Strengere Prüfung von Investitionen

Außenwirtschaftsgesetz Strengere Prüfung von Investitionen

Abflüsse von Informationen oder Technologie verhindern, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können - das will die Bundesregierung mit einer Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes erreichen. Die Regelungen gelten für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Investoren von außerhalb der EU.

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Eine Montagearbeiterin zeigt farbig ummantelte Kaltlichtkabel.

Die Bundesregierung verschärft die Prüfung von Investitionen.

Foto: picture-alliance/dpa/Kasper

Die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen soll damit noch effektiver gemacht werden - der Prüfmaßstab wird verschärft, eine entscheidende Regelungslücke geschlossen. Der Bundestag und der Bundesrat stimmten der Neuregelung zu.

Unionsinteressen berücksichtigen

Konkret wird bei ausländischen Investitionen künftig das Prüfkriterium einer "voraussichtlichen Beeinträchtigung" der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit angelegt - entsprechend der EU-Screening-Verordnung. Das Außenwirtschaftsgesetz geht bisher vom Prüfmaßstab der "tatsächlichen und schweren Gefährdung" aus.

Bei der nationalen Investitionsprüfung können zudem künftig auch mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse berücksichtigt werden.

Mit der Novelle wird im Wesentlichen die 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung umgesetzt, die erstmals auf europäischer Ebene Vorgaben zur Investitionsprüfung macht.

Erwerb während Prüfung "schwebend unwirksam"

Weiter wird jeder meldepflichtige Erwerb künftig "schwebend unwirksam" sein, solange die Investitionsprüfung läuft. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern wie Impfstoffen von einem einzigen Unternehmen abhängen kann. Abflüsse von Informationen oder Technologie, und damit ein rechtlicher oder faktischer Vollzug eines Erwerbs während der noch laufenden Prüfung, sollen verhindert werden. Bisher war dies nur im Rüstungssektor möglich. Eine Regelungs- und Verfolgungslücke wird damit geschlossen.

Außerdem wird das Außenwirtschaftsgesetz an die neunummerierte EU-Anti-Folter-Verordnung angepasst und die bislang im Satellitendatensicherheitsgesetz geregelte Erwerbsprüfung in die Investitionsprüfung nach Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung integriert.