausbauen“ wird mit den bisher auf Regierungsebene definierten Maßnahmen nicht bzw. kaum umgesetzt – wie in vielen anderen Bereichen der Nachhaltigkeitsstrategie auch wegen fehlender verbindlicher Volumen- und Zeit-Ziele (z. B. für die öffentliche Gemeinschafts-verpflegung) und wegen nicht ausreichender Ressourcen.
Ohne konkretere Ziele, Maßnahmen und vor allem deutlich höhere Investitionen des Bundes wird weder das Ziel 20 % Ökolandbau bis 2030 erreicht werden können, noch die für die Erreichung anderer Indikatoren notwendige, darüberhinausgehende Ausweitung.

Ziel 3: Ein gesundes Leben fördern

Die Ausgaben für Gesundheit stiegen laut Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2018 auf 391 Milliarden Euro (S. 103). Etwa ein Drittel dieser Kosten, also über 100 Milliarden Euro jährlich (!) gehen wissenschaftlichen Studien zufolge auf ernährungsbedingte Erkrankungen zurück . Wie die Entwicklung des Indikators 3.1 e/f zeigt, nimmt die Adipositas-Rate zumindest bei Erwachsenen kontinuierlich weiter zu. Für Übergewicht und Adipositas ist das Ernährungs- und Bewegungsverhalten maßgeblich (s. S. 107). Gesunde Ernährung ist also gefragt. Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) hat in seinem Gutachten „Politik für eine nachhaltigere Ernährung“  dringend einen integrierten Politikansatz gefordert, der vor allem die Ernährungsumgebung der Menschen in den Fokus nimmt und durch klare politische Weichenstellungen dafür sorgt, dass nachhaltigkeits- und gesundheitsförderliche Ernährungsangebote unterstützt und nicht-nachhaltige und gesundheitsschädliche Angebote und Umgebungen zurückgedrängt werden. Ökologisch produzierte Lebensmittel können dabei einen wichtigen Beitrag leisten, da sie aufgrund ihrer Zusammensetzung, der verwendeten Herstellungsverfahren und der durch die Zutaten bedingten Preisbildung z. B. eine stärker pflanzenbasierte und an eine Vollwerternährung angelehnte Ernährungsweise unterstützen.
Wie das WBAE-Gutachten eindrücklich aufzeigt, lässt sich mit Informationsangeboten, die von den Zielgruppen aktiv abgerufen werden müssen, für eine nachhaltige Veränderung gesundheitsschädlicher Konsummuster nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Auch die jetzt eingeführte „NutriScore“-Nährwertkennzeichnung und eine Reduzierung der Nährstoffe Fett, Salz und Zucker sind dafür bei weitem nicht ausreichend. Wichtiger wäre z. B. eine Kennzeichnungsystematik, die auch den Verarbeitungsgrad der Lebensmittel berücksichtigt, da neuere wissenschaftliche Studien zeigen, dass stark verarbeitete Lebensmittel häufig preiswert sind, aber eine hohe Nährstoffdichte aufweisen und damit Krankheiten wie Übergewicht, Adipositas, Diabetes mellitus etc. befördern.

Zur Gewährleistung der Gesundheit der Bevölkerung wie auch der Einhaltung der planetaren Belastungsgrenzen muss die Bundesregierung bereit sein, hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit problematische Produkte, Zutaten oder Produktionsweisen und deren Bewerbung konsequenter zu regulieren.
Auch Ernährungsbildung darf sich nicht länger auf eine oberflächliche Vermittlung theoretischen Wissens beschränken, sondern muss über die auch praktische Vermittlung von Wissen über die Zutaten bzw. Inhaltsstoffe von Lebensmitteln, deren Entstehung und die Zubereitung von Mahlzeiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen echte Ernährungskompetenz aufbauen und fördern. Positive Beispiele wie die „Food for Life“-Initiative in Großbritannien oder der legendäre „TipTopf“ in der Schweiz belegen, dass und wie solche Konzepte landesweit realisiert werden können.
Ähnlich dem Digitalisierungspakt für Schulen sollte ein Bund-Länder-Programm zur Ernährungsbildung implementiert werden, bei dem der Bund Länder und Kommunen dabei unterstützt, in moderne Schulküchen, -mensen und Schulgärten zu investieren, während die Länder gleichzeitig ihre Ernährungsbildungsbemühungen entsprechend ausbauen.

Appelle an das Ernährungs- und Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger sind zudem nur dann glaubwürdig, wenn auch die öffentliche Hand selbst in der eigenen Beschaffungs- und Verpflegungspolitik als Vorbild agiert. Mit niedrigen einstelligen Prozentanteilen von Bio-Zutaten in den Verpflegungseinrichtungen des Bundes und einer völlig unzureichenden Ausstattung der bundeseigenen Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung ist die Bundesregierung aktuell noch sehr weit von einer derartigen Vorbildfunktion entfernt.

Ziel 11: Städte/Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Die nachhaltige Ernährung der städtischen Bevölkerung – möglichst aus dem Umland der Zentren – ist ein entscheidendes Instrument für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Initiativen wie das Netzwerk der Bio-Städte oder Bio-Modell- bzw. Musterregionen haben dafür bereits zahlreiche konkrete Konzepte und Erfolge geliefert, die bisher in der Nachhaltigkeits-strategie in Ziel 11 nicht gewürdigt werden. Öko-regionale Ernährungskonzepte lassen sich durch Urban-Gardening-Ansätze auf öffentlichen oder Gemeinschaftsflächen oder mit dem Konzept der „essbaren Stadt“ ideal flankieren. Eine ökologische Bewirtschaftung städtischer Grünflächen sollte im Einklang mit Ziel 2.1 im Jahr 2020/21 selbstverständlich sein.

Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

In der Einführung zu Ziel 12 wird auf notwendige Veränderungen der Lebensstile und Wirtschaftsweise hingewiesen. Die im Anschluss dargestellten Maßnahmen bzw. Initiativen der Bundesregierung (Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung, Netzwerk nachhaltiger Konsum, Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), die nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, Informationen zu glaubwürdigen Labels und Siegel und erneut die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL, s. o.) werden aber nicht konsequent, in ausreichendem Umfang oder mit ausreichenden Ressourcen angegangen. So ist die Initiative „Bio Bitte“ mit dem Ziel einer Erhöhung des Marktanteils von ökologisch erzeugten Produkten und Lebensmitteln auf 20 % in öffentlichen Kantinen bisher nicht mit einer Zeitschiene versehen und bleibt daher unverbindlich (s. S. 234). Anders als im Entwurf der Nachhaltigkeitsstrategie dargestellt, kann das vom BMEL geplante staatliche Tierwohlkennzeichen in seiner jetzigen Konzeption nicht zu einer deutlichen Verbesserung des Tierwohls beitragen, weil es im Unterschied zur erfolgreichen EU-Eierkennzeichnung keine eigene Stufe für die ökologische Tierhaltung vorsieht.

Ähnlich wie in der Ernährungspolitik sind auch bei Menschenrechts- und anderen Nachhaltigkeitsfragen in der globalen Lieferkette nicht nur die Unternehmen (und Verbraucher/innen) für einen nachhaltigeren Konsum verantwortlich. Hier hat es die Bundesregierung zu großen Teilen selbst mit in der Hand, über entsprechende Vereinbarungen in bilateralen bzw. multilateralen Handelsabkommen, die Rahmenbedingungen zugunsten fairer Handelsbeziehungen zu definieren.