Den Weg für Drohnen ebnen

Aktionsplan "unbemannte Luftfahrtsysteme" Den Weg für Drohnen ebnen

Ob in der Logistik, der Landwirtschaft, für medizinische Transporte, im Umwelt- und Naturschutz oder künftig gar als "Flugtaxis": Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten, die das Leben der Menschen erleichtern können. Ein Aktionsplan der Bundesregierung soll dafür den Rahmen schaffen.

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Mit ihrem Aktionsplan "Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte" will die Bundesregierung den neuen Verkehrsträgern den Weg in die Anwendung ebnen und Deutschland als wettbewerbsfähigen Innovationsstandort etablieren - unter der Prämisse, gleichzeitig die öffentliche Sicherheit und Ordnung als höchstes Gut zu wahren.

Unbemannte Luftfahrtsysteme (Unmanned Aircraft Systems - UAS) sind gemäß § 1 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes "unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden". Umgangssprachlich werden sie auch als "Drohnen" bezeichnet.

Welche Ziele hat der Aktionsplan?

Mit ihrem Aktionsplan verfolgt die Bundesregierung im Wesentlichen drei Ziele:

1) Deutschland soll Leitmarkt im Bereich der unbemannten Luftfahrt werden. Dies umfasst zum einen die aktive Mitarbeit bei der Setzung internationaler Sicherheits-, Datenschutz-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards. Zum anderen gilt es, Deutschland als Innovationsstandort zu etablieren und den positiven Beitrag von UAS zur Wertschöpfung zu sichern.

2) Das automatisierte und vernetzte Fliegen soll in die Praxis gebracht werden. Dazu sollen Erlaubnisverfahren unter Wahrung der öffentlichen Sicherheit sowie des Natur- und Umweltschutzes vereinfacht werden. Wichtiges Element ist die unbürokratische Vereinheitlichung von Prozessen, um Anwendungen im gesamten Bundesgebiet zu ermöglichen.

3) Der Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Umwelt soll weiter verbessert werden. Sachgerechte und rechtssichere Lösungen in diesen Handlungsfeldern sind maßgeblich für die flächendeckende Einführung der noch neuen Technologie. Nur so kann es gelingen, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen.

Wie wird der Aktionsplan umgesetzt?

Als Leitlinien auf dem Weg zum Regelbetrieb dienen der Bundesregierung die drei Ziele, die sie sich gesetzt hat, um UAS als neue Verkehrsträger zu etablieren. Innerhalb dieses Rahmens wird sie gemeinsam mit relevanten Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft die konkreten Schritte definieren.

Die Umsetzung des Aktionsplans wird von der Bundesregierung ressortübergreifend überwacht und strategisch gesteuert. Die Federführung der Ressorts für einzelne Bereiche bleibt unberührt. Eine Programmgruppe auf Arbeitsebene und der UAS-Beirat des Bundesverkehrsministeriums werden den Prozess unterstützen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Seit 2018 findet die Rechtsetzung für den Betrieb unbemannter Fluggeräte auf EU-Ebene statt. Grundlage ist die sogenannte EASA-Grundverordnung. Mit den am 1. Juli 2019 in Kraft getretenen EU-Verordnungen (EU) 2019/945 und (EU) 2019/947 sind weitere rechtliche Vorgaben ergangen und grundsätzlich ab dem 1. Juli 2020 von den EU-Mitgliedstaaten anzuwenden.

Aufgrund der europäischen Regelungskompetenz entfällt die Möglichkeit, den Rechtsrahmen für die unbemannten Luftfahrtsysteme national selbstständig zu gestalten. Die Mitgliedstaaten verfügen aber weiterhin über die Möglichkeit, Regelungen zum Schutz vor dem mutwilligen Missbrauch von UAS oder zum Schutz der Privatsphäre und der Umwelt zu treffen.

Hintergrund: Was sagen die Zahlen?

  • In Deutschland sind rund 500.000 Drohnen in Umlauf. Davon werden 455.000 Drohnen privat und 19.000 Drohnen kommerziell genutzt.
  • In Deutschland gibt es knapp 400 Unternehmen, die rund 10.000 Menschen in Bereichen wie Vermessung, Inspektionen oder Film- und Fotoaufnahmen beschäftigen.
  • Seit 2012 wurden 170 Millionen US-Dollar in deutsche Unternehmen investiert, die sich auf Drohnen und Flugtaxis spezialisiert haben.
  • Der deutsche Drohnenmarkt ist 574 Millionen Euro groß. Davon entfallen 404 Millionen Euro auf den kommerziellen und 169 Millionen Euro auf den privaten Drohnenmarkt.
  • Die Zahl der einsatzbereiten Drohnen in Deutschland wird sich bis 2030 auf rund 850.000 Drohnen erhöhen. Davon werden 126.000 kommerziell genutzt werden.
  • Der deutsche Drohnenmarkt wird bis 2030 auf fast drei Milliarden Euro anwachsen; das Wachstum wird vor allem durch den kommerziellen Markt getrieben.