Was tut die Bundesregierung im Bereich Migration und Integration?

Flüchtlingspolitik, Asylverfahren Was tut die Bundesregierung im Bereich Migration und Integration?

So viele Menschen wie noch niemals zuvor sind auf der Flucht - weltweit liegt ihre Zahl bei mehr als 70 Millionen. Das ist ein wichtiges Thema auch für Deutschland. Was sind die Ziele der Bundesregierung in der Flüchtlingspolitik, bei Integration und Asylverfahren? Was haben wir bisher erreicht und was werden wir als nächstes tun? Ein Überblick.

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Ein Mann rettet in Syrien ein kleines Kind aus Trümmern.

Ein Mann rettet in Syrien ein kleines Kind aus Trümmern: Deutschland steht zu seinen humanitären und rechtlichen Verpflichtungen und hilft denen, die auf der Flucht sind.

Foto: picture alliance/AP Photo/Ameer Alhalbi

Die Ausgangslage

Weltweit sind mehr als 70 Millionen Menschen auf der Flucht. Mehr als jemals zuvor. Das Leid und die damit verbundenen Probleme lassen sich nicht durch ein Land allein oder eine einzelne Maßnahme lösen. Hier muss die Staatengemeinschaft gemeinsam handeln und an vielen Stellen ansetzen.

Deutschland setzt sich zusammen mit anderen Ländern intensiv für die Bekämpfung der Ursachen ein, die zu Flucht und illegaler Migration führen. Zugleich stehen wir zu unseren rechtlichen und humanitären Verpflichtungen und helfen denen, die auf der Flucht sind. Vor allem durch finanzielle Unterstützung derjenigen Länder, die Flüchtlinge aufnehmen. Nach Zahlen des UNHCR leben aktuell rund 84 Prozent der Geflüchteten nach wie vor in Entwicklungsländern, die meisten von ihnen in den Nachbarländern ihrer Heimat. Unterstützung ist hier dringend nötig. Und wir helfen auch durch die Aufnahme von Menschen, die Schutz brauchen, hier in Deutschland.

Immer wieder sind Menschen auf der Flucht vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland gekommen: zum Beispiel einzelne Schutzsuchende, aber auch größere Gruppen wie zum Beispiel die sogenannten Boatpeople aus Vietnam in den 1970er-Jahren, Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem zerfallenden Jugoslawien in den 1990ern oder Menschen, die seit 2015 vor dem Krieg in Syrien geflohen sind. 

Kein Land der Welt kann unbegrenzt Schutzsuchende aufnehmen. Migration muss gesteuert werden. Und nur wenn Schutzsuchende, die ein Recht haben, hier zu bleiben, wirklich in die Gesellschaft integriert werden, das heißt unterkommen, sich Sprache, Recht und Gepflogenheiten des Aufnahmelandes aneignen, eine Arbeit aufnehmen und am sozialen Leben teilnehmen, kann ein gutes Zusammenleben gelingen. Dabei sind alle – neben den Schutzsuchenden auch Politik, Gesellschaft und Wirtschaft – gefordert. 

Unsere Ziele sind

…in der Flüchtlingspolitik

  • Wir halten fest an dem Asylgrundrecht des Grundgesetzes und an dem Flüchtlingsschutz der Genfer Flüchtlingskonvention. 
  • Wir wollen Fluchtursachen bekämpfen, nicht Flüchtlinge, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der EU
  • Wir wollen illegale Migration nach Europa weiter eindämmen und stattdessen in kontrolliertem Umfang sichere, geordnete, legale Migration stärken. 
  • Wir wollen die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten fortsetzen und weiter ausbauen.
  • Wir treten in der EU für ein krisenfestes und solidarisches gemeinsames Asylsystem ein. Dazu gehören effiziente Asylverfahren, rasche Rückführungen von nicht Schutzbedürftigen und – im Krisenfall – eine faire Verteilung von Schutzbedürftigen. 

…bei der Fachkräfteeinwanderung

  • Deutschland braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte. Deshalb haben wir ein Regelwerk für eine gesteuerte Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt erarbeitet. Es ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Maßgeblich dafür sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft, Qualifikation, Sprachkenntnisse und das Alter. 
  • Wir gestalten den Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte, also Hochschulabsolventen und Einwanderer/innen mit qualifizierter Berufsausbildung und ihre potenziellen Arbeitgeber transparenter, leichter und schneller.

…bei der Integration

  • In einer Strategie nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" sollen sich alle Integrationsmaßnahmen versammeln. Hierdurch soll zugleich die Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen verbessert und eine effizientere Wahrnehmung der Zuständigkeiten ermöglicht werden. Die Wirksamkeit der Integrationsmaßnahmen wird genauer überprüft. 
  • Personen, die voraussichtlich länger in Deutschland bleiben, sollen besseren und schnelleren Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt erhalten.

…bei den Asylverfahren

  • Asylverfahren müssen schnell, umfassend und rechtssicher ablaufen. Hierzu sollen verschiedene Verfahrensschritte in Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (AnkER- beziehungsweise funktionsgleichen Einrichtungen) räumlich unter einem Dach gebündelt werden. 

Das haben wir bisher erreicht

…in der europäischen Flüchtlingspolitik/bei der Bekämpfung der Fluchtursachen

  • Die Ankunftszahlen in Europa sind kontinuierlich weiter gesunken:  Waren es 2017 noch rund 185.000 Ankünfte, sank die Zahl 2018 bereits auf 141.000. Im vergangenen Jahre waren es 125.000.

    Die Grafik zeigt mit drei Balken die Entwicklungt der Ankunftszahlen in Europa. 2018 kamen 185.000 Menschen, 2018 141.000 Menschen und 2019 141.000 Menschen.

    Die Ankunftszahlen in Europa sind kontinuierlich weiter gesunken.

    Foto: Bundesregierung

  • Die Europäische Grenz- und Küstenschutzagentur Frontex wird bis 2027 auf 10.000 Grenzbeamte aufgestockt. Die neue ständige Reserve soll die EU-Länder beim Außengrenzschutz und Rückführungsaufgaben sowie beim Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität unterstützen. 
  • Die EU-Türkei-Erklärung vom März 2016 hat Wirkung gezeigt: Kamen im Oktober 2015 noch circa 7000 Menschen durchschnittlich am Tag auf den Inseln an, sind es seit Inkrafttreten der EU-Türkei-Erklärung 104.
  • Der EU-Treuhandfonds für Afrika – 2015 eingerichtet, um zu stabilisieren und die Auslöser von Flucht und irregulärer Migration zu bekämpfen – hat mittlerweile ein Volumen von 4,5 Milliarden Euro. 
  • EU-Migrationspartnerschaften: Die Bundesregierung unterstützt vor allem die Partnerschaft mit Niger, dem wichtigsten afrikanischen Transitland. Gemeinsam ist es gelungen, die Transitmigration durch das Land signifikant einzudämmen.
  • Der 2017 gestartete "Compact with Africa"  ist eine partnerschaftliche Initiative, um Investitionsanreize zu verbessern und vorhandene industrielle Kerne in Afrika zu stärken. Zwölf reformorientierte afrikanischer Länder haben sich der Initiative inzwischen angeschlossen. Sie werden dabei unterstützt, das Geschäftsklima zu verbessern, die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Initiative zur Beschäftigung Jugendlicher im ländlichen Raum sowie ein Programm zur Förderung des Zugangs von Mädchen zu Informations- und Kommunikationstechnologien ergänzen die Palette der Maßnahmen.
  • Deutschland unterstützt das EU-Neuansiedlungsprogramm (EU-Resettlementprogramm), mit dem 2020 EU-weit 20.000 zusätzliche Plätze für schutzbedürftige Flüchtlinge aus der Türkei, dem Nahen Osten und Afrika geschaffen werden sollen. Deutschland stellt innerhalb des Programms 5.500 Plätze für besonders schutzbedürftige Menschen bereit. 2018/19 haben die EU-Mitgliedstaaten insgesamt 41.300 Menschen auf diesem Wege aufgenommen.
  • In der Region in und um Syrien liegt ein Schwerpunkt des deutschen Engagements. Deutschland unterstützt das Welternährungsprogramm seit 2016 mit weit mehr als 1,4 Milliarden Euro. Es kann in Syrien und Umgebung monatlich mehr als sieben Millionen Menschen mit Nahrung versorgen.
  • Seit Ende 2018 gibt es erstmals eine umfassende internationale Vereinbarung zur Migration: den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ("Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration", GCM). Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine politische Willenserklärung. Das Ziel: irreguläre Migration zu reduzieren beziehungsweise zu verhindern und stattdessen sichere, geordnete und legale Migration zu fördern.
  • Der Globale Pakt für Flüchtlinge ("Global Compact on Refugees", GCR) der Vereinten Nationen ergänzt seit 2018 die Genfer Flüchtlingskonvention. Er zielt vor allem auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen.

…bei der Fachkräfteeinwanderung

  • Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben wir den Zuzug von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus Nicht-EU-Staaten erleichtert. Entscheidende Neuerungen sind zum Beispiel die Bündelung behördlicher Zuständigkeiten und beschleunigte Verfahren. Bestand früher beispielsweise die Pflicht, zu prüfen, ob es für eine Stelle nicht auch deutsche Bewerber oder Personen aus dem EU-Ausland oder dem EWR gibt, so entfällt diese bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag. Außerdem gibt es nun auch die Möglichkeit, zur Suche eines Ausbildungsplatzes nach Deutschland zu kommen. 
  • Das Beschäftigungsduldungsgesetz schafft Rechtssicherheit für bereits in Deutschland lebende Geduldete und ihre Arbeitgeber. 

…bei den Verfahren, Aufenthalt und Rückkehr

  • Wer Asyl beantragt, ist stärker verpflichtet, im Verfahren aktiv mitzuwirken : zum Beispiel mündliche oder schriftliche Angaben zu machen, Pass beziehungsweise Passersatz, Urkunden und sonstige Unterlagen vorzulegen oder vorgeschriebene erkennungsdienstliche Maßnahmen zu dulden.
  • Der Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter ist seit 2018 neu geordnet: Die Anzahl ist auf maximal 1.000 Personen pro Monat festgelegt und weiterhin dürfen nur engste Familienangehörige nachziehen.
  • Die Bundesregierung hat auch die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsstaaten bei Rückführungen verbessert. Regelmäßig werden intensive bilaterale Gespräche geführt.
  • Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz erschwert unter anderem abgelehnten Asylbewerbern, ihre Abschiebung zu verhindern und führt einen neuen Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität ein. Außerdem wurden die Abschiebungshaft und der Ausreisegewahrsam praktikabler ausgestaltet und die sog. Mitwirkungshaft neu eingeführt.
  • Das zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz verbessert die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden und den Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden. 

…in der Integration

Junge geflüchtete Studenten aus Syrien und dem Iran beugen sich in einem Mathematik- und Deutschkurs über Schulungsunterlagen.

Junge geflüchtete Studenten aus Syrien und dem Iran besuchen in Berlin einen  Mathematik- und Deutschkurs.

Foto: Judith Affolter

  • Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vom Juni 2019 werden Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive frühzeitig gefördert und schneller in den Arbeitsmarkt integriert. Der Zugang Geflüchteter, die voraussichtlich länger in Deutschland bleiben, zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie zur Ausbildungsförderung wird leichter.
  • Mit der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat die Bundesregierung die Bedarfssätze angepasst und eine bestehende Förderlücke geschlossen. Geflüchtete, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, können künftig auch nach dem 15. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Damit wird verhindert, dass sie eine Lehre oder ein Studium aus finanziellen Gründen abbrechen müssen. Um Integration auch durch Übernahme von Ehrenämtern zu fördern, gibt es künftig hierfür einen Freibetrag. 
  • Die Bundesregierung hat die unabhängige Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit ins Leben gerufen. Sie erarbeitet Standards, wie Integration auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft verbessert werden kann.
  • Die neu geschaffene Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten unterstützt insbesondere Frauen mit Einwanderungsgeschichte bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt.
  • Die Unterstützung Ehrenamtlicher und zahlreiche Sportprojekte der Integrationsbeauftragten mit der Stiftung der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Deutschen Olympischen Sportbund helfen Zuwanderern, Fuß zu fassen.

Und das werden wir als nächstes tun

  • Um die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration genauer zu identifizieren, hat die Bundesregierung eine Fachkommission "Fluchtursachen" einberufen. Sie soll Vorschläge für eine Minderung der Fluchtursachen erarbeiten und bis Frühjahr 2021 der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorlegen.
  • Die EU-Kommission hat nun einen Vorschlag für ein gemeinsames EU-Asyl- und  Migrationspaket vorgestellt. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sind die Steuerung der Migration und der Umgang mit Flüchtlingen die zentralen Zukunftsfragen, für die Europa überzeugende Antworten finden muss.
  • Mit dem Nationalen Aktionsplan Integration steuert und bündelt die Bundesregierung bestehende Integrationsmaßnahmen und entwickelt sie weiter. Hierzu arbeiten Ministerien, Länder, Kommunen, die Wirtschaft, die Zivilgesellschaft und die Migrantenorganisationen zusammen, um den Prozess der Integration zu unterstützen.