Die wichtigsten Fragen und Antworten
Erderwärmung
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2030 über die Hälfte an Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 einzusparen. Weitreichende politische Entscheidungen zum Klimaschutz stehen an. Dazu gibt es viele Fragen. Die wichtigsten beantworten wir im Folgenden.

Solar- und Windenergie: Deutschland baut erneuerbare Energien weiter aus und beendet schrittweise die Produktion von Strom in Kohlekraftwerken.
Foto: Paul Langrock/Zenit/laif
Treibhausgase in der Atmosphäre umgeben die Erde. Der natürliche Anteil wirkt dabei wie ein Mantel, damit die Wärme nicht ins All entweicht. Doch seit der Industrialisierung erhöht sich der Anteil fortlaufend, so dass die Atmosphäre überhitzt. Das hat gravierende Folgen: Extreme Wetterlagen wie Stürme, Überschwemmungen, Starkregen und Dürreperioden nehmen zu, die Gletscher an den Polen schmelzen und der Meeresspiegel steigt bedrohlich an. In den vergangenen fünfzig Jahren haben sich die extremen Wetterereignisse in Deutschland mehr als verdreifacht. Das bedeutet: extreme Hitze und Trockenheit, Starkregen und Überschwemmungen haben zugenommen. Schon jetzt hat die weltweite Durchschnittstemperatur seit dem Beginn der Industrialisierung 1880 um rund 1 Grad Celsius zugenommen, in Deutschland sind es sogar 1,5 Grad. Allein in den letzten fünf Jahren stieg die mittlere Temperatur um 0,3 Grad. Das zeigt der Monitoringbericht der Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Gelingt es nicht, die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen umfassender zu begrenzen, ist laut eines Sonderberichts des Weltklimarats ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur um mehr als 3 Grad bis zum Jahr 2100 wahrscheinlich.
Die Temperatur steigt weltweit an.
Foto: Bundesregierung
Grundsätzlich enthält die Erdatmosphäre Treibhausgase. Der Anstieg, den wir seit der Industrialisierung beobachten, ist allerdings menschengemacht. Darüber sind sich die Wissenschaftler einig. Zahlreiche Studien weltweit belegen den Zusammenhang. Auch der Weltklimarat der Vereinten Nationen legt dazu regelmäßig seine Berichte vor. Sie enthalten die Auswertungen der weltweit verfügbaren Studien zum Klimawandel und werden von hunderten Wissenschaftlern gemeinsam erstellt. Vor allem das Verbrennen von Kohle, Öl und Gas verursacht Treibhausgase und auch die intensive Tierhaltung erhöht den Treibhausgasanteil durch das besonders schädliche Methan. Gleichzeitig verschwinden natürliche Landschaften, die Treibhausgase aufnehmen können, weil der Mensch sie für seine Zwecke nutzt, in dem er beispielsweise Flächen versiegelt, Moore austrocknet und Wälder rodet.
Der Ausstoß von Treibhausgasen nach Sektoren.
Foto: Bundesregierung
Deutschland hat sich national und international verpflichtet, bis 2030 über die Hälfte an Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 einzusparen. Um diese 55 Prozent zu erreichen, arbeitet die Bundesregierung an einem umfassenden Klimapaket für alle Bereiche und insbesondere Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Das nationale Ziel entspricht derzeit ungefähr dem EU-Ziel für Deutschland bis 2030. Klimaneutralität will Deutschland bis 2050 erreichen.
Deutschland will den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mehr als die Hälfte gegenüber 1990 reduzieren.
Foto: Bundesregierung
Für 2020 hat sich Deutschland zum Ziel gesetzt, 40 Prozent Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einzusparen. Prognosen für das Jahr zeigen jedoch, dass Deutschland bis dahin nur eine Einsparung von 32-33 Prozent erreichen wird. Umso wichtiger und dringender sind nun zusätzliche Maßnahmen, die sicherstellen, dass Deutschland sein Klimaziel 2030 erreicht.
Klimaneutralität bedeutet, nur so wenig Treibhausgase auszustoßen, dass die Atmosphäre nicht zusätzlich belastet wird. Ausgeglichen werden kann ein Treibhausgas zum Beispiel, in dem es durch Wälder aufgenommen wird. Auch eine Speicherung der Gase ist denkbar.
Den größten Anteil an Treibhausgasemissionen verursacht in Deutschland die Energiewirtschaft mit über einem Drittel. 2017 war es ein Anteil von 35,8 Prozent am Gesamtausstoß. Mit etwas über einem Fünftel folgt dann die Industrie: 2017 betrug der Anteil hier 22,1 Prozent. Als drittgrößter Verursacher spielt der Verkehr eine große Rolle für den Treibhausgasausstoß. Alle Fahrzeuge zusammen verursachten 18,4 Prozent Treibhausgase. Ein Großteil davon entsteht durch normale Pkw: von den 96 Prozent, die der Straßenverkehr zum Ausstoß beiträgt verursachen Pkw 61 Prozent. Gebäude verursachen mit 14,6 Prozent Anteil den fünftgrößten Ausstoß vor allem durch die Energie, die zum Heizen benötigt wird. Die Landwirtschaft folgt mit 8,1 Prozent der Treibhausgasemissionen (kaum CO2, dafür extrem klimawirksame Gase Methan und Lachgas) im Jahr 2017. Sie hat seit 1990 jedoch über ein Fünftel ihres Ausstoßes gesenkt. Die Abfall- und Kreislaufwirtschaft schlägt mit 1,1 Prozent zu Buche und hat seit Anfang der 1990er Jahre die Emissionen mit 73,5 Prozent überdurchschnittlich stark gesenkt.
Deutschland hat als hochindustrialisiertes Land durch seinen Ressourcenverbrauch insgesamt mit fast fünf Prozent zur weltweiten Erderwärmung seit Beginn der Industrialisierung beigetragen. Obwohl Deutschland aktuell nur ein Prozent der Weltbevölkerung ausmacht, verursacht es zwei Prozent der weltweiten Treibhausgase. Konkret bedeutet das: Jede und jeder von uns verursacht mit 9,6 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr mehr als doppelt so viel Treibhausgase wie der weltweite Durchschnitt, der bei 4,8 Tonnen pro Kopf liegt.
Deutschland ist in Sachen Klimaschutz nicht allein, sondern hat viele andere Staaten an seiner Seite. Doch Deutschland kann als Land ein besonders starkes Signal für den Klimaschutz setzen: Wenn Deutschland zeigt, dass es möglich ist, Wohlstand und Klimaschutz zu leben, ist es das beste Vorbild für andere.
Deutschland wird 2020 fast ein Drittel Treibhausgase weniger ausstoßen als 1990 und macht sich auf den Weg, bis 2030 über die Hälfte einzusparen. Zwei Entwicklungen helfen dabei: Zum einen hat Deutschland es geschafft, Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch zu entkoppeln. Das heißt, eine höhere Wirtschaftsleistung ist möglich, ohne dass im selben Maß mehr Energie verbraucht wird. Außerdem wird die deutsche Stromproduktion immer klimafreundlicher: Der Ausbau der erneuerbaren Energien liefert schon jetzt mehr als jede dritte Kilowattstunde Strom aus Sonne, Wind, Biomasse und Co. Der Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2038 bringt die Energiewende weiter voran.
Der Anteil an erneuerbaren Energie am Stromverbrauch steigt.
Foto: Bundesregierung
Die Energiewende ist ein bedeutender Pfeiler des Klimaschutzes. Denn die Stromproduktion aus fossilen Energieträgern wie Öl und Gas verursacht einen großen Teil der Treibhausgase. Indem inzwischen mehr als jede dritte Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien stammt, sparen wir Treibhausgase ein. Außerdem hat Deutschland Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien maßgeblich vorangetrieben, so dass diese Technologien nun marktreif werden und damit auf der ganzen Welt das Klima schützen können.
Setzt Deutschland den Kohleausstieg wie vorgesehen um, erreichen wir im Energiebereich unsere Klimaziele für 2030. Das heißt, der Energiesektor spart dann 61 bis 62 Prozent ein im Vergleich zu 1990. Der Kohleausstieg sieht vor, die Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2030 um etwa 180 Millionen Tonnen zu reduzieren. Ein vollendeter Ausstieg mindert die Treibhausgase in Deutschland um ein Viertel insgesamt.
Alles, was der Energieeinsparung und umweltfreundlicher Mobilität dient, schützt auch das Klima. Schon viele Jahre unterstützt die KfW Hauseigentümer bei der energieeffizienten Sanierung. Die BAFA fördert die Anschaffung von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien oder Elektroautos. In Kommunen fördert die Bundesregierung Elektrobusse, Radwege und den Schienenverkehr. Mit der nationalen Klimaschutzinitiative unterstützt das Bundesumweltministerium Klimaschutzprojekte vor Ort.
Auf EU-Ebene werden die Klimaziele in erster Linie mit zwei großen Instrumenten umgesetzt: dem Einsparziel für den EU-Emissionshandel von Energieunternehmen, Industrie und innereuropäischen Luftverkehr einerseits und der EU-Lastenteilung (Effort-Sharing) andererseits. Die EU-Lastenteilung gilt vor allem für die Bereiche Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft und verteilt das EU-Einsparziel an die einzelnen Mitgliedsstaaten. Die sogenannte Effort-Sharing-Verordnung gilt ab 2021 bis 2030 und legt jährlich sinkende Emissionsbudgets fest.
Deutschland wird danach bis 2030 insgesamt mindestens 38 Prozent Treibhausgase im Vergleich zu 1990 in diesen Bereichen einsparen. Das entspricht ungefähr dem nationalen Minderungsziel von 55 Prozent bis 2030. Die EU-Kommission setzt die Verordnung um, indem sie für jeden Mitgliedsstaat jährlich ein Emissionsziel zuweist. Länder, die ihr jährliches Einsparziel nicht erreichen, müssen Emissionszuweisungen anderer Staaten kaufen, die ihre Ziele übererfüllen. So sorgen alle gemeinsam dafür, dass die EU ihr Gesamtziel erreicht. Das EU-Ziel ist als Klimaschutz-Beitrag der EU-Staaten im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verbindlich.
Die EU-Klimaziele setzen sich aus Einsparvorgaben für Emissionshandel und Lastenteilung zusammen. Zusätzlich sind sie zeitlich gestaffelt. So gilt bis 2020 das EU-Klimapaket 2020 mit dem Ziel, 20 Prozent Treibhausgase gegenüber 1990 einzusparen und bis 2030 der Rahmen für Klima- und Energiepolitik mit dem Ziel, 40 Prozent gegenüber 1990 einzusparen.
Das wichtigste Klimaschutzinstrument der EU ist der Emissionshandel. Er verpflichtet Energieunternehmen und Industrie dazu, für jede ausgestoßene Tonne Treibhausgas Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Weil die Gesamtanzahl dieser Zertifikate jedes Jahr verknappt wird, setzt die EU hiermit einen wirksamen Anreiz, Energie und Treibhausgase einzusparen.
Über die EU-Lastenteilung verpflichtet die Union ihre Mitgliedsstaaten auch in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft für Treibhausgaseinsparungen zu sorgen, um das gemeinsame Einsparungsziel für das Pariser Klimaabkommen einzuhalten.
Weitere EU-Klimaschutzinstrumente sind beispielsweise die Richtlinien für CO2-Fahrzeuggrenzwerte, für Energieeffizienz von Gebäuden oder die Öko-Designrichtlinie mit Energiestandards und Kennzeichnungspflicht für Produkte, wie etwa Haushaltsgeräte.
Emissionshandel bedeutet, dass Unternehmen für ihren Treibhausgasausstoß Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten erwerben müssen. Wer Treibhausgas ausstößt, muss pro Tonne ein solches Zertifikat nachweisen. Der Preis eines Emissionszertifikats ist marktbasiert, er variiert also je nach Angebot an Emissionsrechten und Nachfrage der Marktteilnehmer. Am EU-Emissionshandel nehmen die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und der innereuropäische Luftverkehr teil. Er funktioniert nach dem Prinzip "Begrenzen und Handeln" ("Cap and trade"): Die staatlich festgelegte Obergrenze des CO2-Ausstoß wird nach und nach verringert. So gibt es immer weniger Zertifikate und der Marktpreis dafür steigt. Das macht es für Unternehmen lohnenswert, CO2 einzusparen.
Treibhausgase zu verteuern kann einen Anreiz für eine CO2-Einsparung setzen. Wenn für den Treibhausgasausstoß bezahlt werden muss, nennt man dies CO2-Bepreisung. Die Kosten entstehen dann fair nach dem Verursacherprinzip: Wer für mehr schädliche Treibhausgase in der Atmosphäre verantwortlich ist, muss dafür bezahlen. Es gibt im Wesentlichen zwei Modelle, wie dies geschehen kann: Über Zertifikate, wie beim Emissionshandel, oder über eine CO2-Abgabe, also einen Steueraufschlag.
Eine CO2-Steuer kann ein alternatives oder ergänzendes Instrument zum Emissionshandel sein. Der CO2-Ausstoß wird dabei mit einem festen, oft schrittweise ansteigenden Steuersatz belastet. Anders als beim Emissionshandel wird der Preis für Emissionen bei der CO2-Steuer allein von der Politik – nicht vom Markt – festgelegt. Einen EU-weiten Emissionshandel für die Energiewirtschaft und energieintensive Industrie sowie den innereuropäischen Luftverkehr gibt es bereits. Die CO2-Bepreisung ist also keine neue Idee, sondern wird im Gegenteil bereits europaweit praktiziert. Auch in anderen Teilen der Welt gibt es teilweise Emissionshandelssysteme.
Ein Beispiel für ein Zertifikate-System ist der EU-Emissionshandel wie oben beschrieben. Eine CO2-Abgabe existiert ebenfalls bereits in einigen europäischen Ländern. Die Schweiz etwa besteuert fossile Brennstoffe wie Öl, Gas und Kohle mit einer sogenannten Lenkungsabgabe. Im Gegenzug erhalten Bürgerinnen und Bürger einen festen pro-Kopf-Betrag zurückerstattet. Im Endeffekt bedeutet das: Wer mehr einspart, verdient. Wer zusätzliche Ressourcen benötigt, muss für deren Verbrauch bezahlen. Frankreich hat einen CO2-Aufschlag für die Energiesteuer eingeführt, während Großbritannien einen CO2-Mindestpreis etabliert hat, um das EU-Emissionshandelssystem zu ergänzen.
Im Kabinettsausschuss Klimaschutz (umgangssprachlich Klimakabinett) bereiten die zuständigen Ministerinnen und Minister die rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 sowie die für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vor. Die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler und die Bundesumweltministerin leiten das Klimakabinett.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung in diesem Jahr die konkreten gesetzlichen Regelungen verabschieden. Mit dem Kabinettausschuss unterstreicht die Bundesregierung die politische Bedeutung des Klimaschutzes und intensiviert die Arbeit an der gesetzlichen Umsetzung des Klimaschutzplanes auf höchster politischer Ebene. Die zuständigen Fachministerinnen und Fachminister müssen nun gemeinsame Lösungen finden. Selbstverständlich wird auch auf allen anderen Ebenen weiterhin intensiv an den inhaltlichen Fragen gearbeitet.
insbesondere liegen dem Klimakabinett wissenschaftliche Gutachten vor, darunter auch das Gutachten des Wirtschaftsrats der Bundesregierung, den sogenannten Wirtschaftsweisen. Alle Gutachten empfehlen, Treibhausgase zu verteuern und eine Form der CO2-Bepreisung auch für die Bereich Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft einzuführen.
Der Kabinettsausschuss bereitet die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Klimaziele vor. Am 20. September 2019 wurde das Klimaschutzprogramm 2030 vorgestellt: Mit Innovationen, Fördermaßnahmen, gesetzlichen Standards und mit einer Bepreisung des klimaschädlichen CO2 will die Bundesregierung Deutschlands Klimaziel 2030 erreichen. Entsprechende gesetzliche Regelungen sollen noch im Jahr 2019 verabschiedet werden.
Den Klimaschutzplan 2050 hat das Kabinett 2016 beschlossen. Er bildet Deutschlands Beitrag innerhalb des Pariser Klimaabkommens ab und ist verbindlich. Darin hat die Bundesregierung die Klimaziele für 2020, 2030 und 2050 festgelegt, um deren Umsetzung es nun geht. Der Plan ist in einem breiten gesellschaftlichen Verfahren erstellt worden und wird in einem regelmäßigen Zyklus überarbeitet.
Im Alltag kann jeder etwas tun für den Klimaschutz: Fahrrad statt Auto auf kürzeren Strecken, Bahn statt Flieger, Gemüse statt Fleisch, Second Hand statt Neuware – die Möglichkeiten, CO2 einzusparen sind vielfältig und oft hat man eine Wahl. Beispiel Heizen: Hier verbrauchen wir die meiste Energie. Das gilt besonders für Heizungen, die mit Gas oder Heizöl betrieben werden. Dabei entsteht etwa 70 Prozent des Energieverbrauchs je Haushalt. Für einen ausreichend beheizten Raum ist ein voll aufgedrehtes Thermostat jedoch gar nicht notwendig. Wer Stufe drei auswählt, erhält eine Raumtemperatur in Höhe von angenehmen 20 Grad Celsius. Dabei gilt: jedes Grad weniger spart fünf bis zehn Prozent Energie - das macht 200 Kilo CO2 im Jahr. Wer noch mehr tun möchte, kann Ökostrom beziehen, energiesparende Haushaltsgeräte kaufen und diese achtsam nutzen. Auch, wer die Stand-by-Funktion einschaltet, spart Energie - am Fernseher, Laptop oder Smartphone. Denn WLAN, Bluetooth, mobile Daten, Ortungsfunktion, laufende Apps und Sprachsteuerung verbrauchen unnötig Akku, also Strom. Dadurch kann jeder Haushalt jährlich im Schnitt zehn Prozent Strom sparen. Das macht 14 Millionen Tonnen CO2 für alle zusammen pro Jahr.
Zum Video: Klimaschutz für alle! CO2 sparen im Alltag
Das Klimaschutzprogramm 2030 besteht aus vier Elementen. Durch Förderprogramme und Anreize zur CO2-Einsparung stellt die Bundesregierung sicher, dass CO2-Minderung praktisch realisierbar und dabei wirtschaftlich, sozialverträglich und finanzierbar ist. Die Bepreisung von CO2 bietet einen wirtschaftlichen Anreiz für Innovationen und CO2-Emissionsvermeidung. Die Einnahmen werden für die oben genannten Klimaschutzfördermaßnahmen sowie zur Entlastungen der Bürger genutzt. Schließlich sollen spätestens 2030 verstärkt auch regulatorische Maßnahmen greifen.
Die geplanten Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplan 2020 des Energie- und Klimafonds aufgenommen. Er bleibt damit das zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland. Zusammen mit Mitteln außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis 2030 für Energiewende und Klimaschutz einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das stößt weitere Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen an und stützt die Konjunktur. So wird Deutschland als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft. Alle zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm – in Folge der CO2-Bepreisung oder einer an den CO2-Ausstoß angepassten Kfz-Steuer – werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder als Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Der Bundesregierung geht es nicht um zusätzliche Einnahmen für den Staat.
Die Bundesregierung will mittelfristig die Stromkosten über die EEG-Umlage senken - als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Wohngeldempfänger sollen von steigenden Energiepreisen verschont werden: Wohngeldbezieher sollen durch eine Erhöhung des Wohngeldes um zehn Prozent unterstützt werden. Die Bundesregierung will im Mietrecht prüfen, ob die zukünftige CO2-Bepreisung nur begrenzt auf die Mieter umgelegt werden kann. Wer weiter entfernt von seinem Arbeitsplatz wohnt, soll stärker entlastet werden. So soll sich ab 2021 die Entfernungspauschale für Berufspendler erhöhen: ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent. Nach einer Einigung zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss stimmte der Bundestag am 19. Dezember einer zusätzlichen Erhöhung der Pauschale für Fernpendler zu. Diese wird sich in den Jahren 2024 bis 2026 ab dem 21. Entfernungskilometer um weitere 3 Cent auf insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöhen. Haus- und Wohnungseigentümer sollen eine Austauschprämie erhalten, um ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine neue, klimafreundliche Anlage auszutauschen.
Manche Wirtschaftsbereiche bezahlen bereits für ihren Treibhausgasausstoß: Energieunternehmen und energieintensive Industrie sowie innereuropäischer Luftverkehr nehmen am europäischen Emissionshandel teil. Für jede Tonne CO2-Ausstoß muss hier ein Zertifikat erworben und nachgewiesen werden. In anderen Bereichen wie Verkehr und Gebäude bezahlt man bislang nicht dafür, wenn man Treibhausgase verursacht. Ein Preis auf CO2 gilt jedoch als kosteneffizientester Weg, um Emissionen einzusparen. Deshalb hat das Klimakabinett entschieden, auch für Verkehr und Gebäude ein CO2-Bepreisungssystem einzuführen. Dieses neue nationale Emissionshandelssystem soll 2021 starten und sieht zu Beginn einen Festpreis für die Zertifikate vor. Zum Erwerb von Zertifikaten verpflichtet sind die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe verkaufen. Bund und Länder einigten sich im Vermittlungsausschuss darauf, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro festzulegen. Danach steigt der Preis schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
Der Bundesregierung ist sehr wichtig, dass die Klimaschutzziele erreicht werden. Deswegen werden für alle Sektoren die Minderungsziele, die sich aus dem Klimaschutzprogramm 2030 ergeben, gesetzlich festgeschrieben. Die Bundesregierung wird sowohl die Einhaltung der Ziele insgesamt als auch die Fortschritte in den einzelnen Sektoren jährlich genau ermitteln. Ein externer Expertenrat wird diesen Prozess begleiten. Außerdem wird der Kabinettausschuss Klimaschutzjährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen überprüfen. Werden Ziele verfehlt, muss der zuständige Ressortminister ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen. Falls notwendig, kann das Klimakabinett auf Grundlage dieses Monitorings entscheiden, das Klimaschutzprogramm 2030 so anzupassen, dass die zugrundeliegenden Ziele dennoch erreicht werden.