Weniger Bürokratie für mehr Wachstum

Bürokratieabbau Weniger Bürokratie für mehr Wachstum

Die Wirtschaft soll künftig durch weniger Bürokratie mehr Spielräume für Wachstum und Beschäftigung erhalten. Das Kabinett hat dazu ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.

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Aktenordner in einem Büro

Durch weniger Bürokratie mehr Handlungsspielräume für die Wirtschaft schaffen.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden einzelne Maßnahmen der im Bundeskabinett am 11. Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie kurzfristig umgesetzt. Die Wirtschaft wird um rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Buchführungspflichten werden reduziert

Um eine größere Anzahl von Unternehmen von der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht zu befreien, werden die Grenzbeträge im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben. Dadurch können rund 140.000 Einzelunternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

Durch die geplante Anhebung der Schwellenwerte in verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie in der Intrahandelsstatistik von derzeit 500.000 auf 800.000 Euro werden Existenzgründer bzw. junge Unternehmen von statistischen Meldepflichten befreit. Im Umweltstatistikgesetz wird erstmals ein Schwellenwert von 800.000 Euro für die statistischen Meldepflichten eingeführt. Die Entlastung der Wirtschaft beträgt rund zehn Millionen Euro.

Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren von diesem Gesetz. Das sogenannte Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern wird vereinfacht.

Bürokratiebremse

Zudem soll zum 1. Juli 2015 eine wirksame "Bürokratiebremse" eingeführt werden. Kern dieses Ansatzes ist es, dass jedes Bundesministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbaut. Es gilt das Prinzip: "Eins rein – Eins raus!"