Weniger Antibiotika in der Tierhaltung

Landwirtschaft Weniger Antibiotika in der Tierhaltung

Der hohe Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll in Deutschland deutlich reduziert werden. Dazu bekommen die zuständigen Länderbehörden mehr Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse.

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Foto: Photothek

Der Bundesrat hat dem Kompromiss, auf den sich Bundestag und Bundesrat geeinigt hatten, zugestimmt. Die Änderung des Arzneimittelgesetzes sieht vor, die Anwendung von Antibiotika bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten besser zu überwachen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte die Entscheidung des Bundesrates: "Das Gesetz ist ein großer Fortschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Indem wir den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gezielt minimieren, machen wir in Deutschland einen entscheidenden Schritt zur Eindämmung der Antibiotikaresistenzen."

Klare rechtliche Vorschriften

Es gibt bereits klare Vorschriften im Arzneimittelgesetz, die den Einsatz von Antibiotika bei Tieren regeln. Diese dürfen nur verabreicht werden, soweit das zur medizinischen Behandlung unbedingt notwendig ist. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Bundesländer sind dafür zuständig, deren Einhaltung zu überwachen.

Schärfere Kontrollen und mehr Transparenz

Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes können die Veterinärbehörden in Zukunft die Einhaltung der Vorschriften schärfer kontrollieren. Zudem erhalten sie nun gegenüber Tierhaltern stärkere Befugnisse, eine verringerte Antibiotika-Abgabe durchzusetzen. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die behördliche Anordnung kann ein Betrieb sogar in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu drei Jahre lang stillgelegt werden. Auch der Informationsaustausch untereinander wird verbessert. Kernstück ist die Einrichtung einer bundesweiten Datenbank durch die Länder.

Tierzuchtbetriebe werden verpflichtet, den Behörden vierteljährlich zu melden, wie häufig sie ein Antibiotikum bei einer Tierart und an wie viele Tiere verabreicht haben. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit berechnet daraus halbjährlich den Bundesdurchschnitt und veröffentlicht diesen.

Konzept zur Minimierung der Antibiotika

Tierhalter, die überdurchschnittlich viele Antibiotika einsetzen, müssen dann zusammen mit ihren Tierärzten prüfen, weshalb so viele Antibiotika verfüttert wurden und wie sie dies verringern wollen. Bei gravierenden Überschreitungen ist von ihnen unaufgefordert ein Plan zu erstellen, den die Veterinärbehörde prüft und gegebenenfalls ändert. Die so erlangten Daten dürfen auch bei Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierseuchenrecht verwendet werden.

Die Behörde kann weitere Maßnahmen anordnen und durchführen, um den Antibiotika-Einsatz weiter zu verringern: zum Beispiel wie zu füttern ist, welche Hygienemaßnahmen durchzuführen sind und wie groß die Ställe sein müssen.

Das Gesetz ermöglicht weiterhin, den Einsatz bestimmter Antibiotika, die in der Humanmedizin wichtig sind, zu erschweren. Es soll Anfang 2014 in Kraft treten.

Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind im vergangenen Jahr insgesamt rund 1.734 Tonnen Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben worden.

Resistenzen gegen Antibiotika entwickeln sich sowohl in der Human- wie auch in der Tiermedizin.

Nach Einschätzung der WHO hat die Veterinärmedizin einen Anteil an Antibiotika-Resistenzen auch beim Menschen. Es gibt einen Zusammenhang dazwischen, wie häufig ein Antibiotikum eingesetzt wird und der Entwicklung des Risikos von Resistenzen.

Immer mehr Menschen sprechen zudem auf eine Behandlung mit Antibiotika nicht mehr an.

Die Verwendung bestimmter Antibiotika bei Tieren wird allgemein als sehr kritisch eingestuft, da diese Wirkstoffe als "Reserveantibiotika" für die Humanmedizin von großer Bedeutung sind.