Wohnen bleibt bezahlbar

Grünes Licht für die Mietpreisbremse Wohnen bleibt bezahlbar

Das Gesetz zur Mietpreisbremse hat der Bundestag verabschiedet, der Bundesrat gebilligt. Ziel des Gesetzes ist es, den rasanten Anstieg der Mieten vor allem in Ballungsgebieten einzudämmen. Neubauten sind ausgenommen. Im Maklerrecht gilt künftig: "Wer bestellt, der bezahlt."

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Zeitungsinserat: Zu vermieten.

Wohnungsuchende haben es künftig leichter.

Foto: picture-alliance/CHROMORANGE/Bilderbox

Das Gesetz ist am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag hatte Bundesverbraucherminister Heiko Maas vor stetig steigenden Mieten gewarnt: "Wir wollen, dass zum Beispiel junge Familien, die Platz brauchen, nicht mit 33 Prozent Aufschlag konfrontiert werden." Preissteigerungen bei Neuvermietungen von bis zu 33 Prozent - wie beispielsweise in einigen süddeutschen Ballungsräumen - seien unhaltbar.

Die Regulierung des Mietpreise wirke somit auch positiv auf die Stadtentwicklung: gegen die Verdrängung von Gering- und Normalverdienern in Billigwohngebiete.

Gerechter Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern

Die Mietpreisbremse soll allerdings nur dort gelten, wo sie gebraucht wird, nämlich ausschließlich in Gebieten mit "angespannter Wohnungslage". Mieten dürfen dort bei Wiedervermietung bestehender Wohnungen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Um die hohe Investitionsbereitschaft in diesem Sektor zu erhalten, werden Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Eine neu errichtete Wohnung kann der Eigentümer auch in Zukunft ohne Beschränkung der Miethöhe vermieten. Gleiches gilt für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Sie liegt vor, wenn die Investition rund ein Drittel des Aufwands für eine vergleichbare Neubauwohnung erreicht.

"Wohnungen sind keine Ware, sondern das Zuhause von Menschen," so der Verbraucherminister. Zugleich konstatierte er, dass wer Geld in Wohnungen investiere, solle auch weiterhin damit Geld verdienen können.

Länder bestimmen die Gebiete

Welche Gebiete nach der Regelung solche mit "angespannter" Wohnungssituation sind, legen die Länder fest. Denn sie können den lokalen Wohnungsmarkt besser einschätzen. Sie dürfen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt allerdings nur jeweils für längstens fünf Jahre ausweisen. Das Gesetz nennt verschiedene Merkmale, wann ein solcher Fall angenommen werden kann. Zugleich müssen die Länder darlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um den Wohnungsmangel zu beseitigen.

Die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt sich in der Regel nach dem örtlichen Mietspiegel. Ist er nicht vorhanden, helfen Mietendatenbanken von Mieter- und Vermieterverbänden weiter. Der Mieter hat außerdem einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter über die Höhe der Vormiete.

Maklerrecht: "Wer bestellt, der bezahlt"

Im Maklerrecht gilt künftig das allgemeine wirtschaftliche Prinzip: "Wer bestellt, der bezahlt". Das stellt sicher, dass derjenige die Maklergebühren zahlt, der den Makler beauftragt hat oder in dessen Interesse der Makler überwiegend tätig geworden ist. In der Praxis ist das meist der Vermieter. Wohnungsvermittlungsverträge sind künftig zudem schriftlich abzuschließen.

Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen

Gut wohnen ist ein Stück Lebensqualität, das bezahlbar sein muss. Die Bundesregierung verfolgt deshalb eine umfassende Bau- und Wohnungspolitik. Zusammen mit Bund, Ländern und Kommunen setzt sie sich insbesondere für mehr sozialen Wohnungsbau, sowie generationen- und altersgerechten Wohnraum ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren. Allein für den sozialen Wohnungsbau stellt die Bundesregierung mehr als eine halbe Milliarde Euro jährlich bereit.