Anreiz für weniger CO2-Emissionen

CO2 hat einen Preis Anreiz für weniger CO2-Emissionen

Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Über den nationalen CO2-Emissionshandel erhält auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Die Bundesregierung reinvestiert die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen oder als Entlastung für Bürgerinnen und Bürger.

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Im Film: Die neue CO2-Bepreisung Unser Klimaschutz: CO2 hat einen Preis

Nationaler Emissionshandel

Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen seit dem Jahreswechsel dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Damit ergänzt die Bundesregierung den europäischen Emissionshandel, der bereits für die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und den innereuropäischen Luftverkehr gilt – und erfolgreich zur Emissionsminderung beiträgt. Der Ausstoß von CO2 hat nun auch in den Bereichen Verkehr und Wärme einen Preis. Wissenschaftliche Gutachten sehen darin den volkswirtschaftlich kosteneffizientesten Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.

Festpreis pro Tonne CO2

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startete 2021 mit einem Festpreis pro Tonne CO2. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt verkauft Zertifikate an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen.

Der neue CO2-Preis liegt seit Januar 2021 zunächst bei 25 Euro pro Tonne. Danach wird er schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.

Nach dieser Einführungsphase sollen die Verschmutzungsrechte per Auktion ersteigert werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate für den CO2-Ausstoß wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Der Preis bildet sich dann am Markt durch Angebot und Nachfrage.

Die Bundesregierung setzt auf einen moderaten Einstieg, um zu hohe finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verhindern. Sie können so mittelfristig auf künftige Preisentwicklungen reagieren, klimaschonende Produkte kaufen oder in solche Anlagen investieren. Ein verlässlicher Preispfad gibt ihnen größtmögliche Planungssicherheit.

Anreize für Klimaschutz

Für Wärme und Verkehr fehlte bisher ein wirksames Preissignal, das die CO2-Intensität durch den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen abbildet. Denn der europäische Emissionshandel gilt nicht für diese beiden Bereiche.

Der neue CO2-Preis macht den Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen teurer. Damit wird die Nutzung klimaschonender Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität, das Sparen von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energie lohnender.

Grafik zur neuen CO2-Bepreisung für Verkehr und Gebäude (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Die Bundesregierung hat eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Sie gilt ab dem Jahr 2021.

Die Grafik zeigt, wie die Bundesregierung die CO2-Bepreisung der Energiewirtschaft und der Industrie ab dem Jahr 2021 um einen CO2-Preis in den Bereichen Verkehr und Gebäude ergänzt.

Treibhausgasausstoß wirksam reduzieren: CO2-Bepreisung ausweiten auf Verkehr und Gebäude.

Foto: Bundesregierung

Eine umfassende CO2-Bepreisung schafft auch Anreize für Innovationen und die Entwicklung neuer Technologien. Wenn Emissionen teurer werden, können sich klimaneutrale Produkte und Geschäftsmodelle auf den weltweiten Märkten durchsetzen. Forschung und Innovation spielen in den Plänen der Bundesregierung eine große Rolle, um heute in die klimaneutrale Welt von morgen zu investieren.

Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern

Die Bundesregierung wird die zusätzlichen Einnahmen in die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 investieren – etwa für einen klimaschonenden Verkehr und energieeffiziente Gebäude. Sie wird zudem einen Teil als Entlastung für höhere Kosten an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben – zum Beispiel, indem sie die EEG-Umlage und damit die Strompreise senkt, die steuerliche Entfernungspauschale anhebt und eine Mobilitätsprämie gewährt.

Gesamteuropäische Perspektive

Deutschland und Frankreich unterstützen gemeinsam die Einführung einer CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandels und setzen sich für eine Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren ein.

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