Förderung steuern, Kosten senken

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Erneuerbare und Netze zusammendenken Förderung steuern, Kosten senken

Für die Energiewende weg von endlichen, fossilen Energiequellen hin zu Erneuerbaren ist eine aufmerksame Steuerung des zu fördernden Ausbaus von Alternativen und Netzen notwendig. Dazu werden auch immer mehr Partnerschaften, wie zum Beispiel mit Südafrika, gehören. Das ist wichtig, um die Versorgung weiterhin sicherstellen zu können und zugleich Kosten zu begrenzen.

4 Min. Lesedauer

Solaranlage auf einem Feld vor einer Biogasanlage

Die Vergütung für erneuerbaren Strom wird durch Ausschreibungen am Markt ermittelt.

Foto: istock/Getty Images/fotojog

Für eine raschere Energiewende werden die Ausbaupfade noch weiter verbessert. Damit kommt die Bundesregierung einer Prüfbitte des Bundestages nach, die im Zuge des Beschlusses der jüngsten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG) erklärt wurde. 

Bundesenergieminister Peter Altmaier: „Die Koalitionsfraktionen haben sich auf entsprechende Verbesserungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verständigt. Wir verdreifachen die Ausschreibungsmengen 2022 für Photovoltaik von 1,9 Gigawatt auf 6 Gigawatt und erhöhen sie für Wind an Land von 2,9 Gigawatt auf 4 Gigawatt. Wir sorgen dafür, dass die EEG-Umlage weiter sinkt - in den Jahren 2023 und 2024 soll sie höchstens 5 Cent/kWh betragen.“

Erleichtert werden soll auch das Repowering alter Windräder. Diese sollen künftig leichter durch neue, effizientere Windkraftanlagen ersetzt werden können. Um die Nutzung der Sonnenenergie zu steigern, sollen Kommunen an den Einnahmen von Photovoltaik-Anlagen beteiligt werden können. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für die Windenergie. Und schließlich soll regenerativ erzeugter Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen werden so beim Emissionshandel entlastet.

Diese in der Koalition vereinbarten Punkte fließen in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), in die Erneuerbare-Energien-Verordnung oder in das Bundes-Immissionsschutzgesetz ein. Der Bundestag hat die Änderungen am 24. Juni 2021 im Rahmen des Klima- und Energiepakets beschlossen. Der Bundesrat hat dem zugestimmt.

Schon über die Hälfte aus erneuerbaren Energien

Die erneuerbaren Energien liegen inzwischen über 50 Prozent über der Energiequelle von Stein- und Braunkohle. Damit hat der Ökostromanteil an dem Bruttostromverbrauch in Deutschland einen Rekord erreicht. Das entspricht einem Anstieg von nahezu fünf Prozent zum vergleichbaren Zeitraum im Jahr zuvor, wie die Branche verlautbart.

Ziel der Bundesregierung ist es, Strom mittelfristig nur noch aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen. Dazu bedarf es einer stetigen weiteren Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien. Ein Schritt dazu wurde zuletzt mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 geschaffen.

Erneuerbare und Netze zusammendenken

Mehr Energie zu erzeugen, die mangels passenden Netzes aber nicht an die möglichen Nutzer weitergeleitet werden kann, nützt nichts. Solange die Stromnetze nicht weiter optimiert und ausgebaut werden, wird sich auch kaum ein möglicher Anbieter bereit erklären, mehr erneuerbare Energien zu erzeugen, geschweige denn in neue Erzeugungsanlagen zu investieren. Die Anfang März 2021 in Kraft getretene Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes  trägt der Situation Rechnung, dass der Netzausbau bislang nicht hinreichend voranschreiten konnte. Es werden nun

  • Planungs-und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Höchstspannungsleitungen gestrafft,
  • prioritär zu verwirklichende Netzausbauvorhaben benannt und aktualisiert sowie
  • ein innovativer Ansatz zur Höherauslastung der Bestandsnetze ermöglicht.

Unter anderem sind damit 35 neue Netzausbauvorhaben in verschiedenen Bundesländern in die Bedarfsplanung aufgenommen und acht bisherige Projekte geändert. Für diese stellt es gesetzlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Damit können Vorhaben schneller realisiert werden - unter anderem durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen.

Bei dieser Novelle geht es auch darum, länderübergreifende und grenzüberschreitende Planungen durch verschiedene Änderungen zu beschleunigen und Bürokratiehemmnisse abzubauen. Geregelt wird hier zudem die Ausschreibung und die Förderung von Batteriespeicheranlagen, die auch dem Aufbau von sogenannten Netzbooster-Pilotanlagen dienen sollen.

Förderkosten gesenkt ...

Die staatliche Förderung von erneuerbaren Energien ist sinnvoll, solange der Markt nicht hinreichend Anreize bietet, dass Erneuerbare in nachgefragter Menge erzeugt werden. Die Kosten müssen aber bezahlbar bleiben. Und so sah bereits die Novelle in 2017 eine Umstellung des Förderverfahrens von einer staatlich festgeelgten Vergütung von erneuerbarem Strom hin zu einer Förderung derjenigen Anlagen, die bei Ausschreibungen als die preiswertesten ermittelt werden. Das heißt: Die Anträge für PV-Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder andere Erneuerbare-Energien-Anlagen, die mit der geringsten Förderung auskommen werden, erhalten den Zuschlag. Das senkt aus der Sicht von Stromverbrauchern, die die EEG-Umlage ja finanzieren, die Kosten für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien.

... und auch künftig weiter senken

Für Stromverbraucher bestehen bereits seit Anfang 2021 weitere Verbesserungen. Um Strom auch künftig bezahlbar zu halten, hat die Bundesregiering begonnen, den Umlagen-Mechanismus zu ändern, und hat die EEG-Umlage gedeckelt. In 2021 beträgt sie 6,5 Cent pro Kilowattstunde, was verglichen zum Vorjahr eine Senkung um 0,256 Cent und verglichen zur kalkulierten Umlagenhöhe für 2021 von 6,9 Cent pro Kilowattstunde eine Senkung um 0,4 Cent entspricht. Für 2022 ist bereits eine weitere Senkung auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.

Gegenfinanziert werden soll die Senkung und schließlich die Abschaffung der EEG-Umlage grundsätzlich durch den Bundeshaushalt und dort vor allem durch die erwarteten Einnahmen durch die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

Bürger-Energie-Genossenschaften genießen Bevorzugung

Für Bürger-Energie-Genossenschaften gibt es eine erleichterte Teilnahme an den Ausschreibungen. Bei der Bewerbung müssen sie keine imissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen. Dadurch sparen sie hohe Vorlaufkosten für ihre Projekte. Damit will die Bundesregierung bürgerschaftliches Engagement bei der Energiewende besonders honorieren.

Partnerschaft mit Südafrika für eine gerechte Energiewende

Bei der jüngst geschlossenen Partnerschaft mit Südafrika geht es um Finanzierungsoptionen für innovative technische Entwicklungen und Investitionen im Energiebereich. Diese auszugestalten, darauf haben sich auch die weiteren Partnerländer Frankreich, Großbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Union miteinander verständigt. Sie wollen qualifizierte, hochwertige und grüne Arbeitsplätze im Energiesektor schaffen. Damit anerkennen sie die Bemühungen Südafrikas, eine sogenannte gerechte Energiewende zum Wohle aller Betroffenen im Lande zu gestalten. 

Die G20-Staaten haben sich bereits zuvor darauf verständigt, aus der internationalen Finanzierung von Kohlekraftwerken auszusteigen. Mit der Energie-Partnerschaft wollen die Partnerländer den Ausstieg aus der Kohleverstromung nun weiter vorantreiben. Die Partnerschaft sehen sie auch beispielhaft für weitere mögliche Zusammenarbeit bei der Gestaltung einer gerechten Energiewende zwischen einem Schwellenland und internationalen Partnern.