Indischer Elefant steht künftig unter Schutz

Fragen und Antworten zur UN-Konferenz Indischer Elefant steht künftig unter Schutz

Die Weltgemeinschaft hat auf der UN-Artenschutzkonferenz im indischen Gandhinagar ein klares Zeichen für den Artenschutz gesetzt: Zukünftig stehen der Indische Elefant, der Jaguar sowie mehrere Hai- und Vogelarten unter besonderem internationalen Schutz. Wie der Schutz der Tiere umgesetzt werden soll und was die Staaten darüber hinaus beschlossen haben - ein Überblick.

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Foto zeigt einen Elefanten

Auch er soll besser geschützt werden: der Indische Elefant. Er ist nach dem Afrikanischen Elefanten das zweitgrößte Landtier der Erde.

Foto: Getty Images/Santosh Saligram

Worum ging es bei der UN-Artenschutzkonferenz?

Im Mittelpunkt der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (kurz: UN-Artenschutzkonferenz) in Gandhinagar in Indien stand der Biodiversitäts- und Artenschutz. Die Bundesregierung hat sich hier besonders für den Schutz des auch in Deutschland heimischen Hundshais eingesetzt. Dieser wird in der Nordsee und den Weltmeeren immer seltener.
Darüber hinaus setzte sich die Bundesregierung dafür ein, dass erstmals auf internationaler Ebene die zunehmende Lichtverschmutzung und das Insektensterben thematisiert wurden.
"Das Jahr 2020 muss zum Wendepunkt für den internationalen Arten- und Naturschutz werden. Die Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention in Indien hat hierfür den Ton angegeben: Wir brauchen weitere Fortschritte, um bedrohte Tierarten vor dem Aussterben zu schützen." So das Fazit von Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Was haben die Teilnehmer beschlossen?

Zehn weitere bedrohte wandernde Tierarten, darunter der Indische Elefant, der Jaguar sowie mehrere Hai- und Vogelarten stehen jetzt unter internationalem Schutz. Betroffene Staaten sollen den Pestizideinsatz in und um ausgewiesene Schutzgebiete senken, um Insekten besser zu schützen. Auch die Herausforderung der übermäßigen Lichtverschmutzung soll weltweit gemeinsam angegangen werden. Zudem wurden Maßnahmen beschlossen, um die Tiere zu schützen, deren Lebensräume durch den zunehmenden Ausbau der Infrastruktur bedroht sind. Hier sollen artenspezifische Querungshilfen helfen.

Welche Tierarten sind besonders betroffen?

Viele Vogelarten, darunter Störche und Seeschwalben, legen jährlich lange Strecken zurück. Sie wandern zwischen Überwinterungsgebieten und Sommerlebensräumen, haben besondere Fortpflanzungsgebiete sowie Nahrungs- und Ruhelebensräume. Dabei überquerem sie oft auch Staatsgrenzen. In manchen Ländern werden sie dabei jedoch unkontrolliert und unselektiert gejagt und gewildert. In anderen Ländern verenden sie an überirdischen Stromleitungen.
Auch andere wandernde Tiere sind bedroht: Dächer werden zugemauert und abisoliert, so dass Fledermäuse dort keine Zuflucht mehr finden. Breite Straßen und lange Zäune unterbrechen Jahrhunderte alte Wanderwege von Elefanten und Antilopen. Unkontrollierte Jagd sowie Unterwasserlärm schädigen Wale, Delfine und Fische.

Welche Rolle spielt Artenschutz in Deutschland?

Im Rahmen der Bonner Konvention setzt sich Deutschland unmittelbar für den Schutz der europäischen Fledermauspopulationen und Wasservögel ein. Die Bundesregierung ergreift zudem Maßnahmen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer und der Kleinwale in Nord- und Ostsee. Des Weiteren engagiert sich Deutschland für den Schutz der mitteleuropäischen Vogelpopulation der Großtrappe, der Seggenrohrsänger (ebenfalls ein Vogel), der wandernden Greifvögel und der wandernden Haie.

Wie wird der Schutz rechtlich umgesetzt?

Je nach Schutzbedürftigkeit sind die Tiere in zwei Anhängen des Artenschutzübereinkommens gelistet. Tiere, die in Anhang I gelistet sind, sind vom Aussterben bedrohte Arten. Die betroffenen Staaten müssen Maßnahmen und Verbote zum Schutz dieser Arten ergreifen: Lebensstätten müssen erhalten werden, Wanderungshindernisse beseitigt, Jagen, Fischen und absichtliches Beunruhigen werden verboten. Die in Anhang II gelisteten Tiere befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Außerdem sind ihre Populationsgröße oder ihr Verbreitungsgebiet gefährdet. Ihr Schutz wird durch Regionalabkommen zwischen den betroffenen Staaten gewährleistet. Die Bonner Konvention bietet hierfür den Rahmen und garantiert gleichzeitig Mindestanforderungen.

Die UN-Artenschutzkonferenz der Bonner Konvention (auch Convention on Migratory Species) befasst sich mit dem Schutz wandernder Tierarten. Das Übereinkommen wurde auf Initiative Deutschlands 1979 in Bonn ins Leben gerufen und trat 1983 in Kraft. Seitdem haben 130 Länder das Übereinkommen unterzeichnet. Geschützt werden Tiere, die zyklisch oder vorhersehbar eine oder mehrere nationale Zuständigkeitsgrenzen überqueren. Das sind vor allem Zugvögel, aber auch Wale, Delfine, Meeresschildkröten, Fische, manche Schmetterlinge und einige Landsäugetiere.